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TBAupdate - Juni 2022

  • Newsletter vom Juni 2022

Reklame im Strassenraum

Hier lacht uns ein schneidiger Politiker an, da fällt ein grelles Abstimmungsplakat ins Auge: Reklametafeln im Strassenraum gehören zum Alltag. Wer sagt eigentlich, was wo erlaubt ist? Und nach welchen Kriterien werden Bewilligungen erteilt? Fragen, mit denen das Tiefbauamt, die Gemeinden und die Polizei dauernd konfrontiert sind.

Standorte neben Strassen sind für die Werbung attraktiv. Entsprechend werden sie auch genutzt. Das ist nicht immer konfliktfrei, denn Reklametafeln, Wahl- oder Abstimmungsplakate an Strassen können die Sicht verdecken, ablenken oder das Ortsbild stören. Deshalb gibt es gesetzliche Vorgaben.

Ausserorts verboten – innerorts mit Auflagen erlaubt

Reklametafeln sind grundsätzlich nur innerorts erlaubt. Und auch dort nur, wenn die Strassenabstände gewährleistet sind. «Falls die Tafeln quer zur Strasse aufgestellt sind, müssen sie drei Meter vom Strassenrand entfernt sein, bei längs gestellten Tafeln reicht ein Meter», sagt Lukas Bähler, Leiter der Fachstelle Verkehrstechnik und -sicherheit und Mitglied der Fachgruppe Strassenbaupolizei. Auch was den Inhalt der Reklametafeln betrifft, gelten Regeln: Sie dürfen nicht missverständlich sein und z. B. keine Abbildungen enthalten, die mit Signalen oder Wegweisern verwechselt werden könnten.

Diese Reklameblache steht zu nahe am Strassenrand und verdeckt zudem das Sichtfeld der angrenzenden Ein- und Ausfahrt. (Bild: B. Devènes)

Sicherheit geht vor

«Die Spielregeln für das Plakatieren gibt das Bundesrecht vor», sagt Lukas Bähler. Strassenverkehrsgesetz und Signalisationsverordnung regeln, was wo aufgestellt werden darf. Als oberstes Gebot ist dabei immer die Verkehrssicherheit zu wahren. Daran dürfen weder Kantone noch Gemeinden rütteln und Regeln abändern. Erlaubt sind aber ergänzende Vorschriften, beispielsweise zum Schutz des Landschafts- und Ortsbildes. Zudem können die Kantone innerorts Ausnahmen von der Bewilligungspflicht vorsehen. Auch der Kanton Bern macht davon Gebrauch.

Zuständig ist immer die Gemeinde

Wer eine Reklametafel aufstellen will, braucht eine Bewilligung. Aber es gibt Ausnahmen: Eigenreklamen dürfen ohne Bewilligung gestellt werden. Das sind Werbeanschriften für Firmen oder Produkte, die mit dem Standort der Reklame räumlich eng zusammenhängen. Fremdreklamen, die keinen Zusammenhang zum Standort haben, erfordern dagegen immer eine Bewilligung. Beantragt wird diese stets bei der Gemeinde, die anschliessend auch für die Einhaltung der Vorschriften und die Kontrolle zuständig ist. «Bei Gesuchen, welche die Kantonsstrassen betreffen, muss die Gemeinde eine Stellungnahme des Kantons einholen, welche dann für die Gemeinde verbindlich ist», erklärt Bähler.

Für solche Stellungnahmen des Kantons ist das Tiefbauamt zuständig. Rolf Stöckli, Strasseninspektor Emmental, wendet rund 20 % seiner Arbeitszeit für alles auf, was mit Strassenreklamen in seinem Gebiet zusammenhängt. Es geht dabei um das illegale Plakatieren, um Konfliktfälle oder eben um ordentliche Gesuche, die er beurteilen muss: Entspricht das Plakat am gewünschten Standort den Vorschriften, lenkt es ab, beeinträchtigt es die Verkehrssicherheit?

Ein schmuckes Blumenarrangement mit Fahne: hübsch, aber nicht regelkonform – und bewilligungspflichtig. (Bild: B. Devènes)

Arbeitshilfe schafft Klarheit

Weil das Plakatieren an Strassen vor allem vor Wahlen und Abstimmungen immer wieder Wellen schlägt, hat das TBA eine Arbeitshilfe mit Checklisten erarbeitet. Das soeben überarbeitete Dokument soll jenen die Arbeit erleichtern, die für das Planen, Prüfen oder Bewilligen von Reklamevorhaben verantwortlich sind. Dass diese Arbeit nicht immer einfach ist, erleben die zuständigen Personen im Tiefbauamt in ihrer täglichen Arbeit. Rolf Stöckli hatte z. B. jüngst das Gesuch eines Gewerbebetriebes auf dem Tisch, der an der firmeneigenen Passerelle über einer Kantonsstrasse Werbung anbringen wollte. Sein Entscheid: Keine Werbung, aber eine (unbeleuchtete) Uhr darf die Firma an der Passerelle montieren. «Solche Beurteilungen erfordern Fingerspitzengefühl und Kompromissbereitschaft», sagt Stöckli.

