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Konzessionen für Gebrauchswasser

Um öffentliches Wasser (Grundwasser, Wasser aus Seen, Flüssen und Bächen und grösseren Quellen) zu nutzen, brauchen Sie eine kantonale Konzession. Hier finden Sie Informationen zum Vorgehen, um eine Konzession zu erhalten, zu ändern oder wieder aufzuheben.

Sowohl beim Erteilen als auch beim Erneuern einer Konzession müssen Gewässer- und Naturschutz berücksichtigt werden, ebenso wie weitere Interessen der Öffentlichkeit und von Dritten. Sie müssen die erforderlichen Nachweise erbringen, dass die Anforderungen der Gesetzgebung eingehalten werden.

Dazu lassen Sie vorgängig von einem Fachbüro einen hydrologischen bzw. hydrogeologischen Bericht über die Auswirkungen der Nutzung erarbeiten, den Sie zusammen mit dem Konzessionsgesuch an das Amt für Wasser und Abfall (AWA) einreichen.

Mit der Wasserstrategie 2010 zeigt der Kanton Bern Wege auf, wie künftig mit den Interessen des Schutzes und des Nutzens von Wasser noch besser umgegangen werden kann. Die Wasserstrategie und die darauf basierenden Massnahmeprogramme bieten Ansätze und Instrumente, auch im Bereich der Gebrauchswassernutzungen.

Wasserstrategie - Teilbereich Wassernutzung

Wasser/Wasser-Wärmepumpen

Die wichtigen Informationen rund um die Wassernutzung für eine Wärmepumpe und das entsprechende Vorgehen finden Sie hier:

Heizen mit einer Wärmepumpe

Landwirtschaftliche Bewässerung

Landwirtschaftliche Kulturen können mit Grundwasser oder mit Oberflächenwasser bewässert werden.

Grundwasser

Wenn Sie Grundwasser nutzen wollen, brauchen Sie in jedem Fall eine Konzession.
Die Karte zur Grundwassernutzung gibt Ihnen einen ersten Hinweis, ob an einem Standort Grundwasser genutzt werden kann oder ob grundsätzliche Interessen dagegen sprechen. Das kann zum Beispiel eine Grundwasserschutzzone sein oder ein belasteter Standort.

Karte: Grundwassernutzung (Geoportal)

Bitte reichen Sie uns das vollständig ausgefüllte Konzessionsgesuch mit Beilagen zur Prüfung ein:

Oberflächenwasser

Für das Nutzen von Oberflächenwasser müssen Sie bei der Planung berücksichtigen, dass genügend Restwasser im jeweiligen Bach oder Fluss verbleibt, damit dieser seine ökologische Funktion weiterhin wahrnehmen kann. Bei Trockenheit können die Abflüsse so stark zurückgehen, dass kein Sie kein Wasser mehr entnehmen dürfen.

Für das Vorgehen ist relevant, ob Sie regelmässig Wasser entnehmen oder nur zeitweise mit mobiler Einrichtung:

Trinkwasser

Die Nutzung von öffentlichem Wasser als Trink- und Brauchwasser für die öffentliche und private Wasserversorgung erfordert eine Konzession.

Industrielles und gewerbliches Brauchwasser

Wenn industrielles oder gewerbliches Brauchwasser direkt aus einem öffentlichen Gewässer bezogen werden muss, ist eine Konzession nötig. Dabei muss die gesetzeskonforme Entsorgung des Wassers einbezogen werden.

Beschneiung

Für die Produktion von technischem Schnee zur Beschneiung kann Wasser unterschiedlicher Herkunft genutzt werden. Sie müssen die folgenden Prioritäten einhalten gemäss Artikel 29c der Bauverordnung (BauV):

  1. Erste Priorität hat der Bezug aus öffentlichen Wasserversorgungs- oder Wasserkraftanlagen
  2. Zweite Priorität hat der Bezug aus anderen bestehenden Wasserfassungen
  3. Dritte Priorität hat der Bezug aus neuen Grundwasserfassungen und leistungsfähigen Fliess- und stehenden Gewässern
  4. Vierte und letzte Priorität hat der Bezug aus bis dahin ungefassten Quellen

Für die Nutzung von öffentlichem Wasser brauchen Sie eine kantonale Konzession. Bei zusätzlichem Wasserbedarf für die Beschneiung müssen Sie stets die Konzessionspflicht prüfen. Das gilt auch, wenn Sie Wasser aus bestehenden Anlagen entnehmen. Wo Nutzungskonflikte bestehen, müssen Sie ein Nutzungskonzept erarbeiten und mit Ihrem Gesuch einreichen.
Kontaktieren Sie bitte frühzeitig das Amt für Wasser und Abfall (AWA).

Kühlwassernutzung

Wasser zur Kühlung von Produktionsanlagen, Gebäuden oder Kraftwerken kann auch Grund- oder Oberflächengewässern entnommen werden. Das genutzte Wasser wird mit höherer Temperatur wieder in das Gewässer zurückgegeben, das sich dadurch erwärmt. Diese Erwärmung hat Auswirkungen auf die Gewässerökologie und möglicherweise auf andere Wassernutzer/innen.

Weiter müssen Sie bereits bei der Planung der Anlage berücksichtigen, dass die Wassermenge und der Wärmeeintrag gemessen werden müssen. Sie müssen den Wasserverbrauch und die eingetragene Wärmeenergie mindestens einmal jährlich an das Amt für Wasser und Abfall (AWA) melden.

Fischzuchtanlagen

Für den Betrieb einer Fischzuchtanlage sind teilweise grosse Wassermengen nötig. Die Verfahren für die Wassernutzung und den Betrieb einer Fischzuchtanlage sind komplex. Bitte nehmen Sie frühzeitig mit dem Amt für Wasser und Abfall (AWA) Kontakt auf.

Um die Vorhaben umfassend beurteilen zu können, haben die zuständigen Fachstellen einen Fragebogen ausgearbeitet. Diesen müssen Sie sowohl bei einem neuen Vorhaben als auch bei der Erneuerung einer bestehenden Konzession ausfüllen und zusammen mit Ihrem Gesuch und allfälligen weiteren Unterlagen einreichen.

Weitere Nutzungen

Die Nutzung von öffentlichem Wasser für weitere Anwendungen wie öffentliche Schwimmbäder, Fischteiche, Biotope und laufende Brunnen ist ebenfalls konzessionspflichtig. Das Wasser für diese Nutzungen sollten Sie vorzugsweise vom Trinkwassernetz beziehen.

Bitte kontaktieren Sie für eine solche Nutzung frühzeitig das Amt für Wasser und Abfall (AWA).

Konzession ändern, übertragen oder beenden

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