Bauvorhaben entlang der Kantonsstrasse und/oder Projekte, welche Auswirkungen auf die Kantonsstrasse haben könnten, bedürfen einer Bewilligung des kantonalen Tiefbauamts.
Es handelt sich dabei insbesondere um:
Das Tiefbauamt ist für die Überwachung und Durchsetzung dieser baupolizeilichen Vorschriften besorgt und berät in diesem Zusammenhang Baugesuchsteller sowie Gemeinden. Der zuständige Ansprechpartner des Tiefbauamts in Ihrer Nähe hilft gerne weiter.