Aufgaben und Dienstleistung
Das Amt für Wasser und Abfall
- ist zuständig für die Planung, den Vollzug und die Kontrolle der ihm auf den Gebieten des Gewässerschutzes, der Abfallwirtschaft, der umweltgefährdenden Stoffe und der Störfallvorsorge übertragenen Aufgaben
- hat die Aufsicht im Gewässerschutz und in der Abfallwirtschaft
- untersucht die ober- und unterirdischen Gewässer
- ermittelt und beurteilt Gewässergefährdungen und -verunreinigungen, Bodenbelastungen und Schadstoffquellen und trifft die erforderlichen Massnahmen
- prüft Projekte und behandelt Bewilligungs- und Beitragsgesuche,
- verwaltet den Wasser-, den Abwasser- und Abfallfonds
- ist zuständig für die Belange der Wassernutzung und Wasserversorgung
- behandelt geologische Fragen und beschafft die nötigen hydrogeologischen und hydrometrischen Grundlagen
- überwacht und reguliert die Wasserstände der Hauptflüsse und Seen des Kantons
- ist zuständige Stelle im Bereich der Wassernutzungsabgaben
- ist zuständig für die Vollzugsaufgaben im Bereich des Bergregals
Organigramm

Checkliste Bewilligungsgeschäfte Gewässerschutz für Leitbehörden
Das AWA ist zunehmend mit einer grossen Anzahl von Gesuchen konfrontiert, die die Anforderungen für eine fachgerechte Prüfung nicht erfüllen und Nachforderungen und Sistierschritte zur Folge haben. An-dere Gesuche fallen nicht in die Bewilligungskompetenz des AWA und müssen zurückgewiesen werden. Als Folge der damit verbundenen, teilweise langen Bearbeitungszeit nehmen Gesuche um vorzeitigen Baubeginn zu, was wiederum zusätzlichen Aufwand mit sich bringt.
Das AWA ist überzeugt, dass mit einer konsequenten Prüfung der Gesuche durch die Leitbehörden die Situation verbessert und damit der Bewilligungsprozess effizienter wird. Als Hilfestellung dient die beilie-gende Checkliste. Inputs der Regierungsstatthalterämter sind bereits eingeflossen. Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung.
Bei Fragen zu einzelnen Punkten der Checkliste steht Ihnen die Dienststelle Bewilligung des AWA mittels Kontaktformular zur Verfügung.
Checkliste Bewilligungsgeschäfte Gewässerschutz
Fachperson/en finden
Privatpersonen wenden sich bitte an die entsprechende Gemeinde. Bei Differenzen mit der Gemeinde ist das Regierungsstatthalteramt zuständig.
Merkblätter und Richtlinien
Hier finden Sie eine Liste der Merkblätter und Richtlinien.