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Bauabfälle und Recyclingbaustoffe

Bauabfälle bieten ein grosses Potenzial, Abfallmengen zu vermindern und primäre Ressourcen zu schonen. Zentral ist dabei, die Abfälle konsequent an der Quelle zu trennen. Die Verwendung von Recycling-Baustoffen leistet einen wichtigen Beitrag zur Kreislaufwirtschaft.

Allgemeine Anforderungen

Entsorgungskonzepte verfassen

Schon vor Baubeginn soll klar geregelt sein, wie und wo die anfallenden Bauabfälle möglichst umweltschonend entsorgt werden können. Dafür ist das Erstellen eines Entsorgungskonzeptes unerlässlich. Das BAFU stellt ein Muster-Entsorgungskonzept und eine Checkliste für Gebäudeschadstoffe für die Selbstdeklaration zur Verfügung. Wenn Sie bei Selbstdeklaration mittels der Checkliste Gebäudeschadstoffe erkennen, dass Schadstoffe vorhanden sind, sind weitere Untersuchungen nötig.

In den Entsorgungskonzepten müssen Sie wenn immer möglich ein Verwertungsweg vorsehen. Eine Deponierung kann nur akzeptiert werden, wenn die Verwertung nach dem Stand der Technik nicht möglich ist. Eine Nicht-Verwertung muss im Entsorgungskonzept begründet werden.

Auf der Plattform abfall.ch finden Sie ein Verzeichnis von bewilligten Entsorgungsunternehmen in Ihrer Region:

Entsorgungskonzepte prüfen

Seit dem 1. Januar 2018 erfolgt die Beurteilung und Genehmigung der Entsorgungskonzepte neu direkt durch die für die Baubewilligung zuständige Behörde (Art. 18 der kantonalen Abfallverordnung, AbfV), mit Ausnahme von Bauvorhaben auf belasteten Standorten. Wenn Sie als Vollzugsbehörde ein Entsorgungskonzept beurteilen müssen, dann finden Sie Hilfestellungen in den folgenden Dokumenten:

Weitere Informationen

  • Vollzugshilfen Bauabfälle – BAFU

  • Gleisaushub Richtlinien

  • Klassierung von Sonderabfällen und anderen kontrollpflichtigen Abfälle der Baubranche – BAFU

  • abfall.ch – Abfall und Recycling in der Schweiz

Über unsere Fachperson/en-Suche finden Sie Ihre direkte Ansprechpartner/-innen des AWA.

Privatpersonen wenden sich bitte an die entsprechende Gemeinde. Bei Differenzen mit der Gemeinde ist das Regierungsstatthalteramt zuständig.

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