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Wassernutzung

Die Wassernutzung umfasst die Produktion von Wasserkraft, die Entnahmen für die Gewinnung von Trink- und Brauchwasser oder für die landwirtschaftliche Bewässerung sowie die Gewinnung von Wärme oder Kälte aus Wasser.

Für die sogenannte Sondernutzung von öffentlichem Wasser (regelmässige Entnahmen aus Seen, Flüssen, Bächen, Grundwasser und grösseren Quellen) wird in der Regel eine Konzession benötigt. Zuständig für die Erteilung und Verwaltung dieser Nutzungsrechte ist die Abteilung Wassernutzung des AWA. Die Abteilung Wassernutzung sorgt zudem dafür, dass insbesondere in Trockenzeiten genügend Wasser in den Bächen verbleibt, und sie ist zuständig für die Sicherheit von Stauanlagen.

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