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Behindertengleichstellung

Der öffentliche Verkehr soll für Menschen mit Behinderungen hindernisfrei gestaltet sein.

Gemäss Bundesgesetz über die Beseitigung von Benachteiligungen von Menschen mit Behinderungen (BehiG) müssen Einrichtungen des öffentlichen Verkehrs (Bauten, Anlagen, Kommunikationssysteme, Billettbezug) und Fahrzeuge behindertengerecht eingerichtet werden. Der Kanton Bern ist bestrebt, diesen Anforderungen bestmöglich gerecht zu werden.

In der Verordnung über die behindertengerechte Gestaltung des öffentlichen Verkehrs (VböV) werden die Anforderungen an Einrichtungen, Fahrzeuge und Dienstleistungen des ÖV definiert, die Prioritäten zu deren Umsetzung festgelegt und die Voraussetzungen für die Gewährung von Finanzhilfen bestimmt.

Umsetzung in Etappen

Die erforderlichen Anpassungen müssen gemäss BehiG (Art. 22) bei Anlagen und Fahrzeugen des öffentlichen Verkehrs bis spätestens 2023 vorgenommen werden. Das Angebot an Kommunikationssystemen und Billettausgaben muss bereits seit Ende 2014 behindertengerecht sein.

Für die Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen sind grundsätzlich die einzelnen Transportunternehmen verantwortlich. Im Rahmen der Leistungsbestellung und bei der Ausrichtung von Investitionsbeiträgen wird die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen vom Kanton geprüft. Bei der Strasseninfrastruktur (Bushaltestellen) ist der Strasseneigentümer für die BehiG-konforme Gestaltung der Haltestellen verantwortlich.

Hindernisfreie Bushaltestellen

Im Kanton Bern gibt es rund 2'800 Bushaltestellen, die je etwa zur Hälfte auf Kantons- und Gemeindestrassen liegen. Nur wenige Haltestellen sind heute bereits hindernisfrei gestaltet. Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination (AÖV) will dazu beitragen, dass die Umsetzung des BehiG vorangetrieben wird und innerhalb des Kantons Bern nach einheitlichen, breit abgestützten Grundsätzen erfolgt.

Zu diesem Zweck hat der Kanton Bern eine Arbeitshilfe für die Beurteilung der Verhältnismässigkeit der hindernisfreien Gestaltung von Bushaltestellen erarbeitet. Diese Arbeitshilfe dient zur Abschätzung der Verhältnismässigkeit und zur Priorisierung der baulichen Anpassungen der Bushaltestellen.

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