Das Rechtsamt bietet angehenden Anwältinnen und Anwälten die Möglichkeit, eine sechsmonatige praktische Ausbildung zu absolvieren gemäss der Verordnung vom 25. Oktober 2006 über die Anwaltsprüfung (APV; BSG 168.221.1). Das Praktikum gilt als Gerichtspraktikum.
Freie Praktikumsstellen für Anwaltskandidatinnen und -kandidaten 90 - 100%
per Stellenantritt 1. März 2026 / 1. Juni 2026 / 1. September 2026 / 1. Dezember 2026