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Velo- & Fussverkehr

Der Langsamverkehr umfasst alle Fortbewegungsarten mittels eigener Muskelkraft. Dazu zählen vorab der Fuss- und Veloverkehr - aber auch das Mountainbiken, Skaten, Kanufahren und das Fortbewegen mit fahrzeugähnlichen Geräten (E-Trottinetts etc.).

Titelbild Velo- und Fussverkehr, Copyright Tiefbauamt des Kantons Bern, Foto B. Devènes - 2021

Mobil mit Muskelkraft

Neben dem öffentlichen Verkehr und dem motorisierten Individualverkehr betrachtet der Kanton Bern den Langsamverkehr als gleichwertige dritte Säule des Personenverkehrs. Er dient zudem als wichtiger Zubringer etwa zum öffentlichen Verkehr, was das Tiefbauamt mit Beiträgen an Bike-and-ride-Anlagen und Velostationen fördert. Der Kanton Bern strebt im Rahmen seiner Gesamtmobilitätsstrategie eine Erhöhung des Langsamverkehrsanteils an.

Das Tiefbauamt erarbeitet drei kantonale Sachpläne:

  • Der kantonale Sachplan Wanderroutennetz enthält die Hauptwander- und Ergänzungsrouten.
  • Mit dem kantonalen Sachplan Veloverkehr werden die Velorouten mit kantonaler Netzfunktion für den Alltags- und Freizeitverkehr festgelegt.
  • Im Strassennetzplan  findet man u. a. Kriterien für beitragsberechtigte Bike-and-ride-Anlagen von regionaler Bedeutung.

Die konkrete Massnahmenplanung zu Gunsten des Langsamverkehrs erfolgt im Rahmen der regionalen Gesamtverkehrs- und Siedlungskonzepte (RGSK), welche zugleich die Agglomerationsprogramme enthalten. Massnahmen auf Kantonsstrassen stützen sich zudem auch auf kantonsweite Schulwegerhebungen und werden im Strassennetzplan oder im Investitionsrahmenkredit Strasse festgelegt.

Die Planung der Fuss- und Velowege ist eine wichtige kommunale Aufgabe. Die Gemeinden legen die kommunalen Netze für den Langsamverkehr in ihrer Richt- oder Nutzungsplanung fest und stimmen diese auf die Planungen der Nachbargemeinden und der Regionen sowie der kantonalen Sachpläne ab. Die Regionen sind zuständig für Netzplanungen, welche mehrere Gemeinden umfassen sowie für die Planung der Mountainbikerouten.

Als rechtliche Grundlage für die Umsetzung dient die Gesetzgebung von Bund und Kanton. Die relevanten Auszüge daraus sind in nachstehenden Dokumenten zusammengefasst:

Veloverkehr

Der Veloverkehr wird unterteilt in Veloalltagsverkehr (=zweckgebundenes Velofahren zum Erreichen eines Ziels) und Velofreizeitverkehr (=Velowandern, der Weg ist das Ziel).

Der Kanton Bern strebt die Gleichstellung des Veloverkehrs mit den übrigen Verkehrsarten an. Das Angebot für den Veloverkehr wird mit dem Ziel weiterentwickelt, im gesamten Kantonsgebiet sichere und attraktive Veloinfrastruktur zu schaffen. Diesen klaren Willen haben der Grosse Rat und der Regierungsrat in mehreren Grundsatzbeschlüssen bekundet. Besondere Beachtung wird dabei sicheren Schulwegen geschenkt. Mit dem Sachplan Veloverkehr (RRB Nr. 1436 vom 3. Dezember 2014, nachgeführt am 6. März 2023) werden die Veloalltags- und -freizeitrouten mit kantonaler Netzfunktion festgelegt (Strassengesetz Art. 45).

Die Veloalltagsrouten mit kantonaler Netzfunktion verlaufen nicht nur über Kantonsstrassen. Wo sinnvoll und zweckmässig wird der Veloverkehr vermehrt auch über Gemeinde- und Privatstrassen geführt. Kantonale Radwege schliessen Lücken im Netz. Die weitere Verdichtung der Veloalltagsnetze auf regionaler und kommunaler Ebene ist nötig und erwünscht. Die Gemeinden sind dabei zuständig für die kommunale Velonetzplanung inkl. den Schulwegen.

Die Velofreizeitrouten werden durch das Tiefbauamt mit einer einheitlichen Wegweisung versehen und durch die Plattform SchweizMobil kommuniziert. Anhand der Routennummern kann zwischen nationalen (einstellige Nummern 1-9), regionalen (zweistellige Nummern) und lokaler Velorouten (dreistellige Nummern). Für Bau und Unterhalt der Routen auf Kantonsstrassen ist das Tiefbauamt zuständig, auf allen übrigen Gemeinde- und Privatstrassen die jeweilige Gemeinde, die Signalisation neuer Freizeitrouten bedarf dabei der Zustimmung des TBA.

