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Abwasserentsorgung in der Landwirtschaft

Für Landwirtschaftsbetriebe gelten grundsätzlich dieselben Vorschriften bezüglich Anschluss an die Kanalisation/ARA wie für andere Liegenschaften im ländlichen Raum. Unter gewissen Voraussetzungen können Landwirtschaftsbetriebe jedoch eine Sonderregelung beanspruchen und Abwasser mit Gülle verwerten.

Zuständig für die Entwässerung von Landwirtschaftsbetrieben ist das AWA. Wir unterhalten eine Datenbank (IGEL), die über sämtliche Landwirtschaftsbetriebe und ihre Lagereinrichtungen für Hofdünger im Kanton Bern Auskunft gibt.

Entwässerung landwirtschaftlicher Liegenschaften

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