Das sind häufige Problemfälle

Alle wichtigen Fragen und Problemfälle im Zusammenhang mit Reklamegesuchen werden im Tiefbauamt durch die abteilungsübergreifende Fachgruppe Strassenbaupolizei behandelt. Sowohl Bähler wie Stöckli sind Mitglieder dieser Fachgruppe und können da aus dem Vollen schöpfen, wenn es um «Klassiker» geht, die immer wieder für Diskussionsstoff sorgen:

  • Wahl- und Abstimmungsplakate: Innerorts dürfen sie innerhalb eines Zeitfensters von sechs Wochen vor und fünf Tage nach dem Wahl- oder Abstimmungstag ohne Bewilligung gestellt werden. Das gleiche gilt für Veranstaltungen wie Dorffeste oder Sportanlässe. Ausserorts sind solche Plakate eigentlich unzulässig. Doch wir alle kennen die supponierten Holz- und Leichtmetallgerüste oder die Siloballen, die vor Wahlen auf den Feldern neben der Strasse zu Propagandazwecken aufgestellt werden. «Die Vorschriften sind das eine, die Realität das andere», stellt Stöckli etwas ernüchtert fest: «In heissen Wahl- oder Abstimmungskampagnen wie jüngst bei der Trinkwasser- und der Pestizidinitiative sind die zuständigen Gemeinden und wir vom Strassenunterhalt schlicht überfordert und können unmöglich alle illegal platzierten Plakate entfernen.»
  • Reklame-Anhänger: Sie sind ein beliebtes Werbe-Vehikel, weil sie sehr mobil sind und sich so der Kontrolle leicht entziehen können.
  • Fahnen, die verbotenerweise an Kandelabern befestigt werden, verdecken oft die Signalisation. Erlaubt sind nur Fahnen, die als «Hoheitszeichen» gelten wie z. B. am 1. August oder an anderen Festtagen.
  • Take-aways: Wer auf seine Güggeli oder Kebabs aufmerksam machen will, stellt Reklame-Ständer auf das Trottoir oder sogar auf die Strasse. Das ist zwar prominent, versperrt aber den Weg und oft auch die Sicht, was besonders bei Einmündungen gefährlich sein kann.
Viel zu nahe am Strassenrand: Fixe Reklametafel an einer Hauptachse. (Bild: L. Bähler)

Vom Kleisterplakat zum Riesen-Screen

Neue Arten von Plakaten haben im Strassenraum Einzug gehalten. Erst gab es nur das herkömmliche, aufgekleisterte Papierplakat, dann kamen die Plakatroller, die beleuchteten Tafeln, dann die LED-Plakate mit Bildwechsel und neuerdings sind es die animierten Bildschirme. Teilweise riesige Screens, wie man sie von Public Viewings bei live übertragenen Fussballspielen kennt. Kein Wunder, dass bei dieser Entwicklung die Bewilligungspraxis ständig neu justiert werden muss. «Wir müssen Antworten auf kreative Reklame-Ideen finden und auch Begründungen liefern, warum etwas bewilligungsfähig ist oder nicht», sagt Lukas Bähler. Das sieht auch Strasseninspektor Stöckli so: «Nach den Plakaten mit Beleuchtung fordern uns nun zunehmend Gesuche für dynamische, animierte Werbetafeln heraus.» Bei allem Verständnis für solche Anliegen gibt er aber auch zu bedenken: «Da kommt immer mehr Ablenkung auf die Autofahrenden zu, die mit Autoradio, Bordcomputer, Navi und Handy eh schon überfordert sind.»

Die relevanten Bestimmungen sind in der Arbeitshilfe «Reklamen im Strassenraum» zusammengefasst, die das Tiefbauamt des Kantons Bern soeben in überarbeiteter Form publiziert hat. Darin enthalten sind auch Checklisten über einzuholende Fach- und Amtsberichte, zu Wahl- und Abstimmungsplakaten und weitere hilfreiche Informationen zur Thematik.

