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Historische Verkehrswege

Historische Verkehrswege sind Strassen und Wege früherer Zeitepochen, die durch historische Dokumente nachweisbar und teilweise in ihrem traditionellen Zustand erhalten geblieben sind. Im Kanton Bern lassen sich Verkehrswege bis gegen 2500 Jahre zurückverfolgen. Durch die grosse landschaftliche Vielfalt des Kantons haben sich auch die Verkehrswege über die Jahrhunderte unterschiedlich entwickelt. Die historischen Verkehrswege sind Zeugnisse aus einer anderen Zeit und stellen damit wertvolle Kulturgüter dar.

Seit den Sechzigerjahren des 20. Jahrhunderts ist unsere Kulturlandschaft starken Veränderungen unterworfen. Durch die veränderten Mobilitätsanforderungen unserer Gesellschaft hat auch die Bautätigkeit stark zugenommen. Dadurch wurden auch zahlreiche historische Wege zerstört. Angesichts dessen initiierte der Bund die Erarbeitung eines Inventars historischer Verkehrswege der IVS. Eine ausführliche Dokumentation über die historischen Verkehrswege im Kanton Bern findet sich in der 2003 erschienenen Publikation des Bundesamts für Strassen (ASTRA). Das IVS ist über eine interaktive Karte im Geoportal des Kantons Bern abrufbar.

Historische Verkehrswege, Tiefbauamt des Kantons Bern
Historischer Verkehrsweg in der Nähe von Schwarzenburg.

Das Tiefbauamt ist kantonale Fachstelle für den Schutz der historischen Verkehrswege. Unterstützt durch externe Fachdienstleister nimmt das TBA Fachbeurteilungen im Rahmen von Planungen und Projektierungen vor. Die Fachstelle Langsamverkehr unterstützt die Oberingenieurkreise, erarbeitet Vollzugshilfen für den Umgang mit den historischen Verkehrswegen und ist zuständig für Finanzhilfegesuche nach Art. 13 NHG.
 

Stundensteine

Historische Verkehrswege, Tiefbauamt des Kantons Bern
Stundenstein in Meikirch

Stundensteine zeigten früher im Staat Bern die Fussdistanz von peripheren Punkten zum Zentrum (Zytgloggenturm in Bern) an. Sie wurden ab dem 18. Jahrhundert in regelmässigen Abständen an Hauptverkehrsachsen aufgestellt. Bereits 1978 wurden sie per Regierungsratsbeschluss (RRB 3283/1978) in einem Inventar aufgelistet und geschützt. Stundensteine dürfen nur in Absprache mit dem TBA versetzt (oder restauriert) werden, wobei sie grundsätzlich möglichst nahe an ihrem ursprünglichen Standort belassen und nicht verändert werden sollten.

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