Mountainbiken

Mountainbiken hat sich in den vergangenen Jahren zum Breitensport entwickelt und erfreut sich weiterhin wachsender Beliebtheit. Das verfügbare Angebot an Routen und Pisten wächst stetig und die Kombination aus Naturerlebnis und Fahrspass begeistert Jung und Alt.

Die Planung von Mountainbikerouten fällt in die Zuständigkeit der Regionen und der Gemeinden und wird idealerweise in einer übergeordneten Planung mit anderweitigen Schutz- und Nutzungsinteressen koordiniert. Betrieb und Unterhalt der Routen werden mittels einer Trägerschaft sichergestellt. Die Signalisation neuer Routen bedarf dabei der Zustimmung des TBA. Aktuell ist eine Revision des kantonalen Strassengesetzes im Gange, welche zum Ziel hat, das Mountainbiken dem übrigen Veloverkehr gleichzustellen. Künftig soll der Kanton Investitionsbeiträge an wichtige Mountainbikerouten leisten können und zudem die Signalisation der wichtigen Mountainbike-Routen übernehmen.

Webinar zur Arbeitshilfe und Checkliste Mountainbike-Routen im Kanton Bern

Gerne informieren wir Sie, dass im Herbst 2023 je ein Webinar in deutscher und französischer Sprache zur Erläuterung der Arbeitshilfe und der Checkliste zu Mountainbike-Routen im Kanton Bern stattfinden werden. Sobald die genauen Termine hierfür bekannt sind, werden sie an dieser Stelle publiziert.

Fussverkehr

Die ursprünglichste Form menschlicher Fortbewegung findet auf den eigenen Füssen statt. Zu Fuss ist man unbeschwert und umweltschonend unterwegs, tut etwas für die Gesundheit und kommt dabei überraschend schnell voran. Fusswege können problemlos mit anderen Verkehrsmitteln kombiniert werden.

Der Kanton Bern fördert den Fussverkehr als tragende Säule der Feinerschliessung. Er strebt deshalb ein direktes und attraktives Fusswegnetz an. Besondere Beachtung wird dabei sicheren Schulwegen geschenkt. Dabei ist Fussverkehr primär eine Aufgabe der Gemeinden. Sie legen das Fusswegnetz in ihrer Richt- oder Nutzungsplanung fest und erlassen die nötigen Pläne spätestens anlässlich der nächsten ordentlichen Revision ihrer Ortsplanung, (Strassenverordnung Art. 27 und 61). Das Tiefbauamt berät die Gemeinden und ist zuständig für den Fussverkehr längs und quer von Kantonsstrassen.

Schulwege

Schulkinder sind eine wichtige Gruppe, die zu Fuss oder auf dem Velo unterwegs ist. Angestrebt werden sichere Schulwege, auf denen die Kinder selbständig zur Schule gelangen können. Diese Wege dienen darüber hinaus der ganzen Bevölkerung und fördern den Fuss- und Veloverkehr insgesamt.
Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Die Beurteilung der Zumutbarkeit von Schulwegen liegt in der Kompetenz der Gemeinden, betriebliche und bauliche Massnahmen sind mit den jeweiligen Strasseneigentümern abzusprechen, bei Kantonsstrassen mit dem zuständigen Oberingenieurkreis. Weitere Informationen rund um das Thema Schulwege sind bei der Bildungs- und Kulturdirektion verfügbar.

Wandern

Das schweizerische Wanderwegnetz geniesst über die Landesgrenzen hinaus einen ausgezeichneten Ruf. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Langsamverkehrs und unterstützt so Bestrebungen zu einer gesunden und nachhaltigen Freizeitbeschäftigung breiter Bevölkerungskreise.

Der Kanton Bern legt die Hauptwander- und Ergänzungsrouten im Sachplan Wanderroutennetz fest, sorgt in Zusammenarbeit mit den Berner Wanderwegen für die Signalisation des rund 10 000 Kilometer umfassenden Wanderroutennetzes und leistet Investitionsbeiträge an den Neu- und Ausbau von Hauptwanderrouten. Die Gesuche sind an den zuständigen Oberingenieurkreis zu richten.

Historische Verkehrswege

Historische Verkehrswege sind Strassen und Wege früherer Zeitepochen, die durch historische Dokumente nachweisbar und teilweise in ihrem traditionellen Zustand erhalten geblieben sind. Sie stellen wertvolle Kulturgüter dar und sind im Inventar der historischen Verkehrswege der Schweiz (IVS) erfasst. Das IVS ist über eine interaktive Karte im Geoportal des Kantons Bern abrufbar.

Das Tiefbauamt ist kantonale Fachstelle für den Schutz der historischen Verkehrswege. Unterstützt durch externe Dienstleister nehmen die Oberingenieurkreise Fachbeurteilungen im Rahmen von Planungen und Projektierungen vor. Zudem bearbeiten sie Finanzhilfegesuche für die Erhaltung historischer Verkehrswege. Die Fachstelle Langsamverkehr unterstützt die Oberingenieurkreise und erarbeitet Vollzugshilfen für den Umgang mit den historischen Verkehrswegen.

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