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30. Juni 2015
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Kantonale Überbauungsordnung CSL Lengnau
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Regierungsrat bestätigt Entscheid der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion

Der Regierungsrat des Kantons Bern hat die Beschwerden gegen die kantonale Überbauungsordnung "CSL Lengnau" mit gleichzeitiger Baubewilligung für eine Produktionsanlage der CSL Behring abgewiesen und den Entscheid der Justiz-, Gemeinde- und Kirchendirektion (JGK) bestätigt.

Das weltweit tätige Biotechnologie-Unternehmen CSL Behring will im Industriegebiet Lengnaumoos eine Produktionsanlage errichten. Dieser Standort ist im kantonalen Richtplan als wirtschaftlicher Entwicklungsschwerpunkt ESP Lengnau festgesetzt. Die Produktionsstätte der CSL schafft mindestens 300 neue Arbeitsplätze im Pharmabereich und ist für den Kanton Bern volkswirtschaftlich von grosser Bedeutung.

Mit Entscheid vom 30. April 2015 hat die JGK die kantonale Überbauungsordnung mit gleichzeitiger Baubewilligung für die Produktionsanlage der CSL Behring beschlossen. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat nun zwei dagegen erhobene Beschwerden von Privatpersonen abgewiesen und den Entscheid der JGK bestätigt.

Der Regierungsrat bestätigt die Einschätzung der JGK, dass auf die Einsprache der einen Beschwerdeführerin nicht einzutreten ist, weil sie zu weit entfernt vom Areal der Überbauungsordnung wohnt. Hinsichtlich der zweiten Beschwerde kommt der Regierungsrat zum Ergebnis, dass die darin vorgebrachten Einwände zum Orts- und Landschaftsbildschutz, zur Überschwemmungsgefahr, zu den Baugrundverhältnissen und zu weiteren Themen unbegründet sind.

Der Entscheid des Regierungsrats kann innert 30 Tagen beim Verwaltungsgericht des Kantons Bern angefochten werden.

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