Logo Kanton Bern / Canton de BerneBau- und Verkehrsdirektion

Hilfsmittel zum Gewässerunterhalt

Hier finden Wasserbauträger wichtige Informationen, Vorgaben und Unterlagen, die zur Abwicklung des Gewässerunterhalts dienen.

Informationen zur Finanzierung und rechtliche Grundlagen

Der Kanton leistet einen Beitrag von 33 Prozent an die beitragsberechtigten Kosten des wesentlichen Gewässerunterhalts.

  • Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG)

  • Wasserbauverordnung (WBV)

     

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