Logo Kanton Bern / Canton de BerneBau- und Verkehrsdirektion

Finanzierung

Ein gutes Angebot an öffentlichem Verkehr hat seinen Preis. Betriebsabgeltungen, Investitionsbeiträge, Tarifgestaltung: Der Kanton ist in verschiedene Bereiche der Finanzierung involviert.

Der laufende Betrieb wird durch die Erträge finanziert (Billete, Abonnemente, weitere), aber auch durch Beiträge der öffentlichen Hand, die sogenannten Abgeltungen. Daneben braucht es auch Investitionen in künftige Infrastrukturen, zum Beispiel für neue Haltestellen oder Gleissanierungen. Dafür gibt es unterschiedliche Finanzierungsmechanismen.

Betrieb

Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination (AÖV) schliesst für die Leistungserbringung auf einer öffentlichen Linie des Regional- und Ortsverkehrs mit dem entsprechenden Transportunternehmen eine Angebotsvereinbarung ab. Diese Vereinbarung legt das Angebot und die von den Bestellern zu bezahlenden Abgeltungsbeträge (ungedeckte Kosten) vorab fest. Eine nachträgliche Deckung von Fehlbeträgen durch die öffentliche Hand ist ausgeschlossen (Ausnahme: Corona-Jahre 2020/21).

Die ÖV-Nettoausgaben zulasten des Kantons Bern gemäss Budget 2023 belaufen sich auf rund 325 Mio. CHF. Davon fallen rund 183 Mio. CHF für Abgeltungen des Angebots und rund 123 Mio. CHF für Infrastrukturbeiträge (BIF-Beitrag und Investitionsbeiträge) an.

Kosten, Erlöse und Abgeltungen der vom Kanton Bern mitbestellten Regional und Ortsverkehrslinien (Offerten 2024)

Die Kosten für das im Kanton Bern bestellte Verkehrsangebot im öffentlichen Regional- und Ortsverkehr betragen rund 1 Milliarde Franken pro Jahr. Von diesen Ausgaben können die Transportunternehmungen nur einen Teil über direkte Verkehrserträge (Billette und Abonnemente) und andere Einnahmenquellen (z. B. Werbung) erwirtschaften. Der andere Teil sind Abgeltungen, für die Bund und beteiligte Kantone als Besteller der Leistungen aufkommen.

Über alle Linienarten beträgt der Kostendeckungsgrad durchschnittlich 54 %.

Tarifgestaltung

Die Tarifpolitik richtet sich nach den im Angebotsbeschluss festgehaltenen Grundsätzen. Die Tarife sollen einen möglichst hohen Anteil des ÖV am Gesamtverkehr und damit eine Verlagerung zu umweltfreundlichen Verkehrsmitteln ermöglichen. Durch hohe Fahrgastzahlen und Ausnutzung der Preis- und Marktsituation sind möglichst hohe Verkehrserträge zu erreichen, so dass das attraktive ÖV-Angebot finanziert werden kann. Bei gleichwertigen Verkehrsangeboten sind grundsätzlich vergleichbare Tarife zu erheben.

Mitsprachemöglichkeiten hat der Kanton vor allem als einer der Partner des Libero-Tarifverbunds. Die nationalen Angebote wie Halbtax- oder Generalabonnement werden durch die Branchenorganisation Alliance SwissPass verantwortet.

  • Tarifverbund Libero

  • Alliance SwissPass

Investitionen

Mit dem Investitionsrahmenkredit öffentlicher Verkehr legt der Grosse Rat jeweils für vier Jahre den finanziellen Rahmen der kantonalen Investitionstätigkeit fest. Mit einem zielgerichteten Einsatz der finanziellen Mittel sollen bei der Infrastruktur die Voraussetzungen für die Sicherstellung und den Ausbau des ÖV-Angebots geschaffen werden. Über die einzelnen Investitionsbeiträge entscheidet dann der Regierungsrat.

Investitionen im öffentlichen Regionalverkehr bestellten und finanzierten Bund und Kantone bis Ende 2015 gemeinsam. Aufgrund der mit der Volksabstimmung vom 9. Februar 2014 zur FABI-Vorlage beschlossenen Rechtserlasse über die Finanzierung der Eisenbahninfrastruktur finanziert der Bund seit 1. Januar 2016 die regionale Bahninfrastruktur über den Bahninfrastrukturfonds (BIF) alleine. Die Kantone leisten seit 2016 ihre Beiträge jeweils indirekt pauschal über den BIF. Ortsverkehrsprojekte hingegen muss der Kanton grösstenteils ohne Bundesbeteiligung tragen. Eine Ausnahme bilden Agglomerationsprojekte die im Agglomerationsprogramm Verkehr und Siedlung enthalten sind und über den Nationalstrassen- und Agglomerationsverkehrsfonds (NAV) durch den Bund mitfinanziert werden.

Für die Behandlung der Investitionshilfegesuche ist beim Kanton das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination zuständig. Die kantonalen Investitionsrichtlinien regeln die Zuständigkeiten bei der Finanzierung von ÖV-Projekten.

Seite teilen