Im Gespräch: «Reklametafeln beschäftigen uns dauernd»

«Ich könnte meine ganze Arbeitszeit darauf verwenden, wegen illegalen Reklametafeln zu intervenieren», sagt Strasseninspektor Rolf Stöckli. Das Gespräch mit Richard Schmid (Kantonspolizei) und René Wyss (Gemeinde Langnau) zeigt: Es gibt klare Regeln, die aber oft nur schwer durchsetzbar sind.

Herr Wyss, im Vorfeld der Regierungsrats- und Grossratswahlen vom März waren die Felder links und rechts der Strassen im Kanton Bern wiederum reich «bepflanzt» mit Wahlplakaten. Wie war es in Langnau?

René Wyss: Auch wir hatten einige Wahlplakate in unserer Gemeinde. Plakatiert wird dort, wo es gesehen wird, also hauptsächlich entlang der Kantonsstrasse. Vereinzelt sah man die Plakate auch in der Landwirtschaftszone. Wir hatten aber nirgends Anlass zu intervenieren. In Langnau haben wir am Dorfeingang eine Art «Wahlplakat-Hügel». Der ist meistens vollgestellt, nicht nur mit Wahlplakaten, sondern auch mit Veranstaltungshinweisen – alles zulässig, weil innerorts und im nötigen Abstand zur Kantonsstrasse.

Rolf Stöckli: Innerorts sind Plakate sechs Wochen vor und bis fünf Tage nach Wahlen oder Abstimmungen zulässig. Es gelten dieselben Vorschriften wie für alle Reklametafeln: Die Plakate dürfen die Sichtweiten nicht einschränken, keine Signale abdecken und sie müssen drei Meter Abstand zur Strasse haben. Ausserorts ist Plakatieren grundsätzlich verboten.

 

Was passiert mit illegal aufgestellten Plakaten?

Richard Schmid: Für uns von der Polizei ist die Verkehrssicherheit massgebend. Kleinere Tafeln, welche Verkehrsteilnehmenden die Sicht verdecken oder zu sehr ablenken, räumen wir beim Vorbeifahren gleich selber ab. Bei grossen Blachen, Reklame-Anhängern oder gröberen «Problemfällen» schalten wir die kommunalen Behörden ein.

Stöckli (schmunzelt): Die eingezogenen Tafeln bringt die Polizei dann jeweils zur Entsorgung zu uns in den Werkhof … Spass beiseite: Auch wir vom Strasseninspektorat entfernen nicht zulässige Tafeln oft gleich vor Ort oder fordern die Gemeinden auf, zu intervenieren. Sie sind es ja, die letztlich für die Durchsetzung der Vorschriften zuständig sind. Bei Bedarf tauschen wir uns mit der Polizei aus. Das funktioniert bestens.

Schmid: Das kann ich seitens Polizei bestätigen. Und auch mit den Gemeinden klappt die Zusammenarbeit in der Regel gut. Wenn nötig spannen wir alle drei zusammen und statten den fehlbaren Plakatstellern gemeinsam einen Besuch ab, machen sie auf problematisch platzierte Tafeln aufmerksam und setzen ihnen dann eine angemessene Frist zum Entfernen oder Umplatzieren.

 

Gibt das Ärger mit den Betroffenen?

Wyss: Klar hat ein Wirt keine Freude, wenn wir ihn anweisen, seine Reklametafel für XXL-Koteletts an den hinteren Trottoirrand zu verschieben. Gleiches gilt für die Aktivisten, die letzten Herbst vor der Covid-Abstimmung Bänke und Plakate wegräumen mussten, die sie direkt am Strassenrand aufgestellt hatten. Das gibt zu diskutieren, wird aber letztlich meist akzeptiert.

Schmid: Ich finde es wichtig, mit den Leuten zu reden, ihnen zu erklären, warum etwas so geht oder nicht geht, und sie zu beraten, wie man es anders machen könnte. Es ist ja nicht so, dass wir einfach alles verhindern wollen.

Stöckli: Mit beiderseitig gutem Willen findet man meist eine Lösung. Aber es gibt auch solche, die es immer wieder versuchen. Ich denke da an einen Wirt, bei dem Polizei, Gemeinde und Strasseninspektorat wegen seiner Werbetafeln auf dem Trottoir schon vor 1,5 Jahren persönlich vorstellig wurden. Er zeigte sich einsichtig, aber bereits nach einem Monat stand die Tafel wieder am selben Ort. Da muss dann halt die Gemeinde dranbleiben.

Schmid: Oft ist es nicht böser Wille, sondern einfach Unwissen, was man wo aufstellen darf. Leute, die für ihr Dorffest Werbung machen wollen, oder Wahlhelfer, die Plakate von Kandidierenden aufstellen: Sie haben von den Regeln meist keine Ahnung.

