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Veräusserung, Teilung eines Grundstücks

Gemäss Umweltschutzgesetz muss jede Veräusserung oder Teilung eines Grundstückes, auf dem sich ein im Kataster der belasteten Standorte (KbS) eingetragener Standort befindet, durch die Behörde bewilligt werden. Die Veräusserung oder die Teilung eines Grundstücks, auf dem sich ein im Kataster der belasteten Standorte eingetragener Standort befindet, bedarf der Bewilligung des AWA. Die Bewilligung wird erteilt, wenn vom Standort keine schädlichen oder lästigen Einwirkungen zu erwarten sind oder die Kostendeckung für die zu erwartenden Massnahmen sichergestellt ist.

Schritt
1

Die Notare prüfen, ob das betroffene Grundstück im Kataster der belasteten Standorte (KbS ) eingetragen und die geplante Handänderung bewilligungspflichtig ist.

  • In der Grundbuchdatenbank GRUDIS des Kantons Bern ist zu jedem Grundstück ein Kompaktauszug des ÖREB enthalten. Darin findet sich der Hinweis, ob für die Handänderung oder Teilung des Grundstücks bei einem belasteten Standort eine Bewilligung des Amtes für Wasser und Abfall (AWA) erforderlich ist oder ob die Allgemeinverfügung vom 15. Mai 2023 gilt.

Schritt
2

Für eine Bewilligung reicht eine formlose Anfrage an das AWA mit den relevanten Angaben für die eindeutige Identifikation des Grundstücks: 

  • Parzellennummer
  • Gemeinde, allenfalls Kreisnummer 
  • Situationsplan mit dem markierten Grundstück

Schritt
3

Das AWA klärt den Sachverhalt ab und informiert das zuständige Notariat. 

Schritt
4

Die Bewilligung des AWA ist den Grundbuchakten im Doppel als unbeglaubigte Kopie beizufügen.

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