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Bewilligungen zum Personentransport

Wer regelmässig und gewerblich Personen befördert, braucht eine Konzession (auf Bundesebene) oder eine kantonale Bewilligung. Für den Linienverkehr ist in der Regel eine Konzession nötig.

Für bestimmte Arten des Personentransports hat der Bund die Erteilung von Bewilligungen an die Kantone übertragen. Eine kantonale Bewilligung ist nötig für:

  • nicht konzessionspflichtigen Linienverkehr, Bedarfsverkehr und nicht konzessionspflichtige Fahrten, die dem Linienverkehr ähnlich sind
  • Schülertransporte
  • Arbeitnehmertransporte
  • Fahrten, die von einem Nicht-Transportunternehmen durchgeführt werden, auf dessen Rechnung oder Veranlassung und ausschliesslich für dessen Kundschaft, Mitglieder oder Besucher/innen
  • Personentransport mit Konzessionspflicht

  • Keine Konzession oder Bewilligung nötig

Voraussetzungen der Erteilung einer Kantonalen Bewilligung

Eine kantonale Bewilligung darf nur dann erteilt werden, wenn die Transporte keine Angebote des öffentlichen Verkehrs gefährden oder keine von der öffentlichen Hand mitfinanzierten Verkehrsangebote wesentlich konkurrieren. Die Interessen der Raumplanung und des Umweltschutzes müssen berücksichtigt werden. Zudem muss das Unternehmen die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen gewährleisten.

Schülertransporte

Schulwege sollen so weit wie möglich mit dem allgemeinen öffentlichen Verkehr zurückgelegt werden. Ist dies trotz Anpassungen beim öffentlichen Verkehr und beim Schulbetrieb nicht möglich, können Gemeinden bzw. Schulen entsprechende Transporte für Schülerinnen und Schüler in Auftrag geben.

Bei der Bildungs- und Kulturdirektion des Kantons Bern können Beiträge an die Kosten für Schülertransporte beantragt werden.

Einen Überblick über die nötigen Vorkehrungen gibt das folgende Merkblatt der Beratungsstelle für Unfallverhütung (bfu):

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