Logo Kanton Bern / Canton de BerneBau- und Verkehrsdirektion

Kostenverteilschlüssel

Der Kanton teilt den finanziellen Aufwand für den öffentlichen Verkehr mit den Gemeinden. Die jeweiligen Beiträge werden durch den Kostenverteilschlüssel definiert.

Der Gesamtaufwand des Kantons für den öffentlichen Verkehr wird zu zwei Dritteln vom Kanton und zu einem Drittel von den Gemeinden getragen. Grundlage dafür ist das Gesetz über den öffentlichen Verkehr Art. 12 und das Gesetz über den Finanz- und Lastenausgleich Art. 29.

Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination berechnet alle zwei Jahre den Kostenverteilschlüssel. Massgebende Grössen für die Kostenbeteiligung der einzelnen Gemeinden sind dabei:

  • das Angebot an öffentlichem Verkehr in einer Gemeinde (zu 2/3)
  • die Einwohnerzahl (zu 1/3)

Berechnung der ÖV-Punkte

Die Belastung nach Verkehrsangebot folgt dem Territorialprinzip. Das Vorgehen zur Erhebung des Verkehrsangebots ist in der Kostenbeitragsverordnung (KBV)  festgelegt und detailliert geregelt. Es beruht auf gewichteten Haltestellenabfahrten.

Das heisst konkret: Jede Abfahrt eines Verkehrsmittels an den Haltestellen auf dem Gemeindegebiet wird gezählt und mit einem vom Transportmittel abhängigen Faktor gewichtet. Versuchsbetriebe werden bei der Berechnung des Kostenverteilschlüssels nicht berücksichtigt.

Für die Budgetierung der Gemeindebeiträge stellt die Finanzdirektion den Gemeinden eine Finanzplanungshilfe zur Verfügung. Die Kennzahlen für den Lastenausgleich öffentlicher Verkehr (Kosten pro ÖV-Punkt und pro Einwohner) sind darin enthalten.

  • Kostenbeitragsverordnung

  • Finanzplanungshilfe der Finanzdirektion

Einwohnerzahl

Allen Einwohnerinnen und Einwohnern des Kantons Bern steht im ganzen Kanton ein Grundangebot an öffentlichem Verkehr zur Verfügung. Sie können dieses auch abseits ihres Wohnorts benutzen. Die Einwohnerzahl als Faktor für die Berechnung des Kostenverteilschlüssels trägt diesem Umstand Rechnung.

Kostenverteilschlüssel bernische Gemeinden

Kennzahlen

Basis ÖV-Gemeindebeitrag 2024 (CHF 158 Mio.)

Kosten pro ÖV-Punkt 395 CHF
Kosten pro Einwohner 50 CHF
Durchschnittlicher Gemeindebeitrag pro Einwohner 151 CHF
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