Hier finden Wasserbauträger wichtige Informationen, Vorgaben und Unterlagen, die zur Abwicklung bei Revitalisierungsmassnahmen dienen.
Informationen zur Finanzierung und rechtliche Grundlagen
Bund und Kanton beteiligen sich zusammen mit 50 – 95 % an den beitragsberechtigten Kosten von Revitalisierungen.
Gewässerentwicklung
Mit der Gewässerentwicklung befassen sich verschiedene kantonale Fachstellen. Auf der Website «Gewässerentwicklung» des Amtes für Wasser und Abfall (AWA) finden Sie weitere Informationen.