Beurteilt das Amt für Wasser und Abfall (AWA) einen Standort als untersuchungsbedürftig, muss eine Voruntersuchung durchgeführt werden. Diese besteht in der Regel aus einer historischen und einer technischen Untersuchung.
Untersuchung und Sanierung
Die notwendigen Untersuchungen müssen durch ein auf Altlasten spezialisiertes Büro durchgeführt werden. Jeder Schritt muss unter Einbezug des AWA erfolgen.
Die Voruntersuchung zeigt, ob ein Standort überwachungs- oder sanierungsbedürftig ist.
- Ergibt die Untersuchung, dass ein Standort nicht belastet ist, wird er aus dem Kataster der belasteten Standorte entlassen.
- Ein sanierungsbedürftiger Standort (= Altlast im rechtlichen Sinn) schadet bereits einem Schutzgut (z.B. dem Grundwasser) oder es besteht die konkrete Gefahr, dass eine solche Einwirkung entsteht. Diese Standorte müssen gemäss Umweltschutzgesetz (USG) und Altlastenverordnung (AltlV) saniert werden.
Gesetzliche Grundlagen
- SR 814.01 - Bundesgesetz vom 7. Oktober 1983 über den Umweltschutz (Umweltschutzgesetz)
- SR 814.680 - Verordnung vom 26. August 1998 über die Sanierung von belasteten Standorten (Altlastenverordnung, AltlV)
- SR 814.12 - Verordnung vom 1. Juli 1998 über die Belastung des Bodens (VBBo)
- SR 814.681 - Verordnung vom 26. September 2008 über die Abgabe zur Sanierung von Altlasten (VASA)