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30. April 2026
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Verfahren für energetische Sanierungen und aussen aufgestellte Luftwärmepumpen sollen einfacher werden

Die Sanierung zur Verbesserung der Energieeffizienz von Gebäuden soll in bestimmten Bauzonen künftig baubewilligungsfrei möglich sein. Zudem soll beim Einsatz von aussen aufgestellten Luftwärmepumpen anstelle einer Baubewilligung eine Meldepflicht genügen. Der Regierungsrat beantragt dem Grossen Rat eine entsprechende Änderung des Dekrets über das Baubewilligungsverfahren. Mit der Revision will der Regierungsrat einen Beitrag zur Steigerung der Energieeffizienz und zum Einsatz erneuerbarer Energien im Gebäudebereich leisten. Damit werden die mit der letzten Teilrevision des Raumplanungsgesetzes vom Bund geschaffenen Möglichkeiten ausgeschöpft und gleichzeitig auch die Forderungen verschiedener politischer Vorstösse aus dem Grossen Rat umgesetzt.

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