Wenn das Angebot des öffentlichen Vekehrs geplant ist, wird es anschliessend bei den Transportunternehmen bestellt. Das Bestellverfahren ist ein bewährter Prozess, der alle zwei Jahre stattfindet. In grösseren Abständen werden gewisse Dienstleistungen neu ausgeschrieben, um das Preis-/Leistungsverhältnis zu optimieren.
Aufgrund der vielfältigen Topografie erbringen rund 30 Transportunternehmen Leistungen mit Normal- und Schmalspurbahnen, Seilbahnen, Trams und Bussen. Diese verkehren auf fast 400 Linien des Orts- und Regionalverkehrs im Kanton Bern.
Die Transportunternehmen unterbreiten dem Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination (AÖV) Offerten für die angefragten Angebote. Die Leistung und der entsprechende Abgeltungsbetrag werden ausgehandelt und in einer Vereinbarung mit dem Transportunternehmen festgelegt.
Der Kanton Bern bestellt zusammen mit dem Bund das Angebot im öffentlichen Regionalverkehr. Die Linien des Ortsverkehrs bestellt der Kanton Bern ohne Bundesbeteiligung.
Hinweis
In der untenstehenden Liste finden Sie alle Linien des öffentlichen Orts- und Regionalverkehrs, die der Kanton Bern bestellt; sowohl allein, zusammen mit dem Bund und den Nachbarkantonen oder mit Zusatzbestellungen von Gemeinden oder Dritten. Angegeben sind das Fahrplanfeld gemäss Kursbuch, die Linienbezeichnung sowie die betriebsführende Transportunternehmung.
Ablauf Bestellverfahren
Das AÖV führt ein Bestellverfahren für die gewünschten Angebote im öffentlichen Regional- und Ortsverkehr durch (ARPV Art. 16). Die Betreiber von Regional- und Ortsverkehrslinien erhalten vom AÖV eine Offertanfrage für ihre Linien. Die Anfrage umschreibt den Leistungsumfang und gibt den Transportunternehmen die finanziellen und weiteren Rahmenbedingungen bekannt.
Das Bestellverfahren umfasst in der Regel zwei Fahrplanjahre. Um die Perioden für die Bestellung des Verkehr mit denjenigen der Infrastruktur zu harmonisieren, wird für das Fahrplanjahr 2024 ein einjähriges Bestellverfahren durchgeführt. Bei Linien des Regionalverkehrs koordiniert das AÖV mit dem Bundesamt für Verkehr und bei kantonsübergreifenden Linien zusätzlich mit den beteiligten Kantonen.
Beispiel Ablauf des Bestellverfahrens für das Fahrplanjahr 2024
- Offertanfrage an die Transportunternehmen (Ziel Dezember 2022)
- Offerterarbeitung und -eingabe durch die Transportunternehmen (Ende April 2023)
- Offertverhandlungen mit den Transportunternehmen inkl. Koordination mit Bund und Nachbarkantonen (ab Mai 2023)
- Offertüberarbeitungen durch die Transportunternehmen (anschliessend)
- Provisorische Bestellungen des Angebots 2024 durch das AÖV (vor Fahrplanwechsel Dezember 2023)
- Kreditbeschluss des Regierungsrates für das Fahrplanjahr 2024
(Februar 2024) - Versand der Angebotsvereinbarungen 2024 an die Transportunternehmen (ab Kreditbeschluss)
OLIVIA - die Applikation zur Abwicklung des Bestellverfahrens
Mit OLIVIA wickelt der Kanton Bern den Daten- und Dokumentenaustausch im Bestellverfahren öffentlichen Verkehr digital ab. Alle Beteiligten erhalten zeitgleich Zugriff auf die gleichen Informationen.
Öffentliche Ausschreibung von ÖV-Leistungen
Ziel der öffentlichen Ausschreibung ist das Erreichen eines guten Preis-/Leistungsverhältnisses. Die Arbeitsbedingungen für das Personal bleiben im Rahmen des Gesamtarbeitsvertrags geschützt.
Die Linienausschreibung ist in der Gesetzgebung als eine der möglichen Formen der Leistungsbestellung vorgesehen. Grundlage dafür bildet eine langfristige, übergreifende und unternehmensneutrale Ausschreibungsplanung.
Bei der Festlegung der Ausschreibungslose werden insbesondere folgende Elemente beachtet:
- Die Konzessionen laufen zum Ausschreibungszeitpunkt hin ab.
- Es soll ein verändertes, optimales Betriebskonzept entwickelt und umgesetzt werden.
- Die Ausschreibung ist zweckmässig im Hinblick auf die mittelfristige Angebotsentwicklung.
- Es liegt eine qualifizierte Unternehmerofferte vor.