Stöckli: Sie wissen auch nicht, dass man an offizielle Wegweiser, Signale oder Kandelaber keine Schilder befestigen darf, auch nicht für einen Hofladen oder einen Anlass.

 

Und was passiert mit den Luftballons oder Schildern, die am Wegweiser angebunden sind und den Weg zur Geburtstagsparty signalisieren?

Schmid: Da braucht es gesundes Augenmass. Solche temporären Sachen räumen wir nicht einfach ab. Wir wollen ja nicht Spielverderber sein. Sobald es sich aber um Hinweistafeln für wiederkehrende Veranstaltungen oder kommerzielle Schilder handelt, sieht die Sache natürlich anders aus.

 

Gibt es besonders beliebte Standorte für Reklametafeln?

Schmid: Grosse Kreuzungen oder Kreisel sind begehrt, also just dort, wo es rasch unübersichtlich wird und Verkehrsteilnehmende besonders aufmerksam sein müssen. An gewissen Kreuzungen wissen wir: Wenn dort jemand plakatiert, hat es sofort 20 oder 30 weitere Schilder. Da heisst unser Motto: Wehret den Anfängen.

 

Stichwort Kreisel und Kreuzungen: Was ist an Werbung erlaubt?

Stöckli: Hier ist unsere Bewilligungspraxis sehr restriktiv, weil die Ablenkungsgefahr besonders gross ist. Kreiselzufahrten haben meist auch Fussgängerstreifen, in deren Umkreis keine Reklametafeln stehen dürfen. Einer Tankstelle am Kreisel, die im Schaufenster einen Bildschirm mit bewegten Bildern aufstellen wollte, musste ich jüngst eine Absage erteilen.

 

Und was ist mit Werbung in der Kreiselmitte?

Schmid: Es gibt in Langenthal den Motorex-Kreisel, wo in der Kreiselmitte Fässer mit Firmenaufschrift platziert sind. Das ist gesetzeswidrig. Die Fässer müssen nächstens mit solchen ohne Aufschrift ausgewechselt werden. Zulässig, weil nicht beschriftet, ist die Dampfwalze, die in einem benachbarten Kreisel steht. Hingegen ist das Firmenschild eines Landschaftsgärtners, der den Kreisel begrünt hat, klar unzulässig.

 

Dem Wildwuchs von Strassenreklamen Einhalt zu gebieten, ist offensichtlich eine Herkulesaufgabe.

Stöckli: Es ist ein Fass ohne Boden! Ich könnte meine ganze Arbeitszeit darauf verwenden, wegen Reklametafeln zu intervenieren. Allein an einem Tag habe ich in meinem Zuständigkeitsgebiet neun solcher Beispiele* (siehe unten) fotografiert. Angesichts der Menge sind wir mit dem Durchsetzen der Vorschriften schlicht überfordert und müssen uns auf die krassesten Fälle konzentrieren. Es zeigt, dass viele Grundstückbesitzer für diese Problematik noch viel zu wenig sensibilisiert sind. Oft schaffen sie sich ihr Konfliktpotenzial ja selber. Zum Beispiel dort, wo die Tafeln den eigenen Kunden bei der Ausfahrt die Sicht verdecken.

Wyss: In Langnau sind wir bemüht, uns an die Richtlinien zu halten. Aber ich gebe zu: Es geht nicht anders, als dass wir zwischendurch ein Auge zudrücken.

Tagtäglich mit Reklamen im Strassenraum konfrontiert: Rolf Stöckli, Strasseninspektor Emmental, Richard Schmid, Kantonspolizei Bern, Fachbereich Verkehr, Fachstelle Verkehrsberatung, René Wyss, Bauverwaltung Gemeinde Langnau (von links)

* Bildbeispiele von problematischen Reklamestandorten

(Bilder: R. Stöckli)

Projektinformation

Münsingen im Baufieber

Es hat lange gedauert, doch jetzt wird gebaut: Der Kanton konnte 2021 die Sanierung der Ortsdurchfahrt Münsingen endlich in Angriff nehmen. Mit der Entlastungsstrasse Nord steuert die Gemeinde ein eigenes Puzzleteil bei, um bis im Jahr 2026 für das stark gewachsene Dorf im Aaretal eine verträgliche Verkehrslösung zu schaffen.

Die Sanierung der Ortsdurchfahrt durch den Kanton Bern hat zum Ziel, den Verkehr verträglicher zu machen. Der Verkehrsfluss wird verstetigt, die Situation für Zufussgehende und Velofahrende verbessert und der Strassenraum attraktiver gestaltet. Nicht minder wichtig für eine rasche Sanierung ist mittlerweile der desolate Zustand der Strassen und der Werkleitungen.

