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Konzessionen oder Bewilligungen für Kiesentnahmen

Fliessgewässer besitzen je nach Gefälle, Wassermenge, Struktur und Wassertiefe die Eigenschaft, Geschiebe zu transportieren. Aareschwimmer kennen die rollenden Geräusche dieses Phänomens. An Stellen, an denen die Schleppkraft des Gewässers zu klein wird, kann sich Geschiebe ablagern (Geschiebeauflandungen). Am deutlichsten ist dies an Seen in den Mündungsbereichen der Flüsse, wo es zur bekannten Deltabildung kommt. Bei Flüssen sind die mäandrierenden, wechselseitig sich verlagernden Geschiebebänke typische Elemente des komplexen Geschiebehaushalts.

Kiesentnahmen zu gewerblichen Zwecken

Seit jeher werden in Deltas und geschiebeführenden Flüssen Kiesentnahmen zu gewerblichen Zwecken vorgenommen. Für gewerbliche Kiesentnahmen erteilt der zuständige Oberingenieurkreis des Tiefbauamtes des Kantons Bern eine Konzession oder eine Bewilligung, sofern der Geschiebehaushalt durch die Entnahmen ökologisch nicht beeinträchtigt wird. Ein Recht auf Kiesentnahme besteht nicht. 

Kiesentnahmen für den Hochwasserschutz

Murgänge bringen oft grosse Mengen Geschiebe mit sich, das in den Fliessgewässern weiterverfrachtet und an flacheren Stellen abgelagert wird. Dies kann zu sehr gefährlichen Situationen führen. Für die Gewährleistung des Abflusses und die Sicherung des Hochwasserschutzes kann es erforderlich sein, das abgelagerte Geschiebe zu entnehmen. Aktuell und sehr anschaulich sind Geschiebeauflandungen in der Aare im Raum Guttannen und Innertkirchen zu beobachten.

  • Beispiel «Spreitgraben»

  • Kantonaler Sachplan Abbau, Deponie Transporte (ADT)

Hinweis: Der kantonale Sachplan Abbau, Deponie Transporte ist ein Element der kantonalen Raumplanung. Gegenstand des Sachplans ADT sind unter anderem Kiesrückhaltung mit Geschiebesammlern, Kiesentnahmen aus Gewässern sowie der Umgang mit Material aus Naturereignissen.

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