Logo Kanton Bern / Canton de BerneBau- und Verkehrsdirektion

Bewilligungen

In den Bewilligungsverfahren werden die Projekte basierend auf den Rechtsgrundlagen und den technischen Normen geprüft. 

Das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination (AÖV) erfüllt Aufgaben als kantonale Koordinationsstelle bei Plangenehmigungs- und Konzessionsverfahren des öffentlichen Verkehrs. Die Verfahren werden durch die Bundesbehörden (BAV für Anlagen des öffentlichen Verkehrs und Seilbahnen, BAZL für Anlagen der Zivilluftfahrt) geführt und unter Einbezug der kantonalen Stellungnahmen entschieden. Weiter ist das AÖV Fachstelle für die Belange des öffentlichen Verkehrs im Baubewilligungsverfahren.

Bewilligungen in kantonaler Zuständigkeit

Für nicht konzessionierten Verkehr und dessen Anlagen delegiert die Bundesgesetzgebung die Bewilligungskompetenz an die Kantone. Das AÖV ist dabei zuständig für die Personentransportbewilligungen sowie für die Betriebsbewilligungen bei Kleinseilbahnen, Skiliften und Schrägaufzügen. Die Bewilligungskompetenz für das Errichten dieser Anlagen richtet sich nach der Baugesetzgebung (Baubewilligungsverfahren).

  • Bewilligungen zum Personentransport

  • Bewilligungsverfahren Seilbahnen und Kleinskilifte

Plangenehmigung von Eisenbahnanlagen

Wer eine Eisenbahn-Infrastrukturanlage (normalspurige Haupt- und Nebenbahnen, Schmalspurbahnen, Zahnradbahnen und Strassenbahnen) bauen und betreiben will, braucht eine Konzession und eine Plangenehmigung nach der eidgenössischen Eisenbahngesetzgebung.

Das Plangenehmigungsverfahren (PGV) wird durch das Bundesamt für Verkehr (BAV) durchgeführt. Der Kanton wird in diesem Verfahren angehört.

Das AÖV koordiniert das Plangenehmigungsverfahren innerhalb der Kantonsverwaltung und führt die öffentliche Publikation und Planauflage durch. Die gesammelten Anliegen der kantonalen Fachstellen werden in einer Stellungnahme an das BAV eingereicht.

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