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05. Februar 2024
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Gewässerrichtplan zur Entwicklung der Emme bis 2050

Das Tiefbauamt des Kantons Bern wird in den kommenden Jahren den Gewässerrichtplan Emme erarbeiten. Beim Planen von Hochwasserschutzmassnahmen, Gewässerrenaturierungen und Projekten zur Gewässernutzung (z.B. Wasserkraft, Trinkwasserversorgung) entstehen manchmal Interessenskonflikte, welche die Projektierungen verzögern oder gar verunmöglichen. Diese verschärfen sich, wenn Landwirtschaftsland oder Waldflächen beansprucht werden.

Der Gewässerrichtplan Emme soll alle betroffenen Interessen regional koordinieren. Er wird die Gewässerentwicklung der Emme bis zum Jahr 2050 behördenverbindlich festlegen. Dies ist eine Verbundaufgabe aller Interessensgruppen auf Stufe Gemeinde, Kanton und Bund. Gemeinsam definieren sie pro Gewässerabschnitt die künftigen Nutzungen. Dadurch lassen sich Projekte effizienter und wirksamer umsetzen. Beschlossen wird der Gewässerrichtplan vom Regierungsrat.

Der Gewässerrichtplan Emme wird rund 70 Fliesskilometer von Kemmeriboden bis zur Mündung in die Aare bei Solothurn umfassen. Im Laufe der Planung wird entschieden, ob allenfalls die grösseren Seitenzubringer wie der Rötebach, die Ilfis und die Grüene ebenfalls in den Gewässerrichtplan aufgenommen werden sollen.

In einer ersten Phase wird im Zeitraum 2024 – 2026 der oberste Fliessabschnitt zwischen Kemmeriboden und dem Zusammenfluss mit der Ilfis bei Emmenmatt bearbeitet. Die Planung beginnt am 6. Februar 2024 mit einer Orientierungsversammlung. Die Planungen für den Unterlauf der Emme starten voraussichtlich im Jahr 2026.

Die Erarbeitung von Gewässerrichtplänen ist eine gesetzliche Aufgabe. Im Berner Oberland, im Seeland und im Berner Jura werden ebenfalls Gewässerrichtpläne erarbeitet oder sind bereits in Kraft.

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