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Tankanlagen

Ein kleine Menge Mineralöl kann eine sehr grosse Menge Trinkwasser ungeniessbar machen. Unser Ziel ist es, Gewässer und Boden (damit auch Mensch und Tier) mit geeigneten Massnahmen vor negativen Auswirkungen durch wassergefährdende Flüssigkeiten zu schützen.

Erstellen und Betreiben von Tankanlagen

Inhaber von Tankanlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (z.B. Heizöl, Benzin, Chemikalien) müssen dafür sorgen, dass die zum Schutz der Gewässer erforderlichen Vorrichtungen erstellt, regelmässig kontrolliert, einwandfrei betrieben und gewartet werden (Gewässerschutzgesetz, Art. 22). Die Kantone haben mit der Branche die Anforderungen an Lagertankanlagen definiert und in der KVU (Konferenz der Vorsteher der Umweltschutzämter der Schweiz) Richtlinien veröffentlicht. Sämtliche Anlagen zur Lagerung wassergefährdender Flüssigkeiten müssen diesen Anforderungen entsprechen.

Bewilligung, Abnahme und Meldung von Tankanlagen

In der Gewässerschutzzone S sind Lagertanks, Kleintanks sowie Gebindelager über 450 Liter bewilligungs- und abnahmepflichtig. Die Bewilligungsbehörde ist das AWA.

In den besonders gefährdeten Gewässerschutzbereichen Au sind Lagertanks von 2'001 bis 250'000 Liter bewilligungs- und abnahmepflichtig. Kleintanks (451 bis 2'000 Liter) sowie Gebindelager über 450 Liter sind meldepflichtig. Die Bewilligungsbehörde resp. Meldestelle ist das AWA.

In den übrigen Bereichen (Gewässerschutzbereich B) sind die Lagertanks beim AWA meldepflichtig.

Das Formular kann auch bei der Gemeinde bezogen werden und muss nach Erstellung der Lagertanks dem AWA zugestellt werde

Fachbetriebe für Kontrollen und Ausserbetriebnahmen

Kontrollen oder Ausserbetriebnahmen von Lageranlagen müssen durch Fachpersonen ausgeführt werden. Die Dokumente für den Unterhalt und die Kontrollen hat der Inhaber mind. 10 Jahre aufzubewahren.

Wassergefährdende Stoffe

Hochwasserschutz von Tankanlagen

Im Falle von Hochwasserereignissen können Tankanlagen mit wassergefährdenden Flüssigkeiten (z.B. Heizöl) stark beschädigt werden. Damit verbundene Austritte des Lagergutes können erhebliche Gebäude- und Umweltschäden verursachen und insbesondere Gewässer bzw. das Trinkwasser akut verschmutzen. Welche Tankanlagen im Kanton Bern besonders durch Hochwasser gefährdet sind und welche vorsorglichen Massnahmen zum Schutz dieser Anlagen getroffen werden können, kann den folgenden Merkblättern entnommen werden.

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