Ein kleine Menge Mineralöl kann eine sehr grosse Menge Trinkwasser ungeniessbar machen. Unser Ziel ist es, Gewässer und Boden (damit auch Mensch und Tier) mit geeigneten Massnahmen vor negativen Auswirkungen durch wassergefährdende Flüssigkeiten zu schützen.
Erstellen und Betreiben von Tankanlagen
Inhaber von Tankanlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (z.B. Heizöl, Benzin, Chemikalien) müssen dafür sorgen, dass die zum Schutz der Gewässer erforderlichen Vorrichtungen erstellt, regelmässig kontrolliert, einwandfrei betrieben und gewartet werden (Gewässerschutzgesetz, Art. 22). Die Kantone haben mit der Branche die Anforderungen an Lagertankanlagen definiert und in der KVU (Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz) Richtlinien veröffentlicht. Sämtliche Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten müssen diesen Anforderungen entsprechen.
Bewilligung, Abnahme und Meldung von Tankanlagen
In der Gewässerschutzzone S sind Lagertanks, Kleintanks sowie Gebindelager über 450 Liter bewilligungs- und abnahmepflichtig. Die Bewilligungsbehörde ist das AWA.
In den besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen Au sind Lagertanks von 2'001 bis 250'000 Liter bewilligungs- und abnahmepflichtig. Kleintanks (451 bis 2'000 Liter) sowie Gebindelager über 450 Liter sind meldepflichtig. Die Bewilligungsbehörde resp. Meldestelle ist das AWA.
In den übrigen Bereichen (Gewässerschutzbereich B) sind die Lagertanks beim AWA meldepflichtig.
Das Formular kann auch bei der Gemeinde bezogen werden und muss nach Erstellung der Lagertanks dem AWA zugestellt werde
Fachbetriebe für Kontrollen und Ausserbetriebnahmen
Kontrollen oder Ausserbetriebnahmen von Lageranlagen müssen durch Fachpersonen ausgeführt werden. Die Dokumente für den Unterhalt und die Kontrollen hat der Inhaber mind. 10 Jahre aufzubewahren.
Wassergefährdende Stoffe
Lagerung, Umschlag und Anwendung von wassergefährdenden Stoffen (wie Chemikalien, Mineralölprodukte) unterliegen exakten Bedingungen.
- Klassierung wassergefährdender Flüssigkeiten
- Lagerung von gefährlichen Stoffen - Leitfaden für die Praxis, Überarbeitete Auflage 2018
- Beilage zu Leitfaden - Anhang 2 Zusammenlagerungstabelle
- Vorgehen bei Schadenfällen bei der Befüllung von Lagerbehältern mit wassergefährdenden Flüssigkeiten
- Verminderung der Kohlenwasserstoffemissionen beim Umschlag von leichtflüssigen Treibstoffen (Figur 9a)
- Gewässerschutzvorschriften für den Umgang mit halogenierten Lösemittel
- Statistik Tankanlagen für wassergefährdende Flüssigkeiten
Hochwasserschutz von Tankanlagen
Im Falle von Hochwasserereignissen können Tankanlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (z.B. Heizöl) stark beschädigt werden. Damit verbundene Austritte des Lagergutes können erhebliche Gebäude- und Umweltschäden verursachen und insbesondere Gewässer bzw. das Trinkwasser akut verschmutzen. Welche Tankanlagen im Kanton Bern besonders durch Hochwasser gefährdet sind und welche vorsorglichen Massnahmen zum Schutz dieser Anlagen getroffen werden können, kann den folgenden Merkblättern entnommen werden.