Logo Kanton Bern / Canton de BerneBau- und Verkehrsdirektion

Siedlungsabfälle

Die Entsorgung von Siedlungsabfällen liegt in der Verantwortung der Gemeinden. Hier finden Sie Angaben zur Abfallstatistik und übergeordnete Informationen zum sachgemässen Entsorgen von besonderen Abfällen wie biogene Stoffe, Kunststoff oder Sonderabfällen.

Unter Siedlungsabfällen verstehen wir:

  • Abfälle, die aus Haushalten stammen
  • Abfälle aus Unternehmen mit unter 250 Vollzeitstellen, deren Inhaltsstoffe und Mengenverhältnisse mit Abfällen aus Haushalten vergleichbar sind

Zuständigkeit

Die Entsorgung von Siedlungsabfällen obliegt den Gemeinden. Bei Fragen dazu ist deshalb Ihre Wohn- bzw. Standortgemeinde erste Ansprechpartnerin.

Abfallstatistik

Der Kanton Bern führt jährlich eine Abfallerhebung bei den Gemeinden durch, um die Entwicklung der Siedlungsabfälle zu verfolgen:

Im Sachplan 2017 setzt sich der Kanton Bern das Ziel, eine engere regionale Zusammenarbeit zwischen einzelnen Gemeinden und Abfallverbänden zu fördern, ebenso wie die Professionalisierung von Sammelangeboten.

Entsorgung von biogenen Abfällen

Die folgenden Dokumente geben Ihnen Aufschluss über die sachgemässe Handhabung von biogenen Stoffen wie zum Beispiel Küchenabfälle oder Speisereste.

Gemischte Kunststoffsammlung im Kanton Bern

Spätestens seit der Annahme der Motion Dobler durch den National- und Ständerat, die eine koordinierte und flächendeckende Sammlung von gemischten Kunststoffabfällen fordert, ist klar: Es braucht Lösungen für die Gemeinden und deren Bevölkerung. Deshalb hat das Amt für Wasser und Abfall 2022 in Zusammenarbeit mit der AVAG Umwelt AG, der InnoRecycling AG und mehreren Berner Gemeinden das Angebot einer überregionalen, gemischten Kunststoffsammlung entwickelt.

Das kantonal einheitliche und national mit «Bring Plastic Back» kompatible Sammelsystem ist nun bereit und steht allen Berner Gemeinden offen. Die offizielle Sammlung startet am 1. Mai 2023.

Sie können den Flyer und den Konzeptbeschrieb zu diesem Angebot hier herunterladen:

Annahmestellen für Sonderabfälle aus Haushalten

Sonderabfälle müssen separat vom übrigen Haushalts-Kehricht entsorgt werden, zum Beispiel:

  • Alt-Medikamente
  • Farben, Lacke und Lösungsmittel
  • Herbizide, Fungizide und Insektizide
  • Quecksilberhaltige Gegenstände wie Thermometer oder Batterien
  • Säuren, Entkalker
  • Laugen, Javelwasser
  • Foto-Chemikalien
  • andere Chemikalien und Gifte

Die Verkaufsstellen solcher Produkte nehmen diese in Kleinmengen kostenlos als Sonderabfall entgegen.
Die Stoffe werden periodisch vom Sonderabfallmobil bei Drogerien und Apotheken abgeholt und fachgerecht entsorgt.

Wollen Sie mit Ihrem Betrieb am Abholservice für Sonderabfälle teilnehmen, reichen Sie bitte den folgenden Antrag an uns ein:

Abfälle im öffentlichen Raum

«Littering» bezeichnet das achtlose Wegwerfen von Abfällen im öffentlichen Raum. Der Kanton Bern hat gemeinsam mit 16 anderen Kantonen, dem Bundesamt für Umwelt BAFU und verschiedenen Fachorganisationen die Initiative «Littering Toolbox» lanciert.
Die Plattform bietet Beispiele und Inspiration für konkrete Ansätze, um gegen Littering zu sensibilisieren. Als Gemeinde, Veranstalter/in, Tourismusorganisation o.ä. können Sie Ihr eigenes Projekt einreichen für mehr Publizität und Austausch mit anderen Projektverantwortlichen.

Mehrweggeschirrpflicht

Der Einsatz von Mehrweggeschirr ist heute nicht nur Trend, sondern bringt – richtig eingesetzt – erwiesenermassen einen Mehrwert für Mensch und Umwelt. Unzählige Ökobilanzen und auch die Erfahrungen aus unterschiedlichsten Anlässen haben gezeigt, dass das Mehrwegsystem und die Minimierung der Verpackungen bei Esswaren sich heute als zweckmässige und wirksame Prinzipien gegen die Abfallflut bewährt haben.

Wie die Mehrweggeschirrpflicht im Kanton Bern konkret umgesetzt wird, finden Sie unter dem folgenden Link:

Weitere Informationen

  • Abfall – Bundesamt für Umwelt

  • abfall.ch – Abfall und Recycling in der Schweiz

Über unsere Fachperson/en-Suche finden Sie Ihre direkte Ansprechpartner/-innen des AWA.

Privatpersonen wenden sich bitte an die entsprechende Gemeinde. Bei Differenzen mit der Gemeinde ist das Regierungsstatthalteramt zuständig.

Seite teilen