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Erdwärme

Die häufigste Form zur Nutzung der Erdwärme ist der Einsatz einer Erdwärmesonde. Alternativ stehen Erdregister, Wärmekörbe sowie Energiepfähle und andere thermoaktive Elemente zur Verfügung.

Für die Beratung, ob eine Erdwärmenutzung an Ihrem Standort sinnvoll ist, wenden Sie sich an den zuständigen Energieberater oder an Ihren Fachplaner.

Erdwärmesonden

Der Eingriff in den Untergrund und der Wärmeentzug mittels Erdwärmesonde erfordert eine Gewässerschutzbewilligung. Für die Gewässerschutzbewilligung wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

Im Bauverfahren
Im Rahmen eines Baugesuches im eBau hierfür die Angaben zur Wärmenutzung aus Erdwärmesonden eintragen.

Als Heizungsersatz ohne Bauverfahren
Gesuchsformular für Erdwärmesonden bei Heizungssanierungen (ohne weiteres Bauvorhaben) / mit den erforderlichen Beilagen direkt beim AWA einreichen.

Voraussetzungen für eine Bewilligung

Die Zulässigkeit von Erdwärmesonden richtet sich nach den Vorgaben der Gewässerschutzgesetzgebung und den geologischen / hydrogeologischen Verhältnissen im Untergrund und kann auf der Erdwärmesondenkarte eingesehen werden. In den grün markierten Bereichen sind Erdwärmesonden zulässig. In Gebieten die gelb markiert sind muss mit zusätzlichen Auflagen gerechnet werden oder es wird eine vorgängige hydrogeologische Beurteilung verlangt. In den roten Bereichen gilt ein Erdsondenverbot.

Erdregister, Wärmekörbe, Energiepfähle

Voraussetzungen

Erdregister, Wärmekörbe und andere thermoaktive Elemente sind aus Sicht des Grundwasserschutzes in der Regel unproblematisch, wenn der Abstand von 2 m zum höchstmöglichen Grundwasserspiegel eingehalten wird. Der Gesuchsteller muss nachweisen, dass dieser Abstand eingehalten ist (z.B. durch Baugrunduntersuchungen).

Gesuchsformulare

Erdwärmekörbe, Erdregister sowie Energiepfähle und ähnliche thermoaktive Elemente:

 

Energiepfähle:

Das Formular ist als Beilage zum Baugesuch auszufüllen und zusammen mit den übrigen Gesuchsunterlagen bei der zuständigen Einwohnergemeinde einzureichen.

Gebühren

Für die Gewässerschutzbewilligung zum Entzug von Wärme aus Boden und Untergrund wird eine Verwaltungsgebühr erhoben.

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