Logo Kanton Bern / Canton de BerneBau- und Verkehrsdirektion

Betriebsbewilligung und EGI-Genehmigung beantragen

Wer eine Anlage zur Entsorgung, Behandlung oder Zwischenlagerung von Abfällen betreibt, braucht dafür eine Bewilligung. Finden Sie hier Informationen zum Gesuch für eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung, für eine VeVA-Betriebsnummer oder eine Entsorgungsgenehmigung via Internet.

Erneuerung der Betriebsbewilligung beantragen

Sie sind bereits im Besitz einer abfallrechtlichen Betriebsbewilligung und wollen diese erneuern. Reichen Sie dazu mindestens 4 Monate vor Ablauf der bestehenden Bewilligung das Gesuch um Erteilung einer abfallrechtlichen Betriebsbewilligung ein. So gehen Sie vor:

Schritt
1

Füllen Sie das hier verlinkte Gesuchsformular aus, drucken und unterschreiben Sie es. Besorgen Sie die nötigen ergänzenden Unterlagen und scannen Sie sämtliche Dokumente ein.

Zu den Beilagen gehören auch Dokumente, die während der letzten Bewilligungsperiode aktualisiert wurden, zum Beispiel neue Bauentscheide, Schulungsnachweise, überarbeitetes Betriebsreglement oder Firmenorganigramm.

Gesuch für die Erteilung einer abfallrechtlichen Betriebsbewilligung

Schritt
2

Loggen Sie sich beim Portal eGovernment UVEK ein und nutzen Sie den Service «Standort bearbeiten». Bearbeiten Sie Ihren bestehenden Standort, indem Sie die LVA-Codeliste gemäss Ihrem Antrag ergänzen oder kürzen und die Gültigkeit um die gewünschte Bewilligungsdauer verlängern. Laden Sie die gescannten Gesuchsunterlagen bei den Anhängen hoch und schliessen Sie den Service ab.

Login Portal eGovernment UVEK
Hilfestellungen zum Portal eGovernment

Schritt
3

Wenn Ihr Gesuch bei uns eingegangen ist, wird die zuständige Person die Unterlagen prüfen und mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Sie fragt falls nötig nach zusätzlichen Informationen oder Dokumenten, und hält Sie auf dem Laufenden über das weitere Verfahren.

Bestehende Betriebsbewilligung erweitern

Sie haben bereits eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung und wollen die bestehende Bewilligung während der Laufzeit ergänzen, weil Sie zum Beispiel weitere Abfallfraktionen annehmen oder weitere Behandlungsmöglichkeiten ausschöpfen möchten. Dann gehen Sie wie folgt vor:

Schritt
1

Füllen Sie das folgende Gesuchsformular aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.

Gesuch für die Erteilung einer abfallrechtlichen Betriebsbewilligung

Legen Sie alle Unterlagen bei, die relevant sind für die Erweiterung der bestehenden abfallrechtlichen Betriebsbewilligung. Das sind zum Beispiel Angaben zum Brecher und dem dazugehörenden Partikelfiltersystem, wenn neu zusätzlich ein mobiler Brecher auf Baustellen betrieben werden soll. Scannen Sie sämtliche Dokumente ein.

Schritt
2

Loggen Sie sich beim Portal eGovernment UVEK ein und nutzen Sie den Service «Standort bearbeiten». Bearbeiten Sie Ihren bestehenden Standort, indem Sie die LVA-Codeliste gemäss Ihrem Antrag ergänzen oder kürzen. Die Gültigkeit der abfallrechtlichen Betriebsbewilligung wird bei einer Erweiterung nicht verändert. Laden Sie die gescannten Gesuchsunterlagen bei den Anhängen hoch und schliessen Sie den Service ab.

Login Portal eGovernment UVEK
Hilfestellungen zum Portal eGovernment

Schritt
3

Wenn Ihr Gesuch bei uns eingegangen ist, wird die zuständige Person die Unterlagen prüfen und mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Sie fragt falls nötig nach zusätzlichen Informationen oder Dokumenten, und hält Sie auf dem Laufenden über das weitere Verfahren.

Erstmals eine Betriebsbewilligung beantragen

Sie wollen eine Abfallanlage eröffnen und besitzen noch keine abfallrechtliche Betriebsbewilligung. Klären Sie zuerst ab, ob das Betreiben einer Abfallanlage am gewünschten Ort baupolizeilich bewilligt ist, ob die Platzgestaltung und die Entwässerung den Vorgaben entsprechen, ob sämtliche relevanten Anlagen funktionsfähig sind und ob das benötigte Fachwissen im Umgang mit Abfällen im Unternehmen vorhanden ist.

Sollten Sie sich bei diesen Fragen unsicher sein, nehmen Sie bitte frühzeitig mit dem Amt für Wasser und Abfall (AWA) Kontakt auf.

