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AÖV News - Januar 2024

  • Newsletter vom Januar 2024

Editorial

Darstellung der AÖV Leitlinien durch farbige Linien am Boden
Leitlinien AÖV

Willkommen im Jahr 2024

Es freut mich, Sie zum Start des neuen Jahres mit einem Newsletter aus dem AÖV bedienen zu dürfen.

Die breite Themenpalette illustriert erneut die Vielfalt der Themenbereiche unseres Amtes: von neuen ÖV-Angeboten, über neue Merkblätter, das Monitoring des ESP Wankdorf bis zum neuen Infoletter zum Güterverkehr.

Wer uns an der Reiterstrasse besucht, stellt fest, dass wir uns auch intern Gedanken über unsere Werte gemacht und Leitlinien formuliert haben.

Viel Vergnügen bei der Lektüre.
Christian Aebi, Amtsvorsteher AÖV

Umsetzung Angebotsbeschluss

RBS Zug

Stand und Ausblick

Die ersten beiden Jahre der Umsetzung des Angebotsbeschlusses waren anspruchsvoll. Dies einerseits durch Ertragseinbussen aufgrund der Covid-bedingten tieferen Nachfrage, andererseits durch die Kostenentwicklung infolge des Krieges in der Ukraine, insbesondere im Energiebereich. Trotz dieser schwierigen Rahmenbedingungen ist die Umsetzung auf Kurs und wir streben die vollständige Umsetzung des Angebotsbeschlusses des Grossen Rates bis Ende 2025 an.

Die Corona-Pandemie ist mehrheitlich überwunden und die Nachfrage und Verkehrserlöse erreichen 2023 mehrheitlich wieder das Niveau von 2019 vor Corona. Die Nachfrageerholung verläuft jedoch regional unterschiedlich. Die Erholung in den Städten erfolgt tendenziell verzögert gegenüber der Erholung in den Tourismusregionen und generell im Freizeitverkehr. Trotz schwieriger Rahmenbedingungen konnten zum Beispiel 2022 erstmals das Moonliner-Angebot als kantonales Angebot finanziert und bestellt werden. Zudem konnten 2023 nach der Inbetriebnahme neuer Infrastrukturen der Viertelstundentakt der RegioExpress-Züge auf der RBS-Linie Bern – Solothurn und die Verlängerung der S8 nach Bätterkinden eingeführt werden. Im Fahrplanjahr 2024 wird das Angebot punktuell weiter der Nachfrage angepasst und ausgebaut. Der laufende Angebotsbeschluss 2022-2025 soll aufgrund von Veränderungen der Prozesse auf Bundesebene im Frühling 2024 um ein Jahr bis Ende 2026 verlängert werden. Im Jahr 2025 beabsichtigen wir die verbleibenden Angebotserweiterungen umzusetzen.

Fachstelle Eisenbahn- und Fluglärm des AÖV: Neues Merkblatt sorgt für mehr Klarheit

Flugzeug und Zug Icon

Im Kanton Bern sorgt die Fachstelle Bahn- und Fluglärm des AÖV dafür, dass die Anwohnerinnen und Anwohner von Bahnstrecken und Flughäfen vor den Lärmbelastungen geschützt werden. Welche baulichen Massnahmen sind gegen Lärmbelastung effizient? Der Kanton Bern beantwortet diese Frage mit einem neuen Merkblatt.

Angesichts der Herausforderungen im Zusammenhang mit der Lärmproblematik haben verschiedene Ämter des Kantons Bern zusammen mit anderen Stellen ein Merkblatt verfasst, das die Umsetzung von verhältnismässigen Massnahmen zur Einhaltung der Belastungsgrenzwerte erleichtern soll. An der Erarbeitung waren namentlich das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination, das Amt für Gemeinden und Raumordnung, das Amt für Umwelt und Energie sowie die Kantonspolizei und die Stadt Bern beteiligt. Wegen der verschiedenen geltenden Gesetze, Verordnungen (eidgenössisch, kantonal) oder Umsetzungshilfen (z. B. Cercle bruit) ist es manchmal schwierig, sich zurechtzufinden.

Dieses Merkblatt soll Planerinnen und Planern (aus der Architektur, Raumplanung etc.) bei der Realisierung von Projekten in der Nähe von Lärmquellen wie Strassen, Eisenbahnlinien oder seltener Luftfahrtinfrastrukturen (Flughäfen, Heliports etc.) unterstützen. Es zeigt auf, welche Punkte im Vorfeld der Planung zu berücksichtigen sind (z. B. Nutzungsänderung, Änderung der Empfindlichkeitsstufe (ES)) und welche baulichen Massnahmen möglich sind, um die Immissionsgrenzwerte nicht zu überschreiten. Die Gewährung von Ausnahmen nach Art. 31 Abs. 2 Lärmschutz-Verordnung wird ebenfalls in dem Dokument behandelt, indem die Punkte aufgeführt werden, die beachtet werden müssen, um eine Ausnahmegenehmigung zu erhalten.

