Logo Kanton Bern / Canton de BerneBau- und Verkehrsdirektion

Hilfsmittel zu Revitalisierungen

Hier finden Wasserbauträger wichtige Informationen, Vorgaben und Unterlagen, die zur Abwicklung bei Revitalisierungsmassnahmen dienen.

Informationen zur Finanzierung und rechtliche Grundlagen

Bund und Kanton beteiligen sich zusammen mit 50 – 95 % an den beitragsberechtigten Kosten von Revitalisierungen.

  • Gesetz über Gewässerunterhalt und Wasserbau (WBG)

  • Wasserbauverordnung (WBV)

     

Gewässerentwicklung

Mit der Gewässerentwicklung befassen sich verschiedene kantonale Fachstellen. Auf der Website «Gewässerentwicklung» des Amtes für Wasser und Abfall (AWA) finden Sie weitere Informationen.

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