Bei Holzabfällen, Schlacken und anfallenden Stoffen aus dem Strassenunterhalt braucht es ein besonderes Augenmerk auf eine umweltverträgliche und sichere Entsorgung. Finden Sie hier die wichtigsten Informationen und Dokumente.
Holzabfälle
Bei den Holzabfällen unterscheidet man zwischen naturbelassenem Holz, Restholz, Altholz und problematischem Holz
Holzabfälle wie zum Beispiel aus der Waldwirtschaft und Reststücke von Sägereien sind naturbelassenes Holz. Produktionsabfälle von Schreinereien und Zimmereien werden als Restholz bezeichnet. Unter Altholz fällt beschichtetes Holz, wie es bei Bauten, Möbel oder Verpackungen vorkommt.
Zu den problematischen Abfällen zählen Holzteile, die mit schadstoffhaltigen Holzschutzmitteln behandelt worden sind, zum Beispiel Bahnschwellen, druckimprägnierte Hölzer oder mit schwermetallhaltigen Farben bestrichene Holzanwendungen im Aussenbereich.
Informationen des BAFU zur Klassierung von Holzabfällen und zur Annahme von Altholz bei Holzfeuerungsanlagen finden Sie hier:
Nach der Verbrennung der Holzabfälle bleibt Holzasche zurück, dabei wird zwischen Rost- /Bettaschen und Flug-/ Filteraschen unterschieden. Diese Holzaschen können mit Schadstoffen belastet sein, deshalb ist auch die Entsorgung der Holzaschen geregelt. Die korrekten Entsorgungswege für die Holzaschen aus Industrie- und Altholzfeuerungen finden Sie auf dem folgenden Entscheidungsbaum:
Abfälle aus dem Strassenunterhalt
Die folgenden Dokumente informieren Sie über den Umgang mit Abfallfraktionen, die beim Unterhalt von Strassen anfallen:
Fahrzeuge und Reifen
Ausgediente Fahrzeuge sind zum Beispiel Personenwagen, Motorräder oder Busse, aber auch Baumaschinen, Landmaschinen oder andere Nutzfahrzeuge. Um die enthaltenen Stoffe sachgemäss zu entsorgen, müssen besondere Anforderungen erfüllt sein. Mehr Informationen dazu finden Sie in den folgenden Dokumenten:
- Merkblatt: Entsorgung von Altfahrzeugen
- Gewässerschutzvorschriften für Auto- und Altmetall-Verwertungsbetriebe
Besondere Vorschriften gelten auch für den Umgang mit den Pneus jeglicher Fahrzeuge:
Elektrische und elektronische Abfälle
Die Entsorgung und das Recycling von elektrischen und elektronischen Abfällen wird über die Stiftung SENS Recyling und den Verband Swico Recycling organisiert. Da die Entsorgungsgebühr bereits beim Erwerb des Gerätes beglichen wird, fallen keine zusätzlichen Kosten für den oder die Abgeber/in an. Die SENS und die SWICO bezeichnen ihre Sammelstellen und kontrollieren diese in regelmässigen Abständen.
Medizinische Abfälle
Informationen zur Entsorgung von Abfällen, welche in Betrieben und Einrichtungen des Gesundheitswesens oder bei gesundheitsdienstlichen Tätigkeiten anfallen, stellt das BAFU in der folgenden Vollzugshilfe zur Verfügung:
Biologisch belasteter Boden / Aushub (Neophyten)
Invasive Neophyten bedrohen die heimische Pflanzenwelt, weil sie oft schnell wachsen und sich äusserst effizient verbreiten. Eine Verschleppungsgefahr von fortpflanzungsfähigem Pflanzenmaterial besteht z. B. bei Bauvorhaben auf Flächen mit invasiven Neophyten. Es ist wichtig, dass biologisch belasteter Boden / Aushub korrekt entsorgt wird.
Weitere Informationen
Über unsere Fachperson/en-Suche finden Sie Ihre direkte Ansprechpartner/-innen des AWA.
Privatpersonen wenden sich bitte an die entsprechende Gemeinde. Bei Differenzen mit der Gemeinde ist das Regierungsstatthalteramt zuständig.