Das Verfahren bei Baubeschwerden
Das Rechtsamt leitet die Beschwerdeverfahren, die in den Zuständigkeitsbereich der BVD fallen und bereitet die Entscheide der zuständigen Instanz vor. Über den Ablauf gibt das Merkblatt zum Beschwerdeverfahren Auskunft.
Grundsätzlich gilt
- Die Verfahren sind schriftlich.
- Alle Beteiligten werden angehört.
- Das Rechtsamt darf keine Parteien beraten.
- Ebenso wenig kann es mit einer einzelnen Partei über den Fall diskutieren.
Informationen zum Beschwerdeverfahren
Publikationen und rechtliche Grundlagen
Rechtsberatung....
... können wir Ihnen leider nicht anbieten. Falls Sie generelle Fragen zum Bau-, Planungs- und Umweltrecht haben, wenden Sie sich bitte an
- Ihre Gemeinde
- Ihr Regierungsstatthalteramt
- Ihre Anwältin oder Ihren Anwalt