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Bewilligung für motorfahrzeugfreie Tage

Motorfahrzeugfreie Tage können gemäss Strassenverkehrsordnung örtlich oder regional durchgeführt werden. Wenn Sie eine solche Veranstaltung durchführen möchten, informieren Sie sich frühzeitig über die Bedingungen für eine Bewilligung.

Eine detaillierte Planung unter Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben und bestimmter Voraussetzungen ist unumgänglich.. Das Verfahren erfordert verschiedene Teilkonzepte und Pläne, unter anderem:

  • Situationsplan der zu sperrenden Strecken
  • Umleitungskonzept individueller und öffentlicher Verkehr
  • Plan für Umfahrungen und Rettungsachsen
  • Parkierungskonzept
  • Konzept für Ausnahmebewilligungen
  • Konzept für die Öffentlichkeitsarbeit

In Zusammenarbeit mit der Kantonspolizei Bern haben wir für für Sie alle rechtlichen Grundlagen, Voraussetzungen und die Vorgehensweise zu den verkehrstechnischen Belangen und zum Bewilligungsverfahren zusammengestellt. Sie finden die Details zum Vorgehen im folgenden Dokument:  

Arbeitshilfe «Örtliche / regionale motorfahrzeugfreie Tage»

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