Logo Kanton Bern / Canton de BerneSchiffsreinigungspflicht

Reinigen Sie Ihr Schiff vor dem Gewässerwechsel!

Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

Auf dieser Homepage finden Sie folgende Informationen:

Gewässerwechsel

Für immatrikulierte Schiffe auf Berner Gewässern gilt seit 23. September 2024 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Jedes immatrikulierte Boot benötigt eine Einwasserungsfreigabe:

  • 1. Melden:
    Melden Sie online den geplanten Gewässerwechsel mit diesem Meldeformular Gewässerwechsel. Diese elektronische Meldeplattform ist die gleiche für alle Kantone mit Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. (Hosting über Umwelt Zentralschweiz).
  • 2. Reinigen lassen:
    Vereinbaren Sie einen Termin bei einer anerkannten Reinigungsstelle und lassen Sie Ihr Schiff inklusive Zubehör wie Anhänger reinigen (sofern keine Befreiung von der Reinigungspflicht, ersichtlich in online-Anwendung). Idealerweise lassen Sie ihr Schiff in der Nähe des Sees reinigen, aus dem Sie auswassern.
  • 3. Einwassern: 
    Sie erhalten automatisiert eine Einwasserungsfreigabe und dürfen Ihr Schiff einwassern. Führen Sie die Freigabe digital oder ausgedruckt auf dem Schiff mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor.
    Der Melde- und Freigabeprozess ist kostenfrei.

Für alle Schiffe ohne Nummer und für Wassersportgeräte bleibt eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers empfohlen.

 

Gewässer und Gewässerabschnitte

Gewässerwechsel: Der Wechsel in eines dieser Gewässer bzw. Gewässerabschnitte, und zwischen den Abschnitten, sind zu melden und das Schiff muss in einer anerkannten Reinigungsstelle gereinigt werden. Die Grenzen sind in der Karte durch die Farben und Pfeile gekennzeichnet. Schiffsbewegungen innerhalb eines Gewässerabschnitts müssen nicht gemeldet werden. In der elektronischen Meldeplattform wird jeweils klar ausgewiesen, ob eine Reinigung erforderlich ist oder nicht.

Aktueller Sonderfall: interkantonale Jurarandseen, in diesem Fall muss ein Gewässerwechsel gemeldet werden, es gilt im Moment jedoch eine Befreiung von der Reinigungspflicht bei einem Wechsel in den Gewässerverbund «Jurarandseen» (Murten-, Neuenburger-, Bielersee, Aare bis Aarberg, Verbindungskanäle, Aare unterhalb Bielersee bis Kantonsgrenze bei Murgenthal). 

Auch in den Zentralschweizer Kantonen, im Kanton Aargau am Hallwilersee und in den Kantonen Graubünden, St. Gallen und Zürich gilt eine Melde- und Reinigungspflicht.

 

Anerkannte Reinigungsstellen

Schiffe mit Kontrollschild müssen für die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht durch eine der folgenden anerkannten Reinigungsstellen gereinigt werden (kostenpflichtig, vorgängige Terminvereinbarung).
Für das Ausstellen des Reinigungsnachweises sind sämtliche anerkannten Reinigungsstellen (siehe Karte, auch ausserkantonale Betriebe) autorisiert.

Idealerweise lassen Sie ihr Schiff in der Nähe des Sees reinigen, aus dem Sie auswassern.

Link zur Karte der anerkannten Reinigungsstellen

 

Ergänzende Informationen