Wenn Sie Wasser oder Erdwärme als Energiequelle nutzen wollen, brauchen Sie je nach Anlage eine Bewilligung oder eine wasserrechtliche Konzession. Informieren Sie sich hier darüber, was in Ihrem konkreten Fall nötig ist und wie Sie vorgehen müssen.
Beratungsangebote
Falls Sie Beratung bei der Wahl der passenden Energiequelle suchen, wenden Sie sich bitte an:
- die öffentliche Energieberatung
- die Energiefachstelle Ihrer Gemeinde
- eine Fachperson Ihres Vertrauens, zum Beispiel bei Ihrer Heizungsfirma
- eine/n Energieberater/in
Diese Stellen geben Ihnen kompetent Auskunft zu energieeffizientem Bauen und Sanierun und zu den gesetzlichen Vorgaben. Die öffentliche Energieberatung informiert Sie auch über das kantonale Förderprogramm.
Energievorschriften seit 1. Januar 2023
Bitte beachten Sie die neuen Energievorschriften. Mit der Anwendungshilfe des Amts für Umwelt und Energie finden Sie rasch die wichtigsten Informationen zum Heizungsersatz.
Heizungsersatz: So gehen Sie vor (be.ch)
Alle relevanten Dokumente finden Sie hier:
Amt für Umwelt und Energie – Energievorschriften beim Bauen
Bewilligung oder Konzession
Für den Betrieb einer Luft/Wasser-Wärmepumpe brauchen Sie keine Bewilligung des AWA. Nur wenn Sie in einer Grundwasser-Schutzzone eine Luft/Wasser-Wärmepumpe planen, ist möglicherweise für die Bau- und Grabarbeiten eine Zustimmung des Amts für Wasser und Abfall nötig. Dies wird in der Regel im Rahmen eines Baugesuchs beurteilt. Kontaktieren Sie bei Fragen zum Verfahren die Standortgemeinde.
- Sole/Wasser WärmepumpenZum Erstellen einer Bohrung für eine Erdwärmesonde und für den Wärmebezug aus dem Untergrund brauchen Sie eine Bewilligung, ebenso für Wärmekörbe, Energiepfähle und Erdregister.
- Wasser/Wasser-WärmepumpenWenn Sie Wasser zum Heizen oder Kühlen nutzen wollen, brauchen Sie je nach Wasserquelle eine Konzession oder eine Bewilligung.