Logo Kanton Bern / Canton de BerneBau- und Verkehrsdirektion

Planung

Die Planung des Angebots des öffentlichen Verkehrs erfolgt auf unterschiedliche Planungsebenen und in Zusammenarbeit zwischen verschiedenen Akteurinnen und Akteuren. Aus dieser Arbeit entsteht das kantonale Angebotskonzept, bezüglicherweise der Angebotsbeschluss, welcher durch den Grossen Rat genehmigt wird. Dank langfristiger Planungen, Versuchsbetrieben und ergänzender Dienstleistungen des öffentlichen Verkehrs wird das Angebot stetig verbessert.

Angebotskonzept

Das Angebots des Regional- und Ortsverkehrs wird im Wesentlichen in folgenden Schritten festgelegt:

  1. Durchführen von Korridorstudien und teilregionalen Planungen unter Federführung der Regionalen Verkehrskonferenzen/Regionalkonferenzen (RVK/RK)
  2. Erarbeiten der regionalen Angebotskonzepte durch die RVK/RK
  3. Erarbeiten des kantonalen Angebotskonzepts durch das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination (AÖV)
  4. Angebotsbeschluss durch den Grossen Rat

Regionale Angebotskonzepte

Auf der Grundlage von Korridorstudien und teilregionalen Planungen erstellen die RVK/RK die regionalen Angebotskonzepte. Sie setzen Prioritäten im Kontext der regionalen Bedürfnisse. Die regionalen Angebotskonzepte umfassen in der Regel einen Zeitraum von vier Jahren.

Kantonales Angebotskonzept

Auf der Basis der regionalen Angebotskonzepte erarbeitet das Amt für öffentlichen Verkehr und Verkehrskoordination (AÖV) den Entwurf des kantonalen Angebotskonzeptes. Insbesondere aufgrund finanzieller Vorgaben können meistens nicht alle Elemente der regionalen Angebotskonzepte in das kantonale Angebotskonzept übernommen werden. Das AÖV setzt die Prioritäten aufgrund kantonaler Planungen und übergeordneter Vorgaben.

Das kantonale Angebotskonzept dient als Grundlage für den Angebotsbeschluss des Grossen Rates.

  • Fahrplanfelder des Offiziellen Kursbuches online

  • ÖV-Karte im Geoportal

Beschluss über das Angebot im öffentlichen Verkehr

Der Grosse Rat legt in Kenntnis der Kostenfolgen das Liniennetz und den Angebotsumfang des öffentlichen Orts- und Regionalverkehrs fest. Im Angebotsbeschluss wird für jede Linie die Art des Verkehrsmittels (Bus oder Bahn) und die Angebotsstufe definiert. Neben allgemeinen Grundsätzen für die Angebotsgestaltung enthält der Angebotsbeschluss auch Bestimmungen über die kantonale Beteiligung an Tarifmassnahmen.

Auf der Basis des Angebotsbeschlusses bestellt das AÖV das Angebot bei den Transportunternehmungen.

Der Angebotsbeschluss 2022-2025 ist am 9. März 2021 vom Grossen Rat verabschiedet worden.

Akteure und Aufgaben

Während die eigentliche Transportleistung für den Fahrgast durch die Transportunternehmung erbracht wird, finanzieren Bund, Kantone und Gemeinden die ungedeckten Kosten des öffentlichen Verkehrs. Deshalb kann das Angebot durch diese Stellen festgelegt werden. Die Regionalen Verkehrskonferenzen/Regionalkonferenzen (RVK/RK), in denen die Gemeinden vertreten sind, wirken bei der Planung des Angebots mit.

Rahmenbedingungen

Die Linien des öffentlichen Verkehrs müssen effizient und zweckmässig betrieben werden. Gemäss der kantonalen Gesetzgebung wird das Angebot des öffentlichen Verkehrs der Nachfrage entsprechend festgelegt. In Artikel 10ff der kantonalen Angebotsverordnung  sind die Zielvorgaben und die Minimalanforderungen für Auslastung und Kostendeckungsgrad definiert. Die Werte sind differenziert nach Angebotsstufe und eingesetztem Verkehrsmittel. Je höher die Angebotsstufe desto höher sind die Anforderungen an Auslastung und Kostendeckungsgrad.

Einführung neuer Linien

Die Zweckmässigkeit von neuen Angeboten kann meist nur durch Markttests ermittelt werden. Neue Linien können versuchsweise eingeführt werden, sofern sie aller Voraussicht nach mindestens die Minimalanforderungen bezüglich Auslastung und Kostendeckung erfüllen. Der Kanton beteiligt sich in der Regel mit einem Drittel an den Betriebskosten. Der Rest ist durch Erträge, Gemeinden und allfällige Dritte zu finanzieren.

Versuchsbetriebe werden normalerweise für die Dauer von drei Jahren eingerichtet. Ein Jahr vor Ablauf eines Versuchsbetriebs wird eine Erfolgskontrolle durchgeführt. Kann die Zweckmässigkeit des Angebots bestätigt werden und werden die Minimalanforderungen bezüglich Auslastung und Kostendeckung erreicht, so kann beim Grossen Rat die Aufnahme ins Grundangebot beantragt werden.

Bürgerbusse und ergänzende ÖV-Angebote

In schwach und dispers besiedelten Regionen können konventionelle ÖV-Linien oftmals nicht wirtschaftlich betrieben werden. Der Kanton Bern bietet das Modell des Bürgerbusses (Bürger/innen fahren Bürger/innen) als Alternative, um eine Grundversorgung im öffentlichen Verkehr zu gewährleisten. 

Bürgerbusse erlauben mit relativ geringen Kosten bedarfsgerechte Angebote, wobei der Standard in verschiedenen Bereichen (z.B. Tarife, Professionalität des Fahrpersonals etc.) deutlich unter demjenigen einer traditionellen Linie liegt. Voraussetzung für den Betrieb eines Bürgerbusses sind ein grosses Interesse und Engagement der betroffenen Gemeinden.

Zudem unterstützt der Kanton punktuell Projekte, die mit innovativen Ansätzen die Erschliessung des Kantons und das Gesamtmobilitätssystem verbessern sollen.

Zuletzt unterstützte Projekte:

Infrastrukturentwicklung

Die Entwicklung der Bahninfrastruktur liegt in der Zuständigkeit des Bundes. Die Kantone werden vom Bund bei der Konzeption der strategischen Ausbauschritte der Eisenbahninfrastruktur (STEP) einbezogen.

Studien und Berichte

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