Versorgungsrouten für Ausnahmetransporte von unteilbaren Lasten werden auf National-, Kantons- und Gemeindestrassen festgelegt. Sie dienen der Erschliessung von Kraft- und Unterwerken der Elektrizitätswirtschaft, die für die Landesversorgung von Bedeutung sind. In Art. 10f der Strassenverordnung sind die Versorgungsrouten geregelt und in Anhang 1 der Strassenverordnung aufgelistet. Der Routenverlauf mit Start- und Zielpunkten ist im Geoportal ersichtlich:
Ausnahmetransporte nur mit Ausnahmebewilligung
Bei den in der Strassenverordnung festgelegten Versorgungsrouten für Ausnahmetransporte wird die dem Routen-Typ entsprechende Befahrbarkeit angestrebt; sie ist jedoch nicht in jedem Fall bereits möglich oder ohne weiteres garantiert. Jeder einzelne Transport von überbreiten, überhohen oder überschweren Lasten benötigt zwingend eine Ausnahmebewilligung des Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamts (SVSA). Das SVSA nimmt dabei Rücksprache mit den betroffenen Strasseneigentümern:
Aktuelle Überprüfung Versorgungsrouten
Der Kanton plant eine konzeptionelle Überprüfung der Versorgungsrouten für Ausnahmetransporte. Weitere Angaben dazu liefert der kantonale Richtplan: