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Zahlen und Fakten

Die wichtigsten Zahlen und Fakten zum öffentlichen Verkehr im Kanton Bern.

Linien und Haltestellen

Die Fahrzeuge des öffentlichen Orts- und Regionalverkehrs legen pro Jahr über 70 Millionen Kurskilometer zurück. 29 Transportunternehmungen betreiben im Kanton Bern 61 Bahnlinien, 297 Bus- und Tramlinien sowie 8 Stand- und Luftseilbahnen. Total bedienen die Linien des öffentlichen Verkehrs 300 Bahnstationen und gegen 3000 Bus- und Tramhaltestellen.

Passagierentwicklung

In den letzten vier Jahren stieg die Nachfrage in den meisten Regionen vom Kanton Bern kontinuierlich. Vor allem in den Agglomerationen wird bemerkbar, dass das Angebot mit der steigenden Nachfrage nicht überall Schritt halten kann: Dort sind Züge, Busse und Trams seit Jahren gut ausgelastet, zum teil auch ausserhalb der Stosszeiten. Um die Situation zu verbessern, müssen die beschlossene Ausbauprojekte vorangetrieben werden können.

Erschliessung durch den ÖV

Für über einen Viertel der täglich zurückgelegten Distanzen nutzt die Bevölkerung des Kantons Bern den öffentlichen Verkehr. 85 % aller Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons sind durch den öffentlichen Verkehr erschlossen. Das heisst, dass sie innerhalb von 700 Metern von ihrem Wohngebäude eine Bahnstation oder innerhalb von 400 Metern eine  Bus-, Tram- oder Seilbahnstation erreichen können. Das Einzugsgebiet ist für jede Haltestelle im Geoportal dargestellt. 

Erschliessungsgrad

In den hier abgebildete Karte ist der Erschliessungsgrad (%-Anteil der durch den ÖV erschlossenen Einwohnerinnen und Einwohner) je Gemeinde oder Verwaltungskreis seit 2001 dargestellt. Ein hoher Erschliessungsgrad weist auf eine kompakte Siedlungsstruktur hin. Ein tiefer Erschliessungsgrad ergibt sich bei dispersen Siedlungsstrukturen oder bei Gemeinden, die aufgrund der geografischen Lage nicht an bestehende ÖV-Linien angebunden sind. 

ÖV-Güteklassen

Die ÖV-Güteklassen zeigen die Qualität der Erschliessung in Funktion des ÖV-Angebotes. In 6 Stufen (A-F) sind die Güteklassen des Aktuellen ÖV-Angebotes im Geoportal dargestellt. Eine wesentliche Voraussetzung für eine nachhaltige räumliche Entwicklung ist eine ausreichende Erschliessung von Wohngebieten, Arbeitsplatzschwerpunkten und publikumsorientierten Nutzungen mit dem öffentlichen Verkehr.  Die Erschliessungsqualität ist ein Kriterium bei der Beurteilung Einzonungsbegehren und muss von den Gemeinden im Rahmen von Ortsplanungsrevisionen bzw. -teilrevisionen ausgewiesen werden. Die Anwendung der ÖV-Güteklassen ist im kantonalen Richtplan beschrieben.

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