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01. März 2022
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Medienmitteilung der Bau- und Verkehrsdirektion
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Keine erhöhten Dioxingehalte bei Kehrichtverbrennungsanlagen

Der Betrieb von Kehrichtverbrennungsanlagen führte im Kanton Bern nicht zu übermässigen Bodenbelastungen durch Dioxine: Dies zeigen die Ergebnisse von Bodenuntersuchungen, die im Herbst/Winter 2021 durchgeführt worden sind. Sie wurden im Umfeld von ehemaligen oder noch in Betrieb stehenden Kehrichtverbrennungsanlagen in Bern, Biel und Krauchthal durchgeführt.

Bei der ehemaligen Kehrichtverbrennungsanlage (KVA) Vallon in Lausanne wurden im Frühsommer 2021 sehr hohe Dioxingehalte im Boden festgestellt. Dies führte dazu, dass das Umfeld der alten KVA-Standorte in Bern (Warmbächliweg), in Biel und in Krauchthal im Herbst/Winter 2021 ebenfalls untersucht wurden. Die Untersuchungen wurden im Auftrag der Anlagenbetreiber durchgeführt und durch das Amt für Wasser und Abfall (AWA) koordiniert und begleitet.

Repräsentative Standorte für Bodenproben

Basierend auf den bekannten Schadstoffausbreitungsmodellen der KVA wurden zuerst in allen drei Untersuchungsgebieten geeignete Standorte für die Entnahme von Bodenproben ausgeschieden und definiert. Dabei sollte es sich um möglichst repräsentative Standorte handeln. Der Bodenaufbau sollte in der Vergangenheit möglichst ungestört geblieben sein, damit allfällige Belastungsbefunde über eine hohe Aussagekraft verfügen. Die Standortauswahl wurde unter anderem mit Hilfe von alten Luftbildern sowie Begehungen und Befragungen vor Ort getroffen.

Keine Gefahr für Menschen und Tiere

Die Ergebnisse können wie folgt zusammengefasst werden: Eine flächige Dioxinbelastung verursacht durch die KVA-Standorte in Bern, Biel und Krauchthal wie sie in Lausanne gemessen wurde, kann ausgeschlossen werden. Es wurden keine erhöhten Gehalte an Dioxinen sowie Schwermetallen gemessen, welche Menschen und Tiere gefährden können.

Bern: Es wurden keine Schadstoffbelastungen festgestellt, die auf den Betrieb der KVA zurückzuführen sind. Die leicht erhöhten Schadstoffgehalte an zwei Standorten stellen keine Gefährdung für Menschen und Tiere dar.

Biel: Die analysierten Böden in der näheren Umgebung der KVA Müve Biel-Seeland weisen keine starken Belastungen durch Schwermetalle, polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) oder Dioxine auf.

Krauchthal: Bei keiner der untersuchten Bodenproben wurde eine Schadstoffbelastung festgestellt. Der Betrieb der ehemaligen KVA führte demnach zu keiner Beeinträchtigung der untersuchten Flächen bzw. der Umgebung.

Es zeigte sich aber, dass in Einzelproben im Umfeld der Krematorien in Bern und Biel polyzyklische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) bzw. Dioxine teilweise über dem Prüfwert der eidgenössischen Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo) liegen. Dabei handelt es sich um Anlagen, die seit langem lufthygienisch saniert sind. Die Belastungen sind deshalb älteren Datums. Weitere Abklärungen und Untersuchungen müssen hier nun eingeleitet werden.

Verordnung über Belastungen des Bodens (VBBo)

Richtwert

Wird ein Richtwert nach VBBo überschritten, bedeutet dies, dass die Bodenfruchtbarkeit und damit die Gesundheit des Bodens langfristig nicht mehr gewährleistet ist. Der Kanton muss in einem solchen Fall dafür sorgen, dass die Belastung nicht weiter ansteigt. Eine gesundheitliche Gefährdung von Menschen, Tieren und Pflanzen liegt nicht vor. Es gibt jedoch Beschränkungen für die Wiederverwendung von Bodenaushub, um eine Verschleppung der Belastung in unbelastete Gebiete zu vermeiden.

Prüfwert

Wird ein Prüfwert nach VBBo überschritten, muss der Kanton prüfen, ob eine konkrete Gefährdung von Menschen, Tieren und Pflanzen vorliegt. Hierzu werden neben der VBBo die Bestimmungen des Lebensmittel-, Futtermittel- und des Chemikalienrechts herangezogen. Zudem wird der aktuelle Stand des Wissens und der Erfahrung berücksichtigt. Ist eine konkrete Gefährdung vorhanden, muss die Nutzung des Bodens eingeschränkt werden. Der Kanton ist in diesem Fall verpflichtet, zum Schutz der Bevölkerung, der Tiere und der Pflanzen in den betroffenen Gebieten, Massnahmen zu verfügen oder Empfehlungen abzugeben.

Sanierungswert

Wird ein Sanierungswert nach VBBo überschritten, gilt eine Nutzung als gefährdend für Menschen, Tiere und Pflanzen. Für diese Gebiete gilt ein Nutzungsverbot. Zudem müssen die Schadstoffwerte auf gartenbaulich und landwirtschaftlich genutzten Flächen soweit gesenkt werden, dass eine Bewirtschaftung ohne Gefährdung von Menschen, Tieren und Pflanzen möglich ist.


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