Die möglichen baulichen Massnahmen, um dem Lärm "entgegenzuwirken", sind vielfältig. Mehrere neuere Bundesgerichtsentscheide haben jedoch die Anzahl der zulässigen Massnahmen eingeschränkt. Massnahmen, die vor einigen Jahren noch akzeptiert wurden, sind heute nicht mehr erlaubt, wie z. B. der Einbau einer vorgehängten Glasfassade. Das Merkblatt enthält eine umfassende Liste von Massnahmen, die nicht bzw. nicht mehr akzeptiert werden, sowie von Massnahmen, die nur eingeschränkt akzeptiert werden können.

Das Merkblatt wird regelmässig aktualisiert, um Gesetzesanpassungen und eventuelle Entscheide der Bundesgerichte zu berücksichtigen. 

Neuer Infoletter Güterverkehr und Logistik

Leerer Güterzug beim Freiverlad Gwatt
Freiverlad Gwatt

Neu wurde die Koordinationsstelle Güterverkehr und Logistik des Kantons Bern (KGL BE) ins Leben gerufen und beim AÖV angesiedelt. Weiter wurde ein neuer Infoletter zum Thema Güterverkehr & Logistik eingeführt. Der erste Infoletter berichtet unteranderem über die zwei neuen Massnahmenblätter zum Thema Güterverkehr und Logistik, die seit Oktober 2023 im kantonalen Richtplan zu finden sind.

Mit diesem Infoletter informiert die Koordinationsstelle insbesondere über die Fortschritte der Massnahmen aus dem Güterverkehrs- und Logistikkonzept.

Im ersten Infoletter wurden die beiden neuen Massnahmenblätter des kantonalen Richtplans zum Thema Güterverkehr und Logistik vorgestellt. Einerseits sollen güterverkehrsintensive Vorhaben an gut erschlossene Standorte gelenkt werden, durch die Festhaltung von Gunstlagen und Vorranggebieten für die Logistik. Andererseits soll dank der raumplanerischen Sicherung von Güterbahnhöfen und Verladeanlagen der Güterverkehr auf der Schiene gestärkt werden. Weiter fanden sich im ersten Infoletter kurze Beiträge zu verschiedenen Studien, die die Koordinationsstelle begleiten und mitgestalten konnte.

Erfreuliche Entwicklung im ESP Wankdorf

Luftaufnahme ESP Wankdorf
Luftaufnahme ESP Wankdorf

Das dritte Monitoring zum Richtplan Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Wankdorf zeigt im Jahr 2022 erfreuliche Ergebnisse. Obwohl der Raum Wankdorf immer stärker genutzt wird, ist die Verkehrsbelastung durch den Autoverkehr um 5 Prozent gesunken. Zudem haben die Umweltbelastungen abgenommen und der Velo- und S-Bahn-Verkehr gleichzeitig zugenommen. Die Nutzung von Bus und Tram bleibt weiterhin auf hohem Niveau.

Der Raum Wankdorf ist geprägt durch eine Vielfalt von Nutzungen und Akteuren aus den Bereichen Arbeit, Freizeit, Sport, Verkehr, Naherholung und Wohnen. Seit 2010 ist der Richtplan zum Entwicklungsschwerpunkt (ESP) Wankdorf in Kraft. Er koordiniert die verschiedenen Interessen und zeigt die Rahmenbedingungen für die nachhaltige Entwicklung der nächsten Jahre im Raum auf. Die Ziele des Richtplans werden jeweils im Abstand von einigen Jahren mit der tatsächlich erfolgten Entwicklung verglichen. Nach 2008 und 2013 fand im Jahr 2022 das dritte Monitoring statt.

Starke Nutzungsentwicklung

Aufgrund der ausgezeichneten Qualität des Standorts wird der Raum Wankdorf seit 2013 immer intensiver genutzt. Neben den vielen realisierten Geschossflächen nahmen die Wohnbevölkerung und die Anzahl Beschäftigte um je ca. 50 Prozent zu. Die Zunahme von ca. 20’000 auf 30’000 Beschäftigte zwischen 2011 bis 2020 ist vor allem auf die neuen Büroarbeitsplätze in der Wankdorf City, dem Bundesverwaltungszentrum und dem Postfinance Tower zurückzuführen.