Die Arbeiten werden zeitlich gestaffelt auf fünf Abschnitten umgesetzt (vgl. Plan). Die Abschnitte Ortseinfahrt Nord (1), Dorfzentrum (3) und Ortseinfahrt Süd (5) werden bis im Herbst 2022 abgeschlossen sein. Im Jahr 2023 ruhen die Arbeiten für die Ortsdurchfahrt, dann ist die Gemeinde mit dem Bau der Entlastungsstrasse Nord und der Industriestrasse am Zug. Nach deren Eröffnung wird der Kanton die Arbeit an der Ortsdurchfahrt wieder aufnehmen und im Jahr 2024 den Abschnitt Bernstrasse (2) und 2025 den Abschnitt Thunstrasse (4) sanieren, ehe 2026 abschliessend die Deckbeläge eingebaut werden.

Die Ortsdurchfahrt Münsingen wird, zeitlich abgestimmt auf die Projekte der Gemeinde, in fünf Abschnitten realisiert. Die Abschnitte 1, 3 und 5 werden bis im Herbst 2022 abgeschlossen sein.

Entlastungsstrasse Nord nimmt Verkehr aus dem Zentrum

Ein wichtiges Element im Gesamtkonzept «Verkehrslösung Münsingen» ist die neue Entlastungsstrasse Nord, für welche die Gemeinde zuständig ist. Diese neue Strassenverbindung dient dazu, die Verkehrsströme aus dem südlichen Dorfteil Richtung Bern von der Ortsdurchfahrt wegzunehmen. Das führt zu einer erheblichen Entlastung des Zentrums, was letztlich auch für das Projekt Ortsdurchfahrt von zentraler Bedeutung ist.

Die «Verkehrslösung Münsingen» ist ein Zusammenspiel: Die vom Kanton zu sanierende Ortsdurchfahrt (weiss) und die neue Entlastungsstrasse Nord (gelb) ergänzen sich gegenseitig zum Gesamtkonzept.

Die wichtigen Elemente der neuen Ortsdurchfahrt

  • Neue Kreisel
    Der Kreisel im Dorfzentrum wird vergrössert und leicht nach Norden verschoben. Bei der Ortseinfahrt Nord ist 2021 ein neuer Kreisel entstanden, der den Anschluss für die Entlastungsstrasse Nord gewährleisten wird.

  • Tempo 30
    Im Dorfkern von Münsingen wird auf der Kantonsstrasse neu Tempo 30 gelten. Damit wird das Prinzip des Miteinanders der verschiedenen Verkehrsteilnehmenden (Koexistenz) im bestehenden Strassenraum umgesetzt.

  • Verkehrsmanagement
    Zählstellen entlang der Ortsdurchfahrt erfassen Verkehrsmenge und Geschwindigkeit. Bei starkem Verkehrsaufkommen im Zentrum dosieren Lichtsignalanlagen an den Ortseingängen den Verkehr. Busse und Velos können hier den Stau überholen.

  • Graues Band
    Auf der gesamten Ortsdurchfahrt entsteht in der Mitte der Fahrbahn ein graues Band. Dieses dient Zufussgehenden zum Queren der Strasse und ist auch Abbiegehilfe für Velos und Autos.

  • Querungszonen
    Auf den blau gestalteten Querungszonen ist das Queren auf breitem Raum möglich. Fussgänger haben keinen Vortritt, vielmehr gilt das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme und Verständigung.

  • Separate Busspur / Umweltspur
    Die Busse aus Richtung Rubigen und Wichtrach erhalten an den Ortseingängen eine separate Umweltspur, die auch von Velofahrenden benutzt werden darf. Dadurch wird der öffentliche Verkehr auch bei hoher Verkehrsbelastung pünktlicher.
Visualisierung einer Querungszone, wie sie auf der neuen Ortsdurchfahrt Münsingen vorgesehen sind (Blick vom Kreisel Dorfzentrum in Richtung Bernstrasse).
Ausschnitt aus dem Gestaltungsplan: Kreisel Dorfzentrum mit Querungszonen auf den Zufahrten

Aktuelle Arbeiten

Mitte Januar 2022 wurde im Dorfzentrum der provisorische Kreisel verschoben, damit die Werkleitungen unter dem zukünftigen Dorfplatz saniert werden können. Im Sommer 2022 wird an der Tägertschi- und Bernstrasse sowie an der Schulhausgasse gebaut. Der provisorische Kreisel wird verschoben, der neue Kreisel fertiggestellt. Bis August 2022 folgt der Bau an der Ostseite der Thunstrasse inklusive der Haltestelle beim Dorfplatz. Danach werden im Dorfzentrum die Tempo-30-Zone und die blauen Querungszonen mit Aufmerksamkeitsfeldern markiert.

