Im Zusammenhang mit den Vorkommnissen rund um den Steinbruch Mitholz/Blausee hat die Geschäftsprüfungskommission des Grossen Rates dem Regierungsrat unter anderem empfohlen, die Aufsicht über die Materialabbaustellen klarer zu regeln. Der Regierungsrat setzt diese Empfehlung um und hat die Bauverordnung angepasst. Neu legt die Verordnung fest, dass das Amt für Wasser und Abfall (AWA) die Materialabbaustellen beaufsichtigt, soweit dies dem Gewässerschutz dient. Dazu gehören das Einhalten der Abbaukoten, der betriebliche Gewässerschutz und die Qualität des Auffüllmaterials. Für diese Aufsichtsarbeiten kann das AWA auch Dritte beiziehen. Die Gemeinden müssen sicherstellen, dass die auf ihrem Gemeindegebiet gelegenen Abbaustellen die Betriebsvorschriften und die Wiederherstellungspflicht einhalten. Schliesslich wird von den Betreiberinnen und Betreibern der Materialabbaustellen neu verlangt, dass sie, beziehungsweise ihr Personal, über die erforderlichen Fachkenntnisse verfügen. Auf Verlangen müssen sie der Behörde entsprechende Nachweise vorlegen.
Zur Verordnung