Industrielle und gewerbliche Abwässer stellen einen erheblichen Anteil des Abwasseraufkommens dar. Bevor diese in eine ARA eingeleitet werden können, müssen sie einer bestimmten Qualität entsprechen. In vielen Betrieben ist deshalb vor der Einleitung eine Behandlung notwendig.
Die Gewässerschutzverordnung regelt in den Anhängen 3.2 und 3.3 die Anforderung an Industrieabwasser, damit es in die Kanalisation oder in ein Gewässer eingeleitet werden darf.
Ebenfalls ein wichtiges Thema ist die Entwässerung der Vorplätze von Industrie- und Gewerbeliegenschaften. Betroffen sind Aussenarbeitsplätze resp. Umschlag- und Lagerplätze für wassergefährdende Stoffe und anderer gewerblich- industrieller Erzeugnisse