Hier finden Wasserbauträger wichtige Informationen, Vorgaben und Unterlagen, die zur Abwicklung des Gewässerunterhalts dienen.
Informationen zur Finanzierung und rechtliche Grundlagen
Der Kanton leistet einen Beitrag von 33 Prozent an die beitragsberechtigten Kosten des wesentlichen Gewässerunterhalts.