Reinigen Sie Ihr Schiff vor dem Gewässerwechsel!
Einführung Schiffsmelde- und -reinigungspflicht
Der Kanton Bern will verhindern, dass sich gebietsfremde Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Quaggamuschel in den bernischen Gewässern weiter ausbreiten. Deshalb bereitet er die Grundlagen für eine Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe vor: Führerinnen und Führer müssen den Wechsel ihres immatrikulierten Schiffs in ein anderes Gewässer künftig melden und es vor der Einwasserung reinigen.
Mit der Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe reagiert der Kanton auf die wachsende Bedrohung der Gewässer durch invasive Tier- und Pflanzenarten, die oft unbeabsichtigt, zum Beispiel am Rumpf oder im mittransportierten Wasser von Freizeitschiffen verschleppt werden. Die Melde- und Reinigungspflicht wird für immatrikulierte Schiffe gelten. Für Schiffe ohne Nummer und für Wassersportgeräte bleibt eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers empfohlen.
Mit diesem Schritt schliesst sich der Kanton Bern den Zentralschweizer Kantonen an, welche bereits im Juli 2023 eine Schiffreinigungspflicht eingeführt haben. Die Umsetzung erfolgt über eine einfache Online-Anwendung für alle Prozessschritte. Der Kanton Bern erarbeitet aktuell die notwendigen gesetzlichen Grundlagen und bereitet die Einführung der Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe vor. Die neue Regelung kann frühestens Mitte September 2024 eingeführt werden, wenn die Online-Anwendung zur Verfügung steht und zertifizierte Reinigungsstellen bezeichnet sind. In der Zwischenzeit werden die Schiffshalterinnen und -halter dazu aufgerufen, auf einen Gewässerwechsel zu verzichten oder ihr Schiff bei einem Gewässerwechsel gründlich zu reinigen.
- Medienmitteilung «Schiffsmelde- und -reinigungspflicht»
- Website der Zentralschweizer Kantone «Umwelt Zentralschweiz»
- Plakat: Schiffsmelde- und -reinigungspflicht
- Plakat: Blinde Passagiere
Genauere Informationen zu den Reinigungsstellen, den Gewässerabschnitten zwischen welchen eine Reinigung nötig ist sowie der Online-Anwendung werden hier zeitnah aufgeschaltet.
Prozess Schiffsmelde- und -reinigungspflicht
Für immatrikulierte Schiffe auf Berner Gewässern gilt voraussichtlich ab Mitte September 2024 vor jedem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP):
- Melden Sie online den geplanten Gewässerwechsel Ihres Schiffes (Online-Anwendung wird im Sommer aufgeschaltet).
- Lassen Sie Ihr Schiff fachgemäss reinigen in einer anerkannten Reinigungsstelle (Liste wird im Sommer aufgeschaltet).
- Sie erhalten automatisiert eine Einwasserungserlaubnis und dürfen Ihr Schiff einwassern.
Einmalig: Alle Schiffshalter:innen deklarieren bei der Einführung der SMRP ihr Standortgewässer («Heimgewässer») und erhalten eine Einwasserungserlaubnis. Diese bleibt so lange gültig, bis das Gewässer gewechselt wird und Schritt 1-3 erfolgt.
Aktuell werden die detaillierten Reinigungsanforderungen und der Umgang mit speziellen Schiffstypen bzw. -nutzungen erarbeitet. Weitere Informationen dazu werden im weiteren Verlauf veröffentlicht.
Die Reinigung beim Gewässerwechsel bleibt für alle Gewässernutzenden empfohlen.
Informationen für Schiffsreinigungsstellen
Mit der Einführung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht werden Schiffsreinigungen ausschliesslich durch autorisierte Betriebe durchgeführt, welche anschliessend einen entsprechenden Reinigungsnachweis ausstellen.
Autorisierte Reinigungsstellen müssen Mindestanforderungen an die Infrastruktur bzgl. Abwasser und Reinigung erfüllen und an einer Schulung teilnehmen. Nach erfolgreich absolvierter Schulung autorisiert der Kanton die Reinigungsstelle und führt ein entsprechendes Verzeichnis. Damit wird die Reinigungsstelle ermächtigt für ihre fachgerechten Schiffsreinigungen entsprechende Reinigungsnachweise auszustellen.
FAQ Schiffmelde- und -reinigungspflicht
- Wieso soll die Pflicht nur für immatrikulierte Schiffe und nicht für Wassersportgeräte gelten?
Von Schiffen geht das grösste Verschleppungsrisiko aus. Sie sind häufig längere Zeit im Wasser als Wassersportgeräte, so dass sich Muscheln und andere Lebewesen anhaften können. Bei Kanus, SUPs, Tauch- und Fischereiausrüstung besteht ein gewisses Risiko, dass in stehendem Wasser und mit nassem Material Lebewesen oder Krankheitserrreger zwischen Gewässern transportiert werden. Das Gesamtrisiko ist aber geringer. Wassersportgeräte sind in der Schweiz i.d.R nicht immatrikuliert, daher wäre die Umsetzung einer SMRP sehr viel schwieriger.
- Wie viele Schiffe sind betroffen (wie viele wechseln Gewässer)?
Aktuelle Zahlen für die Schweiz oder pro Kanton sind nicht bekannt. Von den schweizweit knapp 100'000 Freizeitschiffen wechselt eine grosse Mehrheit das Gewässer nie oder sehr selten. Für diese entsteht durch die SMRP kein/kaum Aufwand. Die kleine Gruppe der gewässerwechselnden Schiffe stellt die grösste Gefahr für die Verschleppung von invasiven Tieren und Pflanzen dar.
- Mit welchen Kosten ist zu rechnen?
Der Meldeprozess ist kostenlos. Die Kosten für die Schiffsreinigung sind abhängig von Grösse und Typ des Schiffs und werden durch die Reinigungsstellen festgelegt.
- Wie wird die Schiffmelde- und -reinigungspflicht kontrolliert?
Die gültige Einwasserungserlaubnis kann beim Einwassern oder auf den Gewässern kontrolliert werden, z.B. von der Seepolizei. Dann ist die Erlaubnis ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vorzuweisen.
- Wie hoch ist die Strafe, wenn ich bei einer Kontrolle keine Bewilligung vorweisen kann?
Die Höhe der Busse wird aktuell mit der gesetzlichen Grundlage für die SMRP festgelegt.
- Warum gibt es keine schweizweite Schiffmelde- und -reinigungspflicht?
Für eine schweizweite Schiffmelde- und -reinigungspflicht wären die Bundesbehörden verantwortlich und die gesetzlichen Grundlagen müssten auf Bundesebene angepasst werden, was entsprechend viel Zeit in Anspruch nimmt. Aufgrund der Dringlichkeit der Thematik muss jedoch rasch gehandelt werden.
Meldung und Reinigung
- Wo befinden sich die autorisierten/anerkannten Reinigungsstellen?
Diese werden in Kürze veröffentlicht.
- Kann ich mein Schiff auch trocknen statt reinigen lassen?
Nein, das Schiff muss gereinigt werden. Je nach herrschenden Verhältnissen kann es lange dauern, bis alle Stellen des Schiffs vollständig getrocknet sind. Das Trocknen ist daher kaum nachvollziehbar zu kontrollieren. Als zusätzliche freiwillige Methode ist es empfohlen.
- Was ist am Sonntag, wenn keine Reinigungsstelle geöffnet hat?
Die Reinigung muss geplant werden (Terminvereinbarung bei Reinigungsstelle nötig).
- Mein Schiff hat einen Trockenliegeplatz an einem Gewässer. Werde ich mein Schiff bei jedem Ein- und Auswassern an diesem Gewässer reinigen müssen?
Nein, in diesen Fällen wird eine Einwasserungserlaubnis für dieses Gewässer erteilt, die gilt, bis ein Gewässerwechsel angemeldet wird.
- Mein Schiff wird über Winter ausgewassert und befindet sich im Winterlager. Muss ich es vor dem Einwassern im Frühling reinigen?
Nein, die Einwasserungserlaubnis bleibt bestehen, solange das Gewässer nicht gewechselt wird.
- Was passiert, wenn ich mit meinem Schiff in ein Zentralschweizer Gewässer wechsle?
Die Online-Anwendung kann für die Berner und die Zentralschweizer Gewässer genutzt werden.
- Was passiert, wenn ich mit meinem Schiff in ein Gewässer ausserhalb des Kantons Bern und ausserhalb der Zentralschweizer Kantone wechsle?
Der Gewässerwechsel muss im Kanton Bern gemeldet werden und das Schiff muss bei der Rückkehr ins bernische Gewässer gereinigt werden (mit Nachweis).