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11. Januar 2024
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Revidiertes Strassengesetz tritt am 1. Februar 2024 in Kraft

Im Juni 2023 hat der Grosse Rat eine Änderung des Strassengesetzes beschlossen. Damit werden die Mountainbike-Routen den übrigen Velowegnetzen für die Freizeit gleichgestellt und vom Kanton Bern mitfinanziert. Zudem trägt der Kanton künftig die Kosten für kantonale Velowege des Alltagsverkehrs, die gemäss Sachplan ausnahmsweise über Gemeinde- oder Privatstrassen geführt werden müssen. Der Regierungsrat des Kantons Bern hat nun auch die Strassenverordnung angepasst und die Ausführungsbestimmungen zu den neuen gesetzlichen Grundlagen festgelegt. Das revidierte Strassengesetz und die Verordnung treten per 1. Februar 2024 in Kraft.

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