Logo Kanton Bern / Canton de BerneBau- und Verkehrsdirektion
30. April 2025
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Kurzmitteilung der Bau- und Verkehrsdirektion
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Start in die Bootssaison: Meldepflicht bei Gewässerwechsel soll die Ausbreitung der Quaggamuschel eindämmen

Der Kanton Bern will verhindern, dass sich invasive gebietsfremde Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Quaggamuschel in den Berner Gewässern weiter ausbreiten. Die Quaggamuscheln vermehren sich rasant und können enorme ökologische und ökonomische Schäden verursachen. Die grösste Gefahr für eine rasche Ausbreitung sind Schiffe, die von einem Gewässer ins andere gebracht werden. Deshalb führte der Kanton Bern im Herbst 2024 eine Schiffmelde und -reiniungspflicht ein. Seither benötigen immatrikulierte Schiffe eine offizielle Freigabe für die Einwasserung. Schiffseignerinnen und -eigner müssen Gewässerwechsel über eine Online-Plattform anmelden, und die Reinigung muss durch autorisierte Betriebe erfolgen. Die bisherigen Kontrollen zeigten ein erfreuliches Bild: Die überwiegende Mehrheit der Schiffseigner und -eignerinnen war über die Meldepflicht informiert und hielt sie ein.

Weitere Informationen: www.be.ch/schiffsreinigungspflicht

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