Die Regulieranlagen des Brienzersees befinden sich nicht unmittelbar am Seeende sondern rund 2.6 Kilometer aareabwärts. Dort wird der Abfluss nicht nur durch die beiden kantonalen Regulieranlagen (Schleusen) beeinflusst sondern auch durch zwei Kleinwasserkraftwerke.
Eine besonders wichtige Funktion hat die Regulierung im Winter, wenn nur wenig Wasser in den See strömt. In der kalten Jahreszeit verhindert die Regulierung, dass der See zu tief absinkt und dadurch kaum noch Wasser in die Aare gelangen würde. Demgegenüber ist der Einfluss der Regulierung auf den Seestand im Hochwasserfall relativ gering. Grund dafür ist die beschränkte Abflusskapazität des Seeausflusses.
- BAFU Faktenblätter zur Seeregulierung: Regulierung Brienzersee
- Regulierung Brienzersee – Möglichkeiten und Grenzen
- Oberlandseen: Seekoten und ihre Bedeutung
Regulieranlagen
Grosse Staatsschleuse
Diese 1854/1855 erbaute und seither mehrfach erneuerte Regulieranlage steht auf Boden der Gemeinden Interlaken und Unterseen und hat fünf Holztore (Tafelschützen). Ein seitlich platzierter naturnah gestalteter Fischpass ermöglicht die Fischwanderung.
Kleine Staatsschleuse (Mühleschleuse)
Mit dem Bau der kleinen Staatsschleuse wurde bereits 1853 begonnen. Auch diese Regulieranlage ist inzwischen mehrfach erneuert und mit einem Fischpass ergänzt worden. Ihre drei Holztore (Tafelschützen) werden nur bei ausserordentlich hohen Seeständen bzw. Abflussmengen geöffnet.
Ausserordentliche Seeabsenkungen
Geplanter Termin der nächsten ausserordentlichen Seeabsenkung:
- 20. Januar bis 20. Februar 2026
Der Brienzersee wird im angegebenen Zeitraum auf einem Pegel von 563.00 m ü. M. gehalten. Die Einhaltung des Pegels setzt normale Wetterverhältnisse voraus.
Für die Ausführung von Bauarbeiten im Uferbereich des Brienzersees können ausserordentliche Seeabsenkungen durchgeführt werden. Dabei gelten die folgenden Regelungen:
- Sofern es die Witterungsverhältnisse zulassen, wird beim Brienzersee im Zeitraum vom 20. Januar bis zum 20. Februar ein ausserordentlich tiefer Seepegel gehalten. Die Seekote ist jedoch niemals tiefer als 563.00 m ü.M.
- Gesuche können nur für folgende Jahre eingereicht werden: 2026, 2030, 2034, 2038.
- Eine Seeabsenkung erfolgt nur, wenn begründete Gesuche vorliegen. Ein Gesuch ist mit dem entsprechenden Formular bis Ende August des Vorjahres beim AWA einzureichen.
- Gesuch um um ausserordentliche Seeabsenkung Brienzersee
Gewässerregulierung
Bernhard Wehren
Kontakt per E-Mail
Tel. +41 31 633 38 33
Regulieranlagen
Hanspeter Früh
Kontakt per E-Mail
Tel. +41 31 633 38 31