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Lärmschutz an Strassen

Lärm macht krank und führt zu hohen volkswirtschaftlichen Kosten. Die Umweltgesetzgebung schreibt deshalb vor, die Bevölkerung vor schädlichen und lästigen Lärmimmissionen zu schützen. Der Strassenlärm kann unter anderem durch Massnahmen an der Quelle oder auf dem Ausbreitungsweg minimiert werden.

Copyright Tiefbauamt des Kantons Bern, Bild B. Devènes, 2021

Strassenverkehrslärm

Im Kanton Bern sind rund 100 000 Personen schädlichem oder lästigem Strassenverkehrslärm ausgesetzt. Das Umweltschutzgesetz, die eidgenössische und die kantonale Lärmschutzverordnung regeln die rechtlichen Grundlagen für die Strassenlärmsanierung sowie das Bauen in lärmbelasteten Gebieten.
 

  • Umweltschutzgesetz

  • Eidgenössische Lärmschutzverordnung

  • Kantonale Lärmschutzverordnung

Wer ist für welche Strassen zuständig?

Grundsätzlich ist der Strasseneigentümer für den Lärmschutz entlang seiner Strassen zuständig. Bei Nationalstrassen ist daher das Bundesamt für Strassen (ASTRA), bei Kantonsstrassen das Kantonale Tiefbauamt und bei Gemeindestrassen die betreffende Gemeinde Ansprechpartner.
Bezüglich aktuellen Verkehrsdaten für die Berechnung von Strassenlärm oder für Informationen zum Sanierungsstand von Liegenschaften an Kantonsstrassen gibt der zuständige Oberingenieurkreis gerne Auskunft.

Was macht der Kanton gegen Strassenlärm?

Die Lärmsanierung entlang der Berner Kantonsstrassen begann bereits vor über 25 Jahren. Zahlreiche Lärmschutzwände wurden erstellt. Bei vielen Gebäuden mit hohen Überschreitungen hat der Kanton Schallschutzfenster als Ersatzmassnahmen finanziert. Die Erstsanierung ist nahezu abgeschlossen. Der Strassenlärmschutz ist allerdings nicht mehr eine einmalige, sondern eine Daueraufgabe. Seit einigen Jahren setzt der Kanton Bern schwerpunktmässig auf quellenseitige Massnahmen. Durch den Einbau von lärmmindernden Belägen und die Umsetzung von Geschwindigkeitsreduktionen soll die Berner Bevölkerung besser und effizienter vor schädlichem und lästigem Strassenlärm geschützt werden.

Lärmmindernde Beläge

Lärmmindernde Beläge bestehen aus relativ kleinen Körnern, einer feinen Oberfläche und einem grossen Anteil an Poren. Dadurch wird der Lärm teilweise vom Belag absorbiert und weniger an die Umwelt abgegeben. Davon profitieren nicht nur die Anwohner in ihren Häusern, sondern auch die Aufenthaltsqualität im Freien wird stark verbessert. Die lärmmindernden Beläge sind allerdings mechanisch sensibler als herkömmliche Beläge. Die lärmmindernde Wirkung nimmt mit der Zeit ab. Verstopfung der Poren z. B. durch die Landwirtschaft oder grössere Baustellen beschleunigt diesen Prozess. Lärmmindernde Beläge sind zudem anfälliger für Kornausbrüche z. B. durch Spikes oder häufige Frostwechsel. Es sind deshalb nicht alle Strassen im Kanton Bern für den Einsatz von lärmmindernden Belägen geeignet.

Reinigung von lärmmindernden Belägen

Damit die lärmreduzierende Wirkung der lärmmindernden Beläge weniger schnell abnimmt, reinigt das Tiefbauamt diese Beläge mit einem speziellen Reinigungsverfahren. Dabei wird Wasser mit moderatem Hochdruck in die Poren gespritzt und anschliessend zusammen mit dem Schmutz wieder aus den Poren abgesogen. Somit bleiben die Poren länger offen und können den Strassenlärm weiterhin absorbieren.

Geschwindigkeitsreduktion

Bei tieferer Geschwindigkeit entsteht weniger Lärm. Brems- und Beschleunigungsvorgänge nehmen ab. Zudem wird je nach Strassengestaltung der Verkehr flüssiger. Gleichzeitig wird die Sicherheit für alle Verkehrsteilnehmer erhöht. Bevor eine Geschwindigkeitsreduktion aus Lärmschutzgründen umgesetzt werden kann, ist allerdings eine vertiefte Verhältnismässigkeitsprüfung notwendig.

Bauen entlang von lärmbelasteten Strassen

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Quelle: Bundesamt für Umwelt BAFU

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