Logo Kanton Bern / Canton de BerneBau- und Verkehrsdirektion

Luftfahrt

Die Luftfahrt ist in der Schweiz auf Bundesebene geregelt. Einige Zuständigkeiten liegen jedoch beim Kanton, hier finden Sie die Informationen dazu. 

Bern Ariport: Tamac Tower Flughafen Bern

Im Rahmen des kantonalen Richtplans äussert sich der Kanton Bern zu Fragen der Luftverkehrspolitik:


Die Luftfahrt in der Schweiz ist Bundessache und wird im Luftfahrtgesetz, in der Verordnung über die Infrastruktur der Luftfahrt und im Sachplan Infrastruktur der Luftfahrt (SIL) geregelt.

Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination koordiniert die Plangenehmigungsverfahren im Kanton Bern. Das Bundesamt für Zivilluftfahrt ist zuständig für die Bau- und Betriebsbewilligungen sowie für die Erteilung von Konzessionen. 

Luftfahrthindernisse

Gebäude, Antennen, Türme, Kräne, Seilbahnen, Hochspannungsleitungen oder weitere hohe Anlagen können Hindernisse für die Luftfahrt darstellen und Auswirkungen auf die Sicherheit von Flugzeugen und Helikoptern haben. Deshalb sind solche Anlagen meldepflichtig und müssen bereits bei der Projektierung einer luftfahrt-technischen Prüfung unterzogen werden.

Als Luftfahrthindernis gelten Anlagen, wenn sie in überbauten Zonen eine Höhe von 60 Metern und mehr sowie ausserhalb solcher Gebiete eine Höhe von mindestens 25 Meter aufweisen. Spezifische Regelungen gelten zudem in Regionen rund um Flugplätze. Eigentümer solcher Anlagen sind verpflichtet, diese Objekte über das Luftfahrtdatensammlungsportal (DCS) des Bundesamt für Zivilluftfahrt zu melden. Auskünfte erteilt das Bundesamt für Zivilluftfahrt, Abteilung Sicherheit Infrastruktur (BAZL).

Mehr zum Thema

  • Bundesamt für Zivilluftfahrt (BAZL)

  • Luftfahrthindernisse (BAZL)

  • Flugbewegungen der Flugplätze und Heliports (Bundesamt für Statistik BFS) 

  • Melden eines Luftfahrthindernisses (BAZL)

  • Kantonaler Richtplan

Seite teilen