So gehen Sie vor, um das erste Mal eine abfallrechtliche Betriebsbewilligung zu beantragen: 

Schritt
1

Sie müssen den Antrag für eine VeVA-Betriebsnummer im Portal eGovernment UVEK stellen.
Dafür müssen Sie zuerst ein persönliches Login im Portal anlegen. Wenn Sie eingeloggt sind, können Sie den Service «Organisation anlegen» nutzen und die Verwaltungsadresse der Abfallanlage erfassen.

Login Portal eGovernment UVEK
Hilfestellungen zum Portal eGovernment

Füllen Sie das hier verlinkte Gesuchsformular aus, drucken und unterschreiben Sie es. Besorgen Sie die nötigen ergänzenden Unterlagen und scannen Sie sämtliche Dokumente ein.

Gesuch für die Erteilung einer abfallrechtlichen Betriebsbewilligung

Schritt
2

Wechseln Sie zurück ins Portal eGovernment UVEK. Nachdem Sie die Organisation erstellt haben, können Sie den Service «Standort und Betriebsnummer beantragen» nutzen. Ergänzen Sie die gewünschten LVA-Codes und die Laufzeit der Bewilligung (maximal 5 Jahre). Laden Sie bei den Anhängen die gescannten Gesuchsunterlagen hoch und schliessen Sie den Service ab.

Schritt
3

Wenn Ihr Gesuch bei uns eingegangen ist, wird die zuständige Person die Unterlagen prüfen und mit Ihnen Kontakt aufnehmen. Sie fragt falls nötig nach zusätzlichen Informationen oder Dokumenten, und hält Sie auf dem Laufenden über das weitere Verfahren.

VeVA-Betriebsnummer für Abgeberbetriebe beantragen

Sie nehmen keine Abfälle entgegen, aber in Ihrem Betrieb fallen Sonderabfälle an, für deren Entsorgung Sie einen Begleitschein benötigen. Sie müssen im Portal eGovernment UVEK eine VeVA-Betriebsnummer für einen Abgeberbetrieb beantragen. Eine Anleitung wie Sie dabei vorgehen können, finden Sie hier:

Hilfestellung: Betriebsnummer beantragen und Begleitscheine erstellen

Sobald Ihr Antrag beim Kanton bearbeitet worden ist, erhalten Sie eine automatische Nachricht vom Portal eGovernment UVEK mit Ihrer neuen VeVA-Betriebsnummer. 

Entsorgungsgenehmigung via Internet beantragen (EGI)

Anträge für Entsorgungsgenehmigungen können Sie mit der kantonalen Internetapplikation EGI erfassen. Diese Anträge brauchen eine Genehmigung durch den Abnehmer-Kanton. Ein EGI ist Pflicht für die folgenden Abfallfraktionen:

  • Bei Deponien für die Ablagerung von belasteten Abfällen und allgemeinen Abfällen aus der Sanierung von Altlasten
  • Bei KVAs für die Verbrennung von Sonderabfällen
  • Wenn in der abfallrechtlichen Betriebsbewilligung der Abfallanlage verfügt wurde, dass für die Annahme gewisser Abfälle ein EGI nötig wird
  • Bei importierten Abfällen aus anderen Kantonen
  • Als eine Ausnahmebewilligung für Versuchsverfahren

Bei Unsicherheiten, ob für die Entsorgung einer bestimmten Abfallfraktion ein EGI benötigt wird, wenden Sie sich an die Abfallanlage, bei der Sie die Abfälle entsorgen möchten. Die jeweilige Abfallanlage kann Ihnen über die in ihrer abfallrechtlichen Betriebsbewilligung verfügten EGI-Pflicht Auskunft geben.

Wenn Sie eine Entsorgungsgenehmigung beantragen wollen, gehen Sie wie folgt vor:

Schritt
1

Erfassen Sie Ihren Antrag in der kantonalen Internet-Applikation EGI:

Weiter zu EGI online

Schritt
2

Wenn Sie Hilfe brauchen, zum Beispiel mit der Registrierung, konsultieren Sie bitte das Benutzerhandbuch zur Applikation:

Benutzerhandbuch EGI Version 1.8 

Schritt
3

Sobald der Kanton Ihren Antrag bearbeitet hat, erhalten Sie die Information bzw. den Entscheid zu Ihrem Gesuch in der Applikation. Rechnen Sie mit einer Bearbeitungszeit von maximal 3 Arbeitstagen (abhängig von der Anzahl der involvierten Parteien).

Rechtliche Grundlagen

  • Verordnung über den Verkehr mit Abfällen (VeVA)

  • Verordnung über die Vermeidung und Entsorgung von Abfällen (VVEA)

  • Kantonales Gesetz über die Abfälle (AbfG)

  • Kantonale Abfallverordnung (AbfV)

Über unsere Fachperson/en-Suche finden Sie Ihre direkte Ansprechpartner/-innen des AWA.

Privatpersonen wenden sich bitte an die entsprechende Gemeinde. Bei Differenzen mit der Gemeinde ist das Regierungsstatthalteramt zuständig.

Seite teilen