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Bauen auf belasteten Standorten

Bei Bauvorhaben auf belasteten Standorten muss die Bewilligungsbehörde einen Amts- oder Fachbericht beim Amt für Wasser und Abfall (AWA) einholen.

Merkblatt für das Bauen auf belasteten Standorten

  • In der Regel erfordert ein solches Bauvorhaben eine projektspezifische Untersuchung. Diese soll sicherstellen, dass eine allfällige spätere Sanierung durch das Bauprojekt nicht erschwert wird und dass das Bauvorhaben selbst nicht zu einem Sanierungsbedarf des Standortes führt. 
  • Ausserdem muss aufgezeigt werden, wie stark das anfallende Aushubmaterial belastet ist und wie dieses triagiert und entsorgt werden muss. 
  • Sowohl die notwendigen Abklärungen als auch das darauf basierende Entsorgungskonzept müssen noch in der Planungsphase durch einen Fachspezialisten erarbeitet und anschliessend vom AWA genehmigt werden. 
  • Das Vorgehen für die projektspezifische Untersuchung ist vorgängig vom AWA genehmigen zu lassen.

Nehmen Sie frühzeitig mit dem AWA Kontakt auf und lassen Sie sich beraten.

Gesetzliche Grundlagen

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