Logo Kanton Bern / Canton de BerneBau- und Verkehrsdirektion

Hilfsmittel zum Gewässerunterhalt

Hier finden Wasserbauträger wichtige Informationen, Vorgaben und Unterlagen, die zur Abwicklung des Gewässerunterhalts dienen.

Informationen zur Finanzierung und rechtliche Grundlagen

Gewässerunterhaltsarbeiten können ohne Wasserbaubewilligung und ohne Baubewilligung ausgeführt werden. Die erforderlichen besonderen Bewilligungen (insbesonder fischerei- und naturschutzrechtliche Bewilligungen) bleiben jedoch vorbehalten (Art. 35 Wasserbaugesetz). Welche Arbeiten unter Gewässerunterhalt fallen, ist in Art. 6 Wasserbaugesetz sowie in Art. 4 und 5 Wasserbauverordnung definiert. Massnahmen, die über den Unterhalt hinausgehen, erfordern eine Wasserbaubewilligung oder einen Wasserbauplan.

Der Kanton leistet Beiträge an die Kosten des Gewässerunterhalts, insbesondere an die hochwasserrelevanten Arbeiten. Wird ein finanzieller Beitrag des Kantons erwartet, so sind die Unterhaltsarbeiten dem zuständigen Oberingenieurkreis mindestens 30 Tage im Voraus anzuzeigen. Als Grundlage für die Planung, Ausführung und Finanzierung von Gewässerunterhaltsarbeiten benutzen Sie bitte die Richtlinie «Gewässerunterhalt». Wir empfehlen Ihnen, sich frühzeitig mit dem zuständigen Oberingenieurkreis in Verbindung zu setzen.

  • Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG)

  • Wasserbauverordnung (WBV)

     

Digitale Unterhaltsanzeige

Unterhaltsanzeigen sind in digitaler Form über die Applikation «Gewässerunterhalt» (App GUN) einzureichen. Der Zugang zur App GUN erfolgt dabei mit dem Behörden-Login AGOV. Mit der App GUN wird der Prozess der Unterhaltsanzeige künftig vollständig digital abgewickelt. In der App GUN können die Wasserbauträger Unterhaltsanzeigen (Beitragsgesuch und Antrag für besondere Bewilligungen) erstellen und einreichen, allfällige Beitragsgesuche an Mehrkosten einreichen und auch Abrechnungen (inkl. Belege) zu den ausgeführten Unterhaltsarbeiten erstellen und einreichen. Die Zusicherung des Kantonsbeitrages an die angezeigten Gewässerunterhaltsarbeiten durch den zuständigen Oberingenieurkreis und auch die besonderen Bewilligungen der kantonalen Fachstellen erfolgen in digitaler Form über die App GUN.

Ein Schulungsvideo hilft den Anwendern beim Einstieg in die App GUN und beim Erstellen der Unterhaltanzeige. Das Schulungsvideo führt durch den gesamten Prozess der digitalen Unterhaltsanzeige inkl. Beitragsgesuch an Mehrkosten und Abrechnung.

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