Am 13. Januar 2022 wurde der Kreisel im Dorfzentrum nach Norden verschoben. Der Wechsel der Verkehrsführung erfolgte innerhalb von zwei Stunden und verlief reibungslos.
Markierungsarbeiten nach der Verschiebung des Kreisels im Dorfzentrum.

Den Umgang mit der neuen Verkehrssituation lernen

Wie muss ich mich nach Einführung des neuen Verkehrsregimes verhalten? Wo habe ich Vortritt, wo nicht? Solchen und anderen Fragen, die in der Bevölkerung auftauchen können, will das Tiefbauamt zusammen mit der Abteilung Verkehrsinstruktion der Kantonspolizei präventiv begegnen. Die Palette der Kommunikationsprodukte reicht von Flyern, die an Haushalte, Schulen und Autofahrende verteilt werden, über Plakate, Artikel im Lokalblatt bis zu Mini-Videos, die Kinder für Kinder produzieren. Die Schülerinnen und Schüler lernen das neue Verkehrsregime mit der Verkehrsinstruktorin kennen. Wichtig wird auch die Präsenz der Kantonspolizei im Strassenraum während der Schulweg-Zeiten sein.

Wie umgehen mit dem neuen Verkehrsregime: Kinder erklären anderen Kindern das richtige Verhalten auf der umgestalteten Ortsdurchfahrt.

Kosten und Finanzierung

Die Kosten für die Sanierung der Ortsdurchfahrt betragen rund 22 Mio. Franken. Hinzu kommen die Kosten für die Sanierung der Werkleitungen. Der Bund steuert im Rahmen des Agglomerationsprogrammes 2,9 Mio. Franken bei. Die Kosten für die Entlastungsstrasse Nord (Zuständigkeit: Gemeinde) betragen rund 15 Mio. Franken.

Projektinformation

Signalisationsarbeiten auf der A6

Auf der A6 zwischen Bern-Wankdorf und Muri realisiert der Bund derzeit die erste Pannenstreifenumnutzung (PUN) im Kanton Bern. Die Baustelle hält auch die Leute vom Strassenunterhaltsdienst des kantonalen Tiefbauamts auf Trab: Sie sind für die Signalisation der Baustelle verantwortlich.

Enge Platzverhältnisse, ständig wechselnde Verkehrsführung: Seit 2021 sind die Bauarbeiten auf der A6 im Osten von Bern im Gange. Ab Ende 2023 soll dort der Pannenstreifen während Stosszeiten in beide Richtungen als zusätzliche Fahrspur befahren werden können. Pannenstreifenumnutzungen werden vom Bundesamt für Strassen (ASTRA) auf überlasteten Autobahnabschnitten realisiert, die sich technisch und verkehrlich dafür eignen. Eine PUN funktioniert vordergründig relativ simpel: Sobald das Verkehrsaufkommen ein bestimmtes Mass überschritten hat, wird der Pannenstreifen als dritte Fahrspur freigegeben. Auf einer elektrischen Anzeige leuchten grüne Pfeile auf und neben der Fahrbahn zeigt eine Tafel den zusätzlichen Fahrstreifen an. Ist die Tafel schwarz, darf der Pannenstreifen nicht befahren werden. (Video zur Funktionsweise der Pannenstreifenumnutzung)

Anzeigetafeln und Leuchtpfeile informieren die Verkehrsteilnehmenden, ob der Pannenstreifen befahren werden darf oder nicht.

Mehr Sicherheit, weniger Stau

Dass künftig auch in Bern eine PUN den Verkehr entlasten soll, weckt Hoffnung bei Hans-Ulrich Leuenberger. Er ist im Tiefbauamt des Kantons Bern verantwortlich für die Signalisation auf den bernischen Nationalstrassen: «Auf der A6 im Berner Ostring sind Verkehrsüberlastungen an der Tagesordnung. Mit der PUN werden wir weniger Stau haben, da bin ich mir sicher.» Die zusätzliche Fahrspur zu Stosszeiten soll dafür sorgen, dass weniger Spurenwechsel nötig sind und dadurch weniger Stau entsteht. Ausserdem soll eine PUN für höhere Verkehrssicherheit und geringeren Schadstoffausstoss sorgen. «Jetzt bauen wir. In einem zweiten Schritt werden wir beobachten, was die PUN für Auswirkungen hat», sagt Leuenberger.

