Das Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland erteilte der Schweizerischen Eidgenossenschaft im Januar 2015 die Bewilligung für die Erneuerung der Umgebung des Bundeshauskomplexes. Die Bau-, Verkehrs- und Energiedirektion des Kantons Bern (BVE) hat eine dagegen erhobene Beschwerde der Grünen Partei Bern - Demokratische Alternative (GPB-DA) abgewiesen.
Die GPB-DA kritisierte in ihrer Beschwerde die Fällung der bestehenden Bäume, die in den Vorhöfen der Bundeshäuser West und Ost durch geometrische Buchenhecken und auf der Bundesterrasse durch neue, anders angeordnete Bäume ersetzt werden sollen. Zudem wendete sie sich gegen die geplanten Absperrvorrichtungen (versenkbare Bodenrollgitter und Flügeltüren).
Die BVE bestätigt den Entscheid des Regierungsstatthalteramtes Bern-Mittelland. Sie hält fest, dass die Neugestaltung der Vorhöfe der Bundeshäuser West und Ost und der Bundeshausterrasse die denkmalgeschützten Bundesbauten nicht beeinträchtige, sondern aufwerte und die Absperrvorrichtungen das Wegrecht der Öffentlichkeit über die Bundesterrasse nicht in unzulässiger Weise einschränke.
Der Entscheid der BVE kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten werden.