Das Amt für Wasser und Abfall (AWA) unterstützt Investitionen in Wasserversorgungsanlagen unter gewissen Bedingungen mit Beiträgen aus dem Trinkwasserfonds. Für Beiträge aus dem Trinkwasserfonds muss eine aktuelle, genehmigte generelle Wasserversorgungsplanung (GWP mit dem Operat RESEAU) vorliegen und die Anforderungen des AWA sowie des kantonalen Laboratoriums müssen eingehalten werden.
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Rahmenbedingungen für Beiträge
- Anforderungen an Wasserversorgungsanlagen
- Ausführungsbestimmungen Trinkwasserfonds
- Subventionen AWA-ASP in der Berg- und Hügelzone: Allgemeine Bedingungen
- Abrechnung einer Wasserversorgungsanlage
- Merkblatt Beitragsberechtigte Kosten bei gleichzeitiger Nutzung von Anlagen für die Wasserversorgung und Energienutzung
Kontakt
Reto Manser
Kontakt per E-Mail
Tel. +41 31 633 39 32
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