Logo Kanton Bern / Canton de BerneSchiffsreinigungspflicht

Reinigen Sie Ihr Schiff vor dem Gewässerwechsel!

Inhaltsverzeichnis

Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

Der Kanton Bern will verhindern, dass sich gebietsfremde Tiere und Pflanzen wie beispielsweise die Quaggamuschel in den bernischen Gewässern weiter ausbreiten. Deshalb führt er eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht (SMRP) ein: Führerinnen und Führer müssen den Wechsel ihres immatrikulierten Schiffs in ein anderes Gewässer künftig melden und es vor der Einwasserung reinigen.

Mit der Einführung einer Melde- und Reinigungspflicht für Schiffe reagiert der Kanton auf die wachsende Bedrohung der Gewässer durch invasive Tier- und Pflanzenarten, die oft unbeabsichtigt, zum Beispiel am Rumpf oder im mittransportierten Wasser von Freizeitschiffen verschleppt werden. Die Melde- und Reinigungspflicht gilt für immatrikulierte Schiffe. Für Schiffe ohne Nummer und für Wassersportgeräte bleibt eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers empfohlen.

Mit diesem Schritt schliesst sich der Kanton Bern den Zentralschweizer Kantonen an, welche bereits im August 2024 eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht eingeführt haben. Die Umsetzung erfolgt über eine einfache Online-Anwendung für alle Prozessschritte. Die neue Regelung gilt ab 23. September 2024

 
Informationsmaterial:

 

Einmalige Selbstdeklaration Standortgewässer

Einmalig: Alle Schiffshalterinnen und -halter deklarieren bei der Einführung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht ihr Standortgewässer («Heimgewässer») und erhalten eine Einwasserungsfreigabe. Diese bleibt so lange gültig, bis das Gewässer gewechselt wird und Schritt 1-3 des Prozesses erfolgt. Schiffshalterinnen und -halter erhalten die Aufforderung zur Selbstdeklaration per Briefversand.

 

Prozess Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

Für immatrikulierte Schiffe auf Berner Gewässern gilt ab 23. September 2024 vor jedem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht:

  1. Melden Sie online den geplanten Gewässerwechsel Ihres Schiffes mit diesem Meldeformular (URL Umwelt Zentralschweiz)
  2. Lassen Sie Ihr Schiff inklusive Zubehör wie Anhänger fachgemäss reinigen in einer anerkannten Reinigungsstelle (sofern keine Befreiung von der Reinigungspflicht, ersichtlich in online-Anwendung)
  3. Sie erhalten automatisiert eine Einwasserungsfreigabe und dürfen Ihr Schiff einwassern. Führen Sie die Freigabe digital oder ausgedruckt auf dem Schiff mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor. Der Melde- und Freigabeprozess ist kostenfrei.

In den Zentralschweizer Kantonen gilt bereits seit August 2024 die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. Die Kantone arbeiten für diese Projekt zusammen. Die elektronische Meldeplattform ist die gleiche für alle Kantone (Hosting der Online-Formulare über Umwelt Zentralschweiz).

Für alle Schiffe ohne Nummer und für Wassersportgeräte bleibt eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers empfohlen.

 

Gewässer und Gewässerabschnitte für die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

Wechsel zwischen diesen Gewässer bzw. Gewässerabschnitten sind zu melden und das Schiff muss in einer anerkannten Reinigungsstelle gereinigt werden. Die Grenzen sind in der Karte durch die Farben und Pfeile gekennzeichnet. Schiffsbewegungen innerhalb eines Gewässerabschnitts müssen nicht gemeldet werden. In der elektronischen Meldeplattform wird jeweils klar ausgewiesen, ob eine Reinigung erforderlich ist oder nicht.

Aktueller Sonderfall: interkantonale Juraseen, in diesem Fall muss ein Gewässerwechsel gemeldet werden, es gilt im Moment jedoch eine Befreiung von der Reinigungspflicht bei einem Wechsel in den Gewässerverbund «Juraseen». 

Auch in den Zentralschweizer Kantonen sowie im Kanton Aargau am Hallwilersee gilt bereits eine Melde- und Reinigungspflicht.