Andreas Zwahlen, Rolf Waber und Hans-Ueli Leuenberger (von links) bei abendlichen Signalisationsarbeiten auf der A6 im Berner Ostring: Gute Laune macht die Arbeit halb so schwer. (Bild: B. Devènes)

Strenge Normen für die Signalisation

Die PUN-Baustelle zwischen Wankdorf und Muri hat in den letzten Monaten erhebliche Eingriffe ins Verkehrsgeschehen erfordert. Die Platzverhältnisse sind eng und der Verkehr muss immer fliessen. Zwar handelt es sich um eine Baustelle des Bundes, doch für die Signalisation ist, wie das bei Autobahn-Baustellen üblich ist, das kantonale Tiefbauamt, genauer die Abteilung Nationalstrassen Betrieb zuständig. «Ungefähr ein halbes Jahr im Voraus erfahre ich jeweils vom ASTRA, wann und wie ein Streckenabschnitt umgebaut werden soll. Danach beginnen wir mit der Planung der für diese Baustelle notwendigen Signalisation», erklärt Hans-Ulrich Leuenberger. Dabei müssen sich Leuenberger und sein Team immer an die schweizweit geltende VSS-Norm halten. Diese Norm gibt exakt an, wie die Signalisation von Baustellen auszusehen hat. Deren Einhaltung wird von der Polizei und vom ASTRA kontrolliert.

Anspruchsvolle Signalisationsarbeiten

Eine Baustelle auf der Autobahn einzurichten, ist aufwändig. «Bevor der erste Bagger auffahren kann, braucht es Signalisationen, die Autos und Lastwagen an der Baustelle vorbei leiten», sagt Leuenberger. Das beginnt schon beim Versetzen von Leitplanken. Weiter gilt es die orangen Spurmarkierungen auf den Boden zu kleben, Pfosten und die orangen Hüte, die sogenannten Leitkegel oder Pylone, aufzustellen. Es braucht Vorsignale, welche die Fahrzeuglenkenden frühzeitig auf die Baustelle aufmerksam machen. Ist eine Baustelle erst einmal in Betrieb, ist die Arbeit längst noch nicht fertig. Arbeiten wie jene auf der A6 dauern Monate oder Jahre und sind mit laufend wechselnden Verkehrsführungen verbunden, die immer wieder neu signalisiert und markiert werden müssen.
Dabei ist auch immer wieder mit Überraschungen zu rechnen. So auch auf der A6-Baustelle: Nachdem die Mittelleitplanken für die provisorische Verkehrsführung verschoben worden waren, zeigte sich, dass die Autobahnmitte erhebliche Schäden aufwies. So musste die Strassenmitte zuerst während knapp zwei Monaten saniert werden, ehe die provisorischen Fahrspuren markiert werden konnten.

Projektinformation

Frutigens Ortsdurchfahrt soll freundlicher werden

In Frutigen wird ab dem Frühjahr 2023 die Ortsdurchfahrt saniert, für alle Verkehrsteilnehmenden sicherer gemacht und freundlicher gestaltet. Die Planung des Projekts ist seit 2012 im Gange. Die Arbeiten dauern voraussichtlich bis Anfang 2025.

Die Kantonsstrasse führt direkt durch den belebten Ortskern von Frutigen und wird rege genutzt. Einerseits ist die Strasse die Hauptroute in den Tourismusort Adelboden. Dies bringt besonders in den Wintermonaten viel Durchgangsverkehr mit sich. Andererseits ist die Strasse für die Anwohnenden sehr wichtig, weil an ihr viele Restaurants und Geschäfte des täglichen Bedarfs liegen.

Vom Umbau betroffen ist die gesamte Ortsdurchfahrt Frutigen zwischen Umfahrungsstrasse und Dorfausgang Richtung Adelboden.

«Auslöser der Sanierung ist der schlechte Strassenzustand», erklärt Gesamtprojektleiter Stefan Schöni vom Tiefbauamt des Kantons Bern. «Das hat uns dazu veranlasst, zu analysieren, wo sonst noch Handlungsbedarf besteht.» Weil diese Analyse erhebliche Sicherheitsmängel aufdeckte, beschloss das Tiefbauamt, anstelle einer reinen Erneuerung der bestehenden Strasse die gesamte Ortsdurchfahrt umzubauen und zu sanieren. «Der Strassenzustand verschlechtert sich laufend und mittlerweile ist es dringend notwendig, das Projekt auszuführen, damit die Verkehrssicherheit gewährleistet werden kann», bestätigt Schöni.

Auch der Fuss- und Veloverkehr soll von der Sanierung der Ortsdurchfahrt profitieren.

