Logo Kanton Bern / Canton de BerneBau- und Verkehrsdirektion

Bewilligungen für Bauten, Anlagen oder Reklamen im Kantonsstrassenbereich

Bauvorhaben entlang der Kantonsstrasse und / oder Projekte, welche Auswirkungen auf die Kantonsstrasse haben könnten, bedürfen einer Bewilligung des kantonalen Tiefbauamtes.

Es handelt sich dabei insbesondere um:

  • Bauvorhaben innerhalb der gesetzlichen Abstände gegenüber Kantonsstrassen.
  • Bauvorhaben, welche die Verkehrsverhältnisse auf der Kantonsstrasse beeinflussen könnten.
  • Inanspruchnahme der Kantonsstrasse.
  • Reklamen im Kantonsstrassenbereich.

Das Tiefbauamt ist für die Überwachung und Durchsetzung dieser baupolizeilichen Vorschriften besorgt und berät in diesem Zusammenhang Baugesuchsteller sowie Gemeinden. Der zuständige Ansprechpartner des Tiefbauamtes in Ihrer Nähe hilft gerne weiter.

Über nachfolgenden Link können Sie online ein Gesuch um die temporäre oder dauernde Inanspruchnahme von öffentlichem Grund im Bereich von Kantonstrassen stellen.

 

Weitere Informationen und Hilfsmittel zum Thema

  • Informationen zu kantonalen und nationalen Strassenbaulinien finden Sie im ÖREB-Kataster

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