Für Landwirtschaftsbetriebe gelten grundsätzlich dieselben Vorschriften bezüglich Anschluss an die Kanalisation/ARA wie für andere Liegenschaften im ländlichen Raum. Unter gewissen Voraussetzungen können Landwirtschaftsbetriebe jedoch eine Sonderregelung beanspruchen und Abwasser mit Gülle verwerten.
Zuständig für die Entwässerung von Landwirtschaftsbetrieben ist das AWA. Wir unterhalten eine Datenbank (IGEL), die über sämtliche Landwirtschaftsbetriebe und ihre Lagereinrichtungen für Hofdünger im Kanton Bern Auskunft gibt.
Entwässerung landwirtschaftlicher Liegenschaften
Hofdüngeranlagen
Neubau
- Planung und Bau von Güllegruben, Güllesilos und Schwemmkanälen
- Merkblatt für erdverlegte Gülledruckleitungen
- Leckerkennung für Güllengruben
- Baukontrollen, Dichtheitsprüfung und Werkabnahme für neue Hofdüngeranlagen
- Ingenieurbestätigung für Güllengruben
Bestehende Anlagen
- Abnahmeprotokoll für bestehende Lagerbehälter für Hofdünger und Abwasser
- Mietvertrag Hofdüngeranlagen
- Merkblatt/Protokoll für das Aufheben-Umnutzen bestehender Hofdüngeranlagen
- Zugelassene Firmen für die Kontrolle von bestehenden Hofdüngeranlagen
- Richtlinie für die flächendeckende Zustandsaufnahme von Lagereinrichtungen für Hofdünger (ZpA-HDA)
- Arbeits- und Sicherheitsanweisung bei Arbeiten in Hofdüngeranlagen
Umgang mit Hofdünger
Laufhöfe, Freilandhaltung, Hobbytierhaltung
Umgang mit Pflanzenschutzmitteln / Dünger
- Merkblatt - Bau und Betrieb von Waschplätzen sowie der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft
- Faltblatt Umgang mit Pflanzenschutzmitteln in der Landwirtschaft
- Leitfaden Lagerung und Umschlag von Agrarhilfsmitteln
- Leitfaden Lagerung und Umschlag von Agrarhilfsmitteln - Umsetzung im Kanton Bern
- Merkblatt Inforama: Umgang mit Entwässerungsschächten auf landwirt. Nutzflächen