Logo Kanton Bern / Canton de BerneBau- und Verkehrsdirektion

Fussverkehr

Die ursprünglichste Form menschlicher Fortbewegung findet auf den eigenen Füssen statt. Zu Fuss ist man unbeschwert und umweltschonend unterwegs, tut etwas für die Gesundheit und kommt dabei überraschend schnell voran.

Titelbild Fussverkehr, Copyright Tiefbauamt des Kantons Bern

Wandern

Das schweizerische Wanderwegnetz geniesst über die Landesgrenzen hinaus einen ausgezeichneten Ruf. Es leistet einen wichtigen Beitrag zur Förderung des Langsamverkehrs und unterstützt so Bestrebungen zu einer gesunden und nachhaltigen Freizeitbeschäftigung breiter Bevölkerungskreise. Im Kanton Bern, vorweg in den ländlichen Teilen, ist es zudem ein wichtiger Wirtschaftsfaktor.

Zuständigkeiten

Der Kanton Bern legt die Hauptwander- und Ergänzungsrouten im Sachplan Wanderroutennetz fest. Dieser ist das Instrument, um die eidgenössischen und kantonalen Gesetzesvorgaben bezüglich der Wanderwege umzusetzen und Koordination mit anderen raumwirksamen Vorhaben im Kanton Bern, mit den Nachbarkantonen und mit dem Bund sicherzustellen. Er ist die behördenverbindliche Grundlage zur Beurteilung von Eingriffen in das Wanderwegenetz, für die Ausrichtung von Kantonsbeiträgen sowie für die regionale und kommunale Richt- bzw. Nutzungsplanung. In Zusammenarbeit mit den Berner Wanderwegen sorgt der Kanton Bern für die Signalisation des rund 10 000 Kilometer umfassenden Wanderroutennetzes und leistet Investitionsbeiträge an den Neu- und Ausbau von Hauptwanderrouten. Beitragsgesuche sind an den zuständigen Oberingenieurkreis zu richten.

Die Regionen und Gemeinden sorgen dafür, dass bestehende und vorgesehene Wanderrouten gemäss Sachplan in ihren Plänen berücksichtigt werden. Für die Planung, den Bau sowie den Unterhalt der Wanderwege sind die Gemeinden zuständig.

Fussverkehr

Der Kanton Bern fördert den Fussverkehr als tragende Säule der Feinerschliessung. Insbesondere als Kombination mit anderen Verkehrsmitteln nehmen sie eine wichtige Rolle ein. Er strebt deshalb ein direktes und attraktives Fusswegnetz an. Besondere Beachtung wird dabei sicheren Schulwegen geschenkt. Dabei ist der Fussverkehr primär eine Aufgabe der Gemeinden. Sie legen das Fusswegnetz in ihrer Richt- oder Nutzungsplanung fest und erlassen die nötigen Pläne spätestens anlässlich der nächsten ordentlichen Revision ihrer Ortsplanung. Das Tiefbauamt berät die Gemeinden und ist zuständig für den Fussverkehr längs und quer von Kantonsstrassen.

Schulwege

Schulkinder sind eine wichtige Gruppe, die zu Fuss oder auf dem Velo unterwegs ist. Angestrebt werden sichere Schulwege, auf denen die Kinder selbständig zur Schule gelangen können. Diese Wege dienen darüber hinaus der ganzen Bevölkerung und fördern den Fuss- und Veloverkehr insgesamt.
Der Schulweg liegt im Verantwortungsbereich der Eltern. Die Beurteilung der Zumutbarkeit von Schulwegen liegt in der Kompetenz der Gemeinden, betriebliche und bauliche Massnahmen sind mit den jeweiligen Strasseneigentümern abzusprechen, bei Kantonsstrassen mit dem zuständigen Oberingenieurkreis. Weitere Informationen rund um das Thema Schulwege sind bei der Bildungs- und Kulturdirektion verfügbar.

Seite teilen