Logo Kanton Bern / Canton de BerneSchiffsreinigungspflicht

Reinigen Sie Ihr Schiff vor dem Gewässerwechsel!

Schiffsmelde- und -reinigungspflicht

Auf dieser Homepage finden Sie folgende Informationen:

 

Gewässerwechsel

Für immatrikulierte Schiffe auf Berner Gewässern gilt seit 23. September 2024 vor jedem Gewässerwechsel eine Schiffsmelde- und -reinigungspflicht:

  • 1. Melden:
    Melden Sie online den geplanten Gewässerwechsel mit diesem Meldeformular Gewässerwechsel. Diese elektronische Meldeplattform ist die gleiche für alle Kantone mit Schiffsmelde- und -reinigungspflicht. (Hosting über Umwelt Zentralschweiz).
  • 2. Reinigen lassen:
    Vereinbaren Sie einen Termin bei einer anerkannten Reinigungsstelle und lassen Sie Ihr Schiff inklusive Zubehör wie Anhänger reinigen (sofern keine Befreiung von der Reinigungspflicht, ersichtlich in online-Anwendung)
  • 3. Einwassern: 
    Sie erhalten automatisiert eine Einwasserungsfreigabe und dürfen Ihr Schiff einwassern. Führen Sie die Freigabe digital oder ausgedruckt auf dem Schiff mit und zeigen Sie sie bei einer Kontrolle vor.
    Der Melde- und Freigabeprozess ist kostenfrei.

Für alle Schiffe ohne Nummer und für Wassersportgeräte bleibt eine gründliche Reinigung vor jedem Wechseln eines Gewässers empfohlen.

 

Gewässer und Gewässerabschnitte

Wechsel zwischen diesen Gewässer bzw. Gewässerabschnitten sind zu melden und das Schiff muss in einer anerkannten Reinigungsstelle gereinigt werden. Die Grenzen sind in der Karte durch die Farben und Pfeile gekennzeichnet. Schiffsbewegungen innerhalb eines Gewässerabschnitts müssen nicht gemeldet werden. In der elektronischen Meldeplattform wird jeweils klar ausgewiesen, ob eine Reinigung erforderlich ist oder nicht.

Aktueller Sonderfall: interkantonale Jurarandseen, in diesem Fall muss ein Gewässerwechsel gemeldet werden, es gilt im Moment jedoch eine Befreiung von der Reinigungspflicht bei einem Wechsel in den Gewässerverbund «Jurarandseen». 

Auch in den Zentralschweizer Kantonen sowie im Kanton Aargau am Hallwilersee gilt bereits eine Melde- und Reinigungspflicht.

 

Anerkannte Reinigungsstellen

Schiffe mit Kontrollschild müssen für die Schiffsmelde- und -reinigungspflicht durch eine der folgenden anerkannten Reinigungsstellen gereinigt werden (kostenpflichtig, vorgängige Terminvereinbarung).
Für das Ausstellen des Reinigungsnachweises sind sämtliche anerkannten Reinigungsstellen (siehe Karte, auch ausserkantonale Betriebe) autorisiert.

Link zur Karte der anerkannten Reinigungsstellen

 

Ergänzende Informationen