Weniger Autoverkehr und Umweltbelastungen

Insbesondere das Mobilitätsverhalten der Beschäftigten prägt das Gesamtbild der verkehrlichen Entwicklung im ESP Wankdorf stark. Trotz der starken Nutzungsentwicklung ist das Volumen des motorisierten Individualverkehrs innerhalb des Verkehrssystems Wankdorf um ca. 5 Prozent gesunken. Sowohl die Luft- als auch die Lärmbelastungen sind damit deutlich rückläufig und die Grenzwerte werden mehrheitlich eingehalten. Das Verkehrsaufkommen insgesamt hat im ESP Wankdorf abgenommen. Zur verträglichen Abwicklung des Verkehrs trägt auch das umfassende Verkehrsmanagement bei, das bereits seit 2012 im Raum Wankdorf besteht.

S-Bahn profitiert, Bus und Tram bleiben gefragt

Die zusätzliche Verkehrslast im Raum Wankdorf trägt in erster Linie die S-Bahn. Die Anzahl ein- und aussteigender Fahrgäste beim S-Bahnhof Wankdorf hat seit 2013 um 50 Prozent zugenommen. Mit einem Plus von 4 Prozent befinden sich die Fahrgastzahlen bei Tram und Bus weiterhin auf hohem Niveau. Die Linien 9 und 20 von Bernmobil sind nach wie vor stark frequentiert.

Zunahme des Veloverkehrs bei der Wohnbevölkerung

Positiv ist auch das Mobilitätsverhalten der Wohnbevölkerung. Hier hat der Fuss- und Veloverkehr deutlich an Bedeutung gewonnen; was unter anderem auf die Velooffensive der Stadt Bern und die entsprechenden Veloinfrastrukturmassnahmen zurückzuführen sein dürfte. Seit 2013 hat sich der Anteil des Velo- und Mofaverkehrs am Modalsplit um 8 Prozentpunkte auf 27.7 Prozent gesteigert.

Neues Merkblatt zu Verkehrsdrehscheiben

Bild des Bahnhofs Brünnen mit Zug und Tram
Verkehrsdrehscheibe in Brünnen

Der Kanton Bern veröffentlichte letztes Jahr das Merkblatt «Verkehrsdrehscheiben im Kanton Bern». Damit fördert er das gemeinsame Verständnis von Verkehrsdrehscheiben und unterstützt die verschiedenen Akteure bei der Planung und Realisierung ihrer Projekte. Denn Bahnhöfe und Umsteigeorte befinden sich im Wandel und gewinnen zunehmend an Bedeutung. Gut gestaltete und günstig gelegene Verkehrsdrehscheiben leisten letztlich einen positiven Beitrag zur effizienten und verträglichen Gestaltung des Verkehrs.

Bei Verkehrsdrehscheiben verfolgt der Kanton Bern einen dezentralen Ansatz. An attraktiven Umsteigeorten soll insbesondere das Umsteigen von individuellen Verkehrsmitteln (Auto und Velo) auf den öffentlichen Verkehr möglichst nahe am Startpunkt einer Reise erfolgen. Damit wird das Strassennetz bedeutend entlastet. Diese und weitere strategische Grundsätze hält der Kanton Bern in seinem neuen Merkblatt «Verkehrsdrehscheiben im Kanton Bern» fest. Das Merkblatt ist auf den kantonalen Richtplan und die Gesamtmobilitätsstrategie 2022 abgestimmt.

Neben den strategischen Grundsätzen definiert das Merkblatt auch die Rollen und Aufgaben der zahlreichen involvierten Akteure (Bund, Kanton, Regionen und Gemeinden). Das Merkblatt fördert das gemeinsame Verständnis von Verkehrsdrehscheiben und unterstützt die verschiedenen Akteure bei der Planung und Realisierung ihrer Projekte. Es richtet sich an die Regionalkonferenzen und Planungsregionen, Gemeinden, kantonalen Fachstellen, konzessionierte Transportunternehmen sowie an weitere Anlagenbetreibende.

"Die Zahl": 7

Sieben Mal durften Mitarbeitende des Amtes für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination Nachwuchs in ihren Familien willkommen heissen. Der Nachwuchs stammt von sechs Müttern und einem Vater. Dies im Zeitraum von September 2020 bis heute. Die kompetenten Mutterschaftsvertretungen bereichern das AÖV nachhaltig und sorgen für die gewohnten Dienstleistungen unseres 20-köpfigen Teams.

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