Eng und unübersichtlich

Zurzeit ist die Ortsdurchfahrt für alle Verkehrsteilnehmenden eng und unübersichtlich. Einzelne schützenswerte Häuser stehen sehr nahe an der Strasse. Zudem stören parkierte Autos die Sicht. Dies erschwert Autofahrenden das Einbiegen und kann zu heiklen Situationen für Velofahrende und Zufussgehende führen. Gefährdet sind insbesondere Schulkinder, Betagte und gehbehinderte Menschen. Um bauliche Massnahmen für einen sicheren und fliessenden Verkehr optimal umzusetzen, fehlt in Frutigens Zentrum allerdings der Platz. Und doch lässt sich einiges verbessern. «Wir versuchen, das Beste aus der Situation herauszuholen», versichert Schöni. Ziel ist es, die Zone sicherer und attraktiver zu machen. Wichtig ist auch, dass das historische Dorfzentrum optisch aufgewertet wird.

Neue Perspektiven dank Sanierung

«Zurzeit ist die Strasse verkehrsorientiert und lieblos gestaltet. Der Neubau wertet das Dorf massiv auf und gibt den Anwohnenden und Geschäftsleuten eine Perspektive für eine positive Entwicklung», meint Schöni. Erfahrungsgemäss sorge die Sanierung einer Ortsdurchfahrt oftmals für eine Art Aufbruchsstimmung im Ort. Schöni kann sich vorstellen, dass die Sanierung weitere Erneuerungen und Veränderungen an Gebäuden und Geschäften mit sich ziehen wird.

Geschützte Querungsstellen

Den Verkehr fliessen lassen und dabei gleichzeitig den Zufussgehenden mehr Sicherheit geben – das versucht das Projekt mit verschiedenen Mitteln: Beidseitig der Strasse ist ein Gehweg vorgesehen, in der Mitte der Strasse ein Mehrzweckstreifen. Dieser dient vor allem Menschen zu Fuss und auf dem Velo, die Strasse künftig einfacher zu überqueren. An viel begangenen Querungsstellen wird der Streifen in der Mitte mit Pfosten und Strassenlampen geschützt.

Dorfausgang Richtung Adelboden, wo Oberstufenzentrum und Spital auf der Ortsdurchfahrt viel strassenquerenden Verkehr zu Fuss und per Velo erzeugen.

Die Tempofrage

Nach dem Umbau wird ein tieferes Fahrtempo erwartet. «Viele Fussgängerstreifen werden aufgehoben. Dank dem Mittelstreifen wird es den Zufussgehenden möglich sein, die Strasse überall zu überqueren, ohne dass Autos dabei ganz anhalten müssen.» In Zukunft wird es also wichtig sein, dass sich alle Verkehrsteilnehmenden aufmerksam und rücksichtsvoll verhalten. «Wir erwarten einen flüssigeren Verkehr und somit weniger Stop-and-Go.» Schöni ist überzeugt, dass Autofahrende ihr Fahrtempo anpassen werden, selbst wenn auf der Strecke nach wie vor Tempo 50 gelten wird. Der Gemeinderat von Frutigen hat sich nämlich entgegen der Empfehlung des Kantons und des eigenen Verkehrsrichtplans entschieden, die Kantonsstrasse nicht in die Tempo-30-Zone zu integrieren. «Wir werden das Fahrverhalten nach dem Bau beobachten und allenfalls Anpassungen vornehmen», lässt Schöni verlauten.

Auch die Brücke über die Engstligen ist Teil des Sanierungsprojekts.

Autos und Lastwagen wird Frutigen auch mit der sanierten Ortsdurchfahrt nicht los. Aber die erwartete tiefere Geschwindigkeit und der lärmmindernde Strassenbelag werden dafür sorgen, dass es im Zentrum künftig weniger hektisch zu und her gehen wird und es sich ruhiger wohnen lässt.

Die voraussichtlichen Kosten für das Projekt belaufen sich auf knapp 11 Millionen Franken.

Spotlight

Wie ist der Stand beim Strassenlärmschutz?

In den letzten 30 Jahren hat der Kanton Bern den Lärmschutz entlang der Kantonsstrassen deutlich verbessert. Doch der Schutz vor Strassenlärm bleibt eine Daueraufgabe. Um noch mehr Menschen effizient zu schützen, setzt der Kanton Bern vor allem auf lärmmindernde Beläge, sagt Kantonsoberingenieur Stefan Studer in diesem Video.

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Den Kanton Bern mitgestalten

Wer baut die Strassen im Kanton Bern? Wer sorgt für den Hochwasserschutz und wer kümmert sich um Wander- und Velowege? Mitarbeitende des Tiefbauamts geben in diesem Video Einblick in ihren abwechslungsreichen Arbeitsalltag und zeigen auf, welch breite Palette von Jobs es im Tiefbauamt gibt.

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