 

Anerkannte Reinigungsstellen

Schiffe mit Kontrollschild müssen für die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht durch eine der folgenden anerkannten Reinigungsstellen gereinigt werden (kostenpflichtig, vorgängige Terminvereinbarung). Die Betriebe stellen einen Nachweis für die fachgerechte Reinigung aus. Es kann sowohl eine Reinigungsstelle in Bern als auch in einem Zentralschweizer Kanton genutzt werden.

Karte der anerkannten Reinigungsstellen

 

Informationen für Schiffsreinigungsstellen

Mit der Einführung der Schiffsmelde- und -reinigungspflicht werden Schiffsreinigungen ausschliesslich durch autorisierte Betriebe durchgeführt, welche anschliessend einen entsprechenden Reinigungsnachweis ausstellen.

Autorisierte Reinigungsstellen müssen Mindestanforderungen an die Infrastruktur bzgl. Abwasser und Reinigung erfüllen und an einer Schulung teilnehmen. Nach erfolgreich absolvierter Schulung autorisiert der Kanton die Reinigungsstelle und führt ein entsprechendes Verzeichnis. Damit wird die Reinigungsstelle ermächtigt für ihre fachgerechten Schiffsreinigungen entsprechende Reinigungsnachweise auszustellen.

 

FAQ Schiffmelde- und -reinigungspflicht

Ablauf Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

        Meldung Gewässerwechsel und Selbstdeklaration Standortgewässer

  • Wo finde ich das Formular zur Meldung eines Gewässerwechsels?
    Hier geht es zum Meldeformular.
  • Was ist wenn der gemeldete Gewässerwechsel verschoben oder abgesagt werden muss?
    Die Meldung sollte am besten erst erfolgen, wenn das Datum feststeht. Eine Meldung kann storniert werden. Den Link finden Sie im Bestätigungsemail des gemeldeten Gewässerwechsels.
  • Ich habe kein Mail erhalten.
    Überprüfen Sie Ihren Spam-Ordner. Die Emails werden von der Adresse noreply@aspcloud.ch versendet.
    Sonst wenden Sie sich an den Kanton, in dem die Einwasserung stattfinden soll. Für die Zentralschweizer Kantone, siehe www.umwelt-zentralschweiz.ch/schiffsreinigungspflicht
  • Muss ich auch einen Gewässerwechsel innerhalb eines Kantons melden?
    Ja, die Schiffsmelde- und -reingungspflicht gilt auch für innerkantonale Gewässerwechsel.
  • Mein Schiff hat einen Trockenliegeplatz an einem Gewässer. Muss ich mein Schiff bei jedem Ein- und Auswassern an diesem Gewässer melden und reinigen?
    Nein, in diesen Fällen wird eine Einwasserungsfreigabe für dieses Gewässer erteilt, die gilt, bis ein Gewässerwechsel angemeldet wird.
  • Mein Schiff wird über Winter ausgewassert und befindet sich im Winterlager. Muss ich es vor dem Einwassern im Frühling reinigen lassen?
    Nein, die Freigabe bleibt bestehen, solange das Gewässer nicht gewechselt wird.
  • Was gilt bei Regatten und anderen nautischen Veranstaltungen?
    Die Schiffmelde- und -reinigungspflicht gilt auch für Schiffe, die im Rahmen von nautischen Veranstaltungen eingesetzt werden. Für den Grossteil dieser Schiffe kontrolliert und bestätigt der Veranstalter die Reinigung der Schiffe. Anschliessend wird eine Freigabe per E-Mail versendet. Weitere Informationen dazu erhalten Sie vor den Veranstaltungen vom jeweiligen Veranstalter.
  • Kann ich mein Schiff auch trocknen statt reinigen lassen?
    Nein, das Schiff muss gereinigt werden. Je nach herrschenden Verhältnissen kann es lange dauern, bis alle Stellen des Schiffs vollständig getrocknet sind. Das Trocknen ist daher kaum nachvollziehbar zu kontrollieren. Als zusätzliche freiwillige Methode ist es empfohlen.
  • Was ist die Selbstdeklaration eines Standortgewässers (Heimgewässer)?
    Jeder Schiffshaltende eines bereits zugelassenen Schiffs im Kanton Bern deklariert einmal das Standortgewässer („Heimgewässer“) und erhält damit ohne Reinigung eine Freigabe für das betreffende Gewässer (bleibt gültig bis zum Gewässerwechsel).
  • Wo finde ich das Formular zu Selbstdeklaration eines Standortgewässers?
    Halterinnen und Halter von immatrikulierten Schiffen erhalten im September 2024 einen Brief mit Link/QR-Code zum Formular.

 

          Reinigung

  • Wie bekomme ich einen Reinigungsnachweis?
    Melden Sie den geplanten Gewässerwechsel des Schiffs online an. Vereinbaren Sie einen Termin mit einem autorisierten Reinigungsbetrieb und zeigen Sie dort die Meldung vor. Der Betrieb stellt den Reinigungsnachweis aus. Sie erhalten diesen sowie die bei einer Kontrolle vorzuweisende Freigabe per Email.
  • Kann ich das Schiff auch am Sonntag reinigen lassen?
    Die Reinigungsbetriebe legen ihre Öffnungszeiten fest. In der Regel haben die Betreibe am Sonntag geschlossen. Die Reinigung muss geplant werden (rechtzeitige Terminvereinbarung bei Reinigungsstelle nötig).
  • Ich habe einen Reinigungsnachweis (z.B. Quittung) einer Reinigungsstelle im Ausland oder aus einem Kanton ohne SMRP. Gilt dieser auch?
    Nein. Die Schiffe müssen durch autorisierte Reinigungsstellen gereinigt werden. Die dafür anerkannten Reinigungsstellen sind hier zu finden.

 

        Kontrolle und Sanktionen

  • Was muss ich bei einer Kontrolle, z.B. durch die Seepolizei vorweisen?
    Zeigen Sie die per Email zugesendete Einwasserungsfreigabe ausgedruckt oder auf einem mobilen Gerät vor.
  • Was passiert, wenn für ein Schiff keine Einwasserungsfreigabe vorgewiesen werden kann?
    Das Schiff muss das Gewässer unverzüglich verlassen, bzw. darf nicht einwassern. Der Verstoss wird zur Anzeige gebracht.
  • Wie hoch ist die Strafe?
    Die Höhe der Strafe wird über das Verzeigungsverfahren festgelegt.

 

Schiffsmelde- und -reinigungspflicht allgemein

  • Wieso gilt die Pflicht nur für immatrikulierte Schiffe und nicht für Wassersportgeräte?
    Von Schiffen geht das grösste Verschleppungsrisiko aus. Sie sind häufig längere Zeit im Wasser als Wassersportgeräte, so dass sich Lebewesen anhaften können. Bei Kanus, SUPs, Tauch- und Fischereiausrüstung besteht ein gewisses Risiko, dass in stehendem Wasser und mit nassem Material Lebewesen oder Krankheitserreger zwischen Gewässern transportiert werden. Das Gesamtrisiko ist aber geringer. Wassersportgeräte sind in der Schweiz i.d.R nicht immatrikuliert, daher wäre die Umsetzung einer SMRP schwieriger.
  • Warum gibt es keine schweizweite Schiffmelde- und -reinigungspflicht?
    Für eine schweizweite Schiffsmelde- und -reinigungspflicht wären die Bundesbehörden verantwortlich und die gesetzlichen Grundlagen müssten auf Bundesebene angepasst werden, was entsprechend viel Zeit in Anspruch nimmt. Aufgrund der Dringlichkeit der Thematik muss jedoch rasch gehandelt werden.
  • Wie viele Schiffe sind betroffen?
    Aktuelle Zahlen für die Schweiz oder pro Kanton sind nicht bekannt. Von den schweizweit knapp 100'000 Freizeitschiffen wechselt eine grosse Mehrheit das Gewässer nie oder sehr selten. Für diese entsteht durch die SMRP kein/kaum Aufwand. Die kleine Gruppe der gewässerwechselnden Schiffe stellt die grösste Gefahr für die Verschleppung von invasiven Tieren